Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1971

/ Nr.11

- S.3

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einshauses, die Erweiterung und
Verbesserung des Kindergartens
oder die Sorge um Spielplätze für
die Jugend.
Nach herzlichen Dankesworten des
Direktors der Schule, Haymo Hilscher, warteten Schüler der Arzler
Schule mit humorvollen Gedichten
und Darbietungen auf, die großen

Anklang fanden und auf ihre Art
den Beweis dafür erbrachten, welche Talente in der Bevölkerung
dieses Stadtteiles schlummern und
wie man sinnvoll die Besonderheiten
eines
traditionsreichen
Stadtteiles auch im Rahmen einer
Schuleröffnungsfeier in Erinnerung
bringen kann.

Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck trat am 16. September 1971 zur ersten Sitzung
nach den Gemeinderatsferien zusammen. Bürgermeister Dr. Lugger als Vorsitzender richtete eingangs herzliche Geburtstagswünsche an amtsführenden Gemeinderat Hardinger, Frau Gemeinderat
Pokos, Stadtrat Dr. Seykora und
Gemeinderat Waltl. Anschließend
sprach der Bürgermeister Worte
des Gedenkens für den im August
verstorbenen Alt-Gemeinderat Rudolf Hüttenberger.
Nach Beantwortung der in der letzten Sitzung eingebrachten Anfragen durch Bürgermeister Dr. Lugger trat der Gemeinderat in die
Tagesordnung ein. Entsprechend
einem Antrag des Stadtsenates
hat der Gemeinderat zugestimmt,
daß die der Tiroler Landesregierung zum Rückersatz aus Bundesmitteln vorgeschriebenen Fürsorgeleistungen der Stadtgemeinde an
ehemalige Südtiroler
Umsiedler
aus den Jahren 1968 bis 1970 in
der Höhe von 431.748.67 Schilling
wegen
Uneinbringlichkeit
abgeschrieben werden.
Der Gemeinderat befaßte sich
dann mit einem Antrag des Stadtsenates, der die Liegenschaft in
E ZI. 388/II, KG Pradl (Eigentümer
„Neue Heimat") betrifft. Auf dieser
Liegenschaft ist zu Gunsten der
Stadtgemeinde
Innsbruck
ein
Pfandrecht von S 1,736.040.- s. A.
einverleibt.
Der
Gemeinderat
stimmte nun zu, daß zu Gunsten
eines Pfandrechtes für ein Darlehen der Tirolischen Landes-Hypothekenanstalt von S 1,870.000.s. A. der Vorrang vor dem zitierten
städtischen
Darlehen
einverleibt
wird. Dies unter der Voraussetzung, daß gleichzeitig die Pfandrechtslöschpflicht angemerkt wird
und die „Neue Heimat" sämtliche
mit
dieser
Vorrangseinräumung
verbundenen Kosten übernimmt.

