Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.12

- S.5

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Amtsblatt Nr.12_
den Unterstützungswerber vorzunehmen und durch Schaffung
einer geeigneten Einrichtung allen Fürsorgestellen die im akuten Unterstützungsfalle Bedeutung erlangende Kenntnis von
Art und Ausmatz der dem Unterstützungswerber zugekommenen und zukommenden Zuwendungen zu vermitteln.
Das Hindernis in der Verwirklichung dieses Planes lag nicht
so sehr in der Schwierigkeit der Konstituierung einer alle
amtlichen und privaten Fürsorgestellen umfassenden Arbeitsgemeinschaft, als vielmehr darin, einen Weg zu finden, um
eine möglichst einfache, erschöpfende Verständigung der Fürsorgestellen untereinander von jedem einzelnen Fürsorgefalle
zu ermöglichen. Die öffentlichen wie die privaten Fürsorgestellen fühlten nämlich ständig darin einen Mangel, daß die
einzelnen Stellen ohne Kenntnis der Leistungen der anderen
Stellen nebeneinander tätig waren, so daß gar mancher Unterstützungswerber, der oft gerade nicht zu den Bedürftigsten
zählte, doppelt und mehrfach befürsorgt wurde. Nicht mit Unrecht wurde diesem systemlosen Nebeneinanderarbeiten vielfach die Wirkung einer höchst unerwünschten Förderung des
Berufsbettels zugeschrieben. Datz dadurch nicht nur namhafte
Fürsorgemittel ihrer eigentlichen Zweckbestimmung verloren
gingen, sondern auch die moralische Einstellung der Unterstützunaswerber zur Fürsorge Schaden litt, waren die unliebsamen Folgeerscheinungen. Um diesen schädlichen Auswirkungen weitestgehend zu begegnen und eine bestmögliche Verteilung der nur in beschränktem Maße zur Verfügung stehenden Fürsorgemittel zu gewährleisten, entschloß sich nun das
städtische Wohlfahrtsamt im Einvernehmen mit den anderen
in der Stadt tätigen Fürsorgestellen, in Anlehnung an eine
bereits seit 2 Fahren (vornehmlich für die Durchführung des
Winterhilfswerkes) in Wien bestehende analoge Einrichtung,
ein sogenanntes Fürsorgebuch einzuführen. Sinn und Zweck
dieses Fürsorgebuches, dessen Einrichtung und Handhabung
von der kurz vorher gebildeten sozialen Arbeitsgemeinschaft
der öffentlichen und privaten Fürforgestellen nach eingehender Beratung gut geheißen und genehmigt wurde, zielt darauf ab, die erwünschte enge Zusammenarbeit sämtlicher Fürsorgestellen zu gewährleisten, dem Gebote der Wirtschaftlichkeit in der Verwendung der Fürsorgemittel Geltung zu verschaffen und jede mißbräuchliche Inanspruchnahme der Einrichtung und Mittel der Wohlfahrtspflege möglichst auszuschließen. Das angestrebte Ziel wird nun dadurch erreicht
werden, daß jede in Innsbruck wohnhafte Person, die unter
Berufung auf ihre Bedürftigkeit für sich oder ihre Angehörigen die Hilfe der öffentlichen oder privaten Fürsorge in Anspruch nehmen will, sich künftighin mit dem Fürsorgebuch als
anerkannt bedürftig auszuweisen hat und daß jede aus amtlichen und privaten Mitteln gewährte Unterstützung grundfäklich "in den Beteiligungsnachweis des Fürsorgebuches eingetragen wird. Dadurch wird jede Fürsorgestelle auf die einfachste Weise von den Leistungen der anderen Stellen unterrichtet und in die Lage versetzt, in jedem einzelnen Fürsorgefalle abzuwägen, ob und in welchem Maße der Unterstützungswerber tatsächlich der erbetenen Hilfe bedürftig ist.
Zwecks Erreichung einer Uebersicht über den Kreis der
Befürsoraten, deren wirtschaftliche Verhältnisse, und zwecks
Ermöalichuna einer entsprechenden Kontrolle wird im städtischen Unterstützunasamte auch ein Zentralkataster geführt,
in welchem alle Fürsorgebuchinhaber evident aebalten werden und in dem alle für die Gewährung der Fürsorae maßgebenden Veränderungen in den Verhältnissen des Fürsorgebuchinhcrbers vermerkt werden.
Es würde zu weit führen, hier die Einrichtung und Handhabuna des Fürsorgebuches in allen Einzelheiten zu erörtern,
weshalb in Kürze Aussehen und Einteilung des Buches beschrieben werden soll:
Das Fürsorgebuch trägt je nach der Heimatszuaehöriakeit
des Inhabers zu einer der drei eingeführten Gruppen lInnsbrucker. fremdzuständige Bundesbürger. Ausländer und Staatenloses einen verschiedenfarbigen Umschlag (für Innsbruck er:
blau: für fremdzustand ige Bundesbürger: grün; für Ausländer und Staatenlose: braun.).
Es enthält Weisungen für den Buchinhader, dessen eigene
und seiner Haushaltsangehörigen Personaldaten, die Be-

