Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.12

- S.13

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13

Amtsblatt Nr. 12.
Bei eichvflichtigen Gegenständen, welche Beschädigungen oder sonstige Mängel aufweisen, sind vor der Ueberbringung, bzw. Anmeldung, Zur Nacheichung die notwendigen Reparaturen durchführen zu lassen.
Uebertretungen der Eichvorschriften werden im Verwaltungsstrafverfahren durch den Stadtmagistrat Innsbruck bestraft.
Stadt. Marktamt Innsbruck.
«

Allgemeine uns besonöere
Verbrauchsabgabe bei fiostsenöungen
An der Amtstafel des Stadtmagistrates ist folgende
Kundmachung angeschlagen:
I m Sinne der §§ 1 und 2 der Abgabenordnung der
Landeshauptstadt Innsbruck für die EinHebung der allgemeinen und besonderen Verbrauchsabgabe wird verfügt:
Die Empfänger von durch d i e Post eingeführten
bzw. zugestellten verbrauchsabgabepflichtigen Gegenständen haben diese unverzüglich unter genauer Angabe
der Art und Menge bei der städtischen Gefällsverwaltung zu melden und hiefür die Verbrauchsabgaben zu
entrichten.
Bei Unternehmungen, die fich mit dem Absatz abgabepflichtiger Güter befassen, kann die Meldung dekadenoder monatsweise erfolgen. Die Meldung und Entrichtung der Abgabe hat dann jeweils bis zum zweiten der
Periode folgenden Tage stattzufinden. Die Verfügung
gilt nicht für den Bezug von Fleisch und Fleischwaren,
insoweit sie für die Fleischbeschau erfaßt werden.
Zu den Meldungspflichtigen Waren gehören: Geflügel,
Wild, Fischkonserven, Südfrüchte, Gemüse und Fruchtkonserven, Fettstoffe, Süßwaren, Kaffee und Kakao,

Essig. Käse.

Die Rückvergütung der entrichteten Abgabe bei Ausfuhr abgabepflichtiger Gegenstände aus dem Stadtgebiete in unveränderter Art wird in gleicher Weise wie
bisher durchgeführt.
Die Nichtbefolgung der Meldungspflicht wird nach
den Bestimmungen des § 13 des Gemeindeabgabengesetzes, bzw. nach § 8 der Abgabenordnung bestraft.
Auf die gemäß §§ 2 und 7 der Abgabeordnung dem
Stadtmagistrate zukommenden Kontroll- und Ueberwachungsrechte sowie auf die Verpflichtung des Empfängers zur Auskunftserteilung und Nachweislieferung
wird aufmerksam gemacht.
Der Bürgermeister: F r a n z F i s c h e r e. h.

Karoline-V.-Posselt-Mstung

Mitteilungen öes HwötphWates
Stand der Infektionskrankheiten im November 1936
Scharlach: 17 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Diphtherie: 19 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Zahl der Geborenen im November 1936
Gesamtzahl: 52, davon 2 Totgeburten," 29 männlich,
1 Totgeburt; 23 weiblich, 1 Totgeburt.
Todesfälle im November 1936
Gesamtzahl:
davon auswärts:

96
25
71 (27 männlich, 44 weiblich).

^Voltsspenöe für sie Armee"

beitrug öer Staötgemeinöe unsstäöt.Veöiensteten
I m Jänner 1937 werden Unterstützungsbeiträge aus
Die Stadtgemeinde Innsbruck hat aus Mitteln des
dem Tiroler Anteile der Karoline-v.-Posselt-Stiftung zur Gemeindefonds und der selbständigen städtischen UnterVerteilung gelangen. Anspruchsberechtigt sind Mütter, nehmungen zur „Volksspende für die Armee" einen Beidie in Tirol oder Vorarlberg ihren ordentlichen Wohnsitz trag von 3000 8 geleistet.
haben und für ihre Kinder in Krankheits- oder anderen
Einen weiteren Veitrag von 8 1106.78 ergab eine bei
Notfällen einer Hilfe bedürfen. Entsprechend belegte Ge- den städtischen Bediensteten durchgeführte Sammlung.
suche sind bis 21. Dezember 1936 bei der Landeshaupt- Von diesem Betrage entfallen auf die Bediensteten des
mannschaft für Tirol einzubringen.
Etadtmagistrates 8 455.10, auf die Angestellten und ArNäheres wäre aus der an der Amtstafel des Stadt- beiter der selbständigen städtischen Unternehmungen
magistrates im Rathausdurchgange angeschlagenen Kund- 8 511.18 und auf die Lehrpersonen an den städtischen
Volks- und Hauptschulen 8 140.50.
machung zu ersehen.