Weiters stimmte der Gemeinderat
einer Abänderung der mit Gemeinderatsbeschluß vom 9. 5. 1961
festgelegten und zuletzt mit Gemeinderatsbeschluß vom 6. 2. 1969
geänderten Richtlinien zur Zuerkennung einer Beihilfe zu den
Kanalisierungskosten in folgendem
Sinne zu:
1. Wenn eine alleinstehende Person nur ein Einkommen in der
Höhe des Richtsatzes auf Anspruch
einer
Ausgleichszulage
gemäß
§ 292 Abs. 3 A S V G , BGBl. Nr.
189/55, in der jeweiligen Fassung
bezieht, sind die anteiligen Kanalisierungskosten zur Gänze als Beihilfe zu gewähren.
2. Dasselbe gilt für zwei Personen
mit einem gemeinsamen Einkommen gemäß Pkt. 1 vermehrt um
den Zuschlag für die Ehegattin.
3. Diesen Sätzen ist für alle unversorgten Verwandten in auf- und absteigender Linie, Stief- und Pflegekinder sowie Lehrlinge, die im gemeinsamen Haushalt mit dem Antragsteller leben, je ein Betrag in
dreifacher Höhe des Zuschlages
für ein Kind zur Ausgleichszulage
hinzuzurechnen.
Die Punkte 4 bis 7 bleiben unverändert.
Der Gemeinderat genehmigte die
Jahresrechnung 1970 der Hoheitsverwaltung, des städtischen Sanatoriums und der Krankenfürsorge
der städtischen Beamten und erteilte Bürgermeister Dr. Lugger
gemäß § 71 Abs. 2 des Stadtrechtes die Entlastung. Frau Gemeinderat Kaiser, die als Vorsitzende des
Finanzkontrollausschusses den Bericht zur Jahresrechnung vorlegte,
wies u. a. auf die immer größer
werdenden Aufgaben der Stadtgemeinde und die damit verbundene
Notwendigkeit hin, die Entgelte
und Tarife zeitgerecht zu valorisieren. Es wäre sträflich, anzunehmen, erklärte Frau Gemeinderat

Kaiser, daß sich bei einem ständig zunehmenden Umfang der
kommunalen Aufgaben eine Verringerung der öffentlichen Abgaben erzielen ließe, denn die Erfüllung der Bedürfnisse und Wünsche aller
Bevölkerungsschichten
setze ein finanziell leistungsfähiges Gemeinwesen voraus. Frau
Gemeinderat Kaiser dankte anschließend in besonderer Weise
jenen Mitgliedern des Finanzkontrollausschusses, die im nächsten
Gemeinderat nicht mehr vertreten
sein werden, und die zur Erarbeitung auch dieses Berichtes noch
beigetragen hatten. Nach der Beschlußfassung über die Gewinne
und die Bedeckung der Verluste
der Jahresrechnung 1970 dankte
Bürgermeister Dr. Lugger Frau
Gemeinderat Kaiser, ihren Mitarbeitern im Finanzkontrollausschuß
sowie Herrn
Kontrollamtsdirektor
Hafenscher mit seinen Mitarbeitern
für den ausführlichen Bericht und
würdigte die geleistete gründliche
Bearbeitung
dieser
schwierigen
Materie. „Es war für Sie, Frau Gemeinderat", so sagte der Bürgermeister, „die Sie sich besonders
den Kulturproblemen unserer Stadt
zugewandt haben, zweifellos nicht
einfach, sich in diese sachliche Materie der Finanzpolitik
unserer
Stadt hineinzuarbeiten. Ich möchte
in aller Öffentlichkeit bekunden,
daß ich Ihre Arbeit hochgeschätzt
habe und dem Kontrollausschuß
unter Ihrer Führung für seine Tätigkeit sehr dankbar bin."
Auf Antrag des Finanzausschusses
wurden folgende Nachtragskredite
bewilligt: Hauptschulen, Hausreinigung durch Fremde: 230.000 Schilling; Berufsschule Mandelsbergerstraße, Erneuerung der Klassenund
Garderobetüren,
1.
Teil:
100.000 Schilling; Herberge für J u gendwanderer, Einbau von Hebeanlagen: 150.000 Schilling; Wirtschaftshof, Material zur Weiterverrechnung: 250.000 Schilling und
Aufhebung der 10-%-Sperre; Fuhrpark, Erhaltung der Fahrzeuge:
200.000 Schilling und Aufhebung
der 10-%-Sperre; Betriebsmittel für
Fahrzeuge: S 250.000.- und Aufhebung der 10-%-Sperre; Müllbeseitigung und Ankauf von Müllgefäßen:
S 250.000.— ; Humusierung und
Kultivierung des Müllplatzes Rossau: S 310.000.Wohngebäude
und sonstige Gebäude, Hofgestaltung Eichhofblock: 55.000 Schilling;
Allgemeine Bezirksverwaltung, Na-

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