werberkategorie (^, L, O, v), in welche der Vuchinhaber auf
Grund seines und seiner Haushaltsangehörigen Einkommens
eingeteilt wurde, ferner einen Raum für amtliche Vermerke
über die dem Buchinhaber oder dessen Angehörigen allenfalls
zukommenden Fürsorgeleistungen der Heimatsgemeinde,
außerdem einen Vermerk über die Gültigkeitsdauer des Buches und schließlich den Beteilungsnachweis, in dem die einzelnen Fürsorgehilfen eingetragen werden.
Um den mit der Einführung des Fürsorgebuches angestrebten Erfolg möglichst zu erreichen, hat das städtische Wohlfahrtsamt in feinem Rundschreiben alle in der erwähnten Arbeitsgemeinschaft zusammengefaßten Fürsorgestellen eindringlichst ersucht, sie mögen sich strenge an den in den aufgestellten Richtlinien besonders betonten Grundsatz halten, daß
o h n e V o r w e i s des Fürsorgebuches Unterstützungen auf
keinen Fall gewährt werden dürfen und daß a l l e Fürsorgehilfen ausnahmslos in den Beteilungsnachweis des Fürsorgebuches eingetragen werden müssen. Es wäre zu wünschen,
daß auch jene Organisationen und Stellen (z. B. Gewerkschaften u. ä.), die der Arbeitsgemeinschaft nicht angeschlossen sind,
sich jedoch ebenfalls auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege betätigen, allenfalls auch private Wohltäter, die regelmäßig Bedürftigen Unterstützungen zuwenden, im Interesse einer rationellen Verwendung der zur Verfügung stehenden Unterstützungsmittel, jede Zuwendung einer Unterstützung vom
Vorweis des Fürsorgebuches abhängig machen und jede Fürsoraehilfe in den Beteilungsnachweis eintragen.
Mit der Ausgabe der Fürsorgebücher wurde bereits begonnen.
>
Das städtische Wohlfahrtsamt erwartet, daß alle Fürforgestellen die Einrichtung des Fürsorgebuches zu würdigen wissen werden, um der Zweckbestimmung desselben den Erfolg

zu sichern.

Die in Innsbruck wohnhaften Bewerber haben sich im U n t e r stützungsamte,
W i l h e l m - G r e i l - S t r a ß e 13/1., an den
nachgenannten Tagen Zwischen 2 b i s 5 U h r n a c h m i t t a g s
unter Mitnahme sämtlicher P e r s o n a l d o k u m e n t e
(Taufschein, Heimatschein, Meldeschein usw.) und E i n k o m m e n s n a c h w e i s e (Arbeitslosenkarte. Aussteuerungsbescheid, Rentenbescheid usw.), sowohl der eigenen wie auch der aller HaushaUsangehörigen, einzufinden.
Für die Reihenfolge der Anmeldung ist nachfolgende E i n t e i l u n g getroffen, die u n b e d i n g t e i n g e h a l t e n werden mutz.
Es melden sich Bewerber mit den Anfangsbuchstaben des
Schreibnamens!
^
L
(!, v , V

Montag, den 16. November 1936:
Dienstag, den 17.. und Mittwoch, den 18. November 1986:
Donnerstag, den 19., und Freitag, den 20. November
1936:
?
Montag, den 23., und Dienstag, den 24. November 1936:
tt
Mittwoch, den 25., und Donnerstag, den 26. November
1936:
N
Freitag, den 27., und Montag, den 30. November, und
Dienstag, den 1. Dezember 1936:
I. ^
Mittwoch, den 2. Dezember 1936:
X
Donnerstag, den 3., Freitag, den 4., und Montag, den
7. Dezember 1936:
I.
Mittwoch, den 9, und Donnerstag, den 10. Dezember
1936:
N
Freitag, den 11., Montag, den 14., und Dienstag, den
15. Dezember 1936:
N. 0.
Mittwoch, den 16., und Donnerstag, den 17. Dezember
1936;
?
Freitag, den 18., Montag, den 21.> und Dienstag, den
22. Dezember 1936:
H, l i
Mittwoch, den 23.. und Montag, den 28. Dezember 1336:
8
Dienstag, den 29. Dezember 1936:
8ck
Mittwoch, den 30. Dezember 1936, und Montag, den
4. Jänner 1937;
8p u. 8t Dienstag, den 5.. und Donnerstag, den 7. Jänner 1937:
I . U, V Freitag, den 8. und Montag, den 11. Jänner 1937:
M
Dienstag, den 12., und Mittwoch, den 13. Jänner 1937:
X, V, 2 Donnerstag, den 14. Jänner 1937.
Nachzügler: Freitag, den 15., und Montag, den 18. Jänner 1937.