Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.12

- S.3

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Amtsblatt Nr.12_
1. Alle vollbeschäftigten städtischen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionsparteien, deren monatlicher
Bruttobezug an Gehalt und allen in die Pension einrechenbaren Zulagen oder an Ruhe- und Versorgungsgenüssen den Betrag von 400 8 nicht übersteigt, erhalten für jedes Kind, für das die Kinderzulage gebührt
oder gebühren würde, wenn der Vertragsangestellte im
pragmatischen Dienstverhältnis stünde, eine einmalige
Zuwendung von 10 8. Von jenen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionsparteien, deren Vruttobezug
400 8 übersteigt, erhalten nur jene die Zuwendung, und
zwar für jedes Kind, die mehr als zwei Kinder haben.
2. AllestädtischenArbeiter ohne Rücksicht auf die Art ihrer
Verwendung und die Anzahl ihrer Arbeitsstunden, erhalten eine Zuwendung von je 20 8.
3. Die im Einzeldienstvertrage stehenden Poliere und andere höhere Aufsichtsorgane des Stadtbauamtes erhalten die Zuwendung nach den Bestimmungen des Punktes 1. Die in ihren Dienstverträgen vorgesehene Iahresremuneration im Ausmatze von zwei Wochenbezügen
wird nicht ausgezahlt.
4. Als Stichtag für die Begründung der Anspruchsberechtigung gilt einheitlich der 1. Dezember 1936. Gehaltsund Lohnempfänger, die vor dem 1. Dezember 1936 aus
den städtifchen Diensten geschieden sind, haben daher
keinen Anspruch auf die Zuwendung.
Entsprechend diesen Bestimmungen erhalten
a) von 438 Beamten und Vertragsangestellten 132 mit
8 2.380.—
238 Kindern
b) von 347 Penfionsparteien 52 mit 89 Kindern (dar890.—
unter 23 Witwen:
7.080.—
354 Arbeiter
Summe 8 10.350.—

Da im Voranschlage für die Weihnachtszuwendung kein
Kredit vorgesehen ist, bewilligt der Gemeindetag gleichzeitig den erforderlichen Nachtragskredit von 8 10.350.—.
VerichterstllUer staölral Vtto Thonig
Auf Antrag des Vauausschusses beschließt der Gemeindetag, nach § 30 I V O . letzter Absatz, für das durch
den Innrain, den Marktgraben, die Seilergasse, die Kiebachgasse und die Herzog-Friedrich-Straße eingeschlossene
Häusergeviert eine höchste Haushöhe von 17 Metern zu
bestimmen. Es werden davon die Häuser Innrain 1, 3,
Seilergasse 8. 10, 12, 14, 16, 18, und Kiebachgasse 2 betroffen. Die Anzahl der Geschosse bleibt innerhalb oben
bezeichneter Meisthöhe der Wahl des Bauherrn überlassen.
Diese Aenderung steht mit dem Vorhaben der Deutschitalienischen I m - und Exportgesellschaft Johann Ischia,
Schifferegger u. Co., ihr Zweistöckiges Wohngebäude,
Innrain Nr. 3, um zwei Stockwerke zu erhöhen, im Zusammenhange.

Verichterstatter Vürgerm.-stellv. Aöolf platter
Sodann ging der Gemeindetag auf die Beratung des
Gemeindevoranschlages für 1937 ein. Der Berichterstatter betonte in seinen einleitenden Ausführungen, daß
auch noch der Haushaltsplan für das Jahr 1937 ein Not-

budget darstelle, das in der vom Finanzausschuß nach
gründlicher Durchberatung vorgelegten Fassung einen
Abgang von 253.260 8 ausweist. Die Ausgaben, die im
Jahre 1935 noch 14,132.375 8 betrugen, sind für das Jahr
1937 mit 12,225.070 8 veranschlagt, denen Einnahmen
von 11,971.810 8 im Jahre 1937 gegen 13,495.259 8 im
Jahre 1935 gegenüberstehen.
Der Finanzreferent gab fodann einen Ueberblick über
die einzelnen Voranschlagskapitel und über die wichtigsten Aenderungen im Haushaltspläne 1937 gegenüber
dem Vorjahre. Zum Schlüsse seiner Ausführungen wies
er darauf hin, daß trotz der Einsparungen aus der Verbundlichung der städtischen Polizei und der bisherigen
Erleichterungen im Annuitätendienst für die Schweizer
Frankenanleihe die Stadtgemeinde zur Deckung laufender Erfordernisse zu Substanzmitteln greifen mußte und
daß zum Haushaltsplane 1936 im Wege des Gemeindetages außerordentliche Kredite von ganz bedeutender
Höhe bewilligt wurden, die teils aus Anleihen, teils aus
dem Verkauf städtischer Objekte und Gründe, zum Großteil aus Kreditoperationen aufgebracht werden konnten.
Da diefe Möglichkeiten im kommenden Jahre kaum mehr
bestehen werden, richtete er an den Finanzausschuß und
an den Gemeindetag den Appell, sich seiner festen Absicht
anzuschließen, Nachtragskredite in jeder Hinsicht auf die
unbedingteste Notwendigkeit zu überprüfen und auch
dann erst zu bewilligen, wenn hiefür eine einwandfreie
Deckung vorhanden ist.
An die darauffolgende kurze Generaldebatte schloß sich
die Durchbesprechung der verschiedenen Kapitel des Voranschlages im einzelnen. (Die Vergleichsziffern des Jahres 1936 sind in Klammer beigesetzt.)
Kapitel ^ (Magistratspräsidium)
Ausgaben: 8 75.620.— (8 38.970.—).
Einnahmen: 8 21.000.— (8
Die Mehrausgaben von 8 36.650.— betreffen die Funktionsgebühren für die Vorsitzenden der Ausschüsse des Gemeindetages und
für die Aufsichtsräte der selbständigen städt. Unternehmungen. Die
Funktionsgebühren für die Aufsichtsräte (jährlich 8 21.600.—) werden dem Gemeindefonds erfetzt.
Kapitel » (Magistratsdirektion)
Ausgaben 8 2.602.300.— (8 2.274.380.—).
Einnahmen: 8 182.070.— (8 180.190.—).
Die Mehrausgaben in diesem Kapitel sind im Wesentlichen
a) auf die Eingliederung des Schulwesens in dieses Kapitel,
b) auf das Anwachsen der Ruhe- und Versorgungsgenüsse anläßlich
der Verbundlichung der städt. Polizei,
e) auf die Errichtung der städt. Erhebungsstelle
zurückzuführen. Ferner werden im Kapitel L erstmals die Aufwendungen für die städt. Sportplätze verrechnet. Als ganz neue
Post des Voranschlages ist in diesem Kapitel ein Kredit von
8 30.000.— für den Familienschutz vorgesehen.
Kapitel I (Magistratsabteilung I — Bezirksverwaltungsamt)
Ausgaben: 8 111.330.— (8 73.870.—).
Einnahmen: 8 16.700.— (8 10.200.—).
Die Mehrausgabe von fast 8 40.000.— ist in der Errichtung der
Einwohnermeldestelle begründet..
Kapitel I I (Polizei)
Ausgaben: 8 363.060.— (8 662.000.—).
Einnahmen: 8 54.730.— (8 500.—).