Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1971

/ Nr.6

- S.3

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kungsbereich der Gemeinde und
die damit im Zusammenhang stehende Regelung des Aufsichtsrechtes in den Angelegenheiten des
eigenen Wirkungsbereiches einer
Neuordnung unterzogen.
Untrennbar mit diesem Akt des
Verfassungsgesetzgebers auf dem
Gebiet der Gewährleistung des
autonomen Aufgabenkreises verbunden ist der Anspruch der Gemeinden auf eine finanzielle Ausstattung, die sie in die Lage versetzt, den ihnen überantworteten
vielfältigen Aufgaben im Interesse
der Bevölkerung in optimaler Weise
gerecht zu werden.
Die Verpflichtung für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der
Gemeinden fällt nach dem Auftrag
der Finanzverfassung, die Verteilung der Besteuerungsrechte und
der Abgabenerträge in Übereinstimmung mit den Lasten der
öffentlichen Verwaltung zu regeln
und darauf Bedacht zu nehmen,
daß die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten
werden, in den Verantwortungsbereich des Bundes. Diesem Auftrag

wurde jedoch bei Beschlußfassung
der bisherigen Finanzausgleichsgesetze nur unzureichend entsprochen. Dazu kommt, daß während
der Geltungsdauer des gegenwärtigen Finanzausgleiches das Gefüge der Mittelaufteilung durch verschiedene einseitige Maßnahmen
des Bundes eine einschneidende
Veränderung zu Lasten der übrigen
Finanzausgleichspartner
erfahren
hat.

resultierenden
Folgebelastungen
dar. Zu einem erheblichen Teil handelt es sich um nicht rentierliche
Investitionen im Bereich der Infrastruktur, durch welche den Gemeinden keine kostendeckenden
Einnahmen entstehen, die aber
durch ihren wachstumsstimulierenden Effekt einen
überragenden
Beitrag zu einer günstigen Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft leisten.

Auf der anderen Seite wirkt sich
der Wandel von der Ordnungs- zur
Leistungsverwaltung, also der Aufbau eines lückenlosen Netzes einer
Daseinsvorsorge auf allen Gebieten
des täglichen Lebens, in erster
Linie auf die Gemeinden, und hier
wieder mit besonderer Wucht auf
die Städte und sonstige Entwicklungszentren aus und führt zu
einer immer stärkeren Diskrepanz
zwischen dem Finanzbedarf und
den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

Der Österreichische Städtetag 1971
richtet daher an die zuständigen
Organe des Bundes und der Länder den dringenden Appell, die
Verhandlungen für einen neuen
Finanzausgleich so zeitgerecht aufzunehmen, daß er bis zum Ende
des Jahres 1972 einvernehmlich
abgeschlossen werden kann. Dabei wäre die Größe der im kommunalen Bereich zu erbringenden
Leistungen
dadurch
anzuerkennen, daß echte Lösungen angestrebt und die Gemeinden durch
mehr Mittel in die Lage versetzt
werden, die ihnen überantworteten
großen Aufgaben im Dienste der
Allgemeinheit, im Sinne moderner
Erkenntnisse zu erfüllen."

Einen Schwerpunkt der wachsenden Aufgaben stellen die Anforderungen an die kommunale Investitionstätigkeit und die daraus

Historische Sitzung der beiden Tiroler Landtage
Ort eines historischen Ereignisses
wurde Innsbruck am 14. Mai 1971,
als die Abgeordneten zum Südtiroler Landtag mit den Mitgliedern
des Landesausschusses Bozen(der
Südtiroler
Landesregierung)
in
Innsbruck vor dem Landhaus eintrafen, hier von Landtagspräsident
Bürgermeister Dr. Lugger und Landeshauptmann Ök.-Rat Wallnöfer
herzlich begrüßt wurden und sich
anschließend die Landtage von
Süd- und Nordtirol im Landtagssitzungssaal des Alten Landhauses
zu einer gemeinsamen Sitzung versammelten. In diesem Kleinod
unter den österreichischen Landtagssitzungssälen hatte am 4. Juli
1914 der letzte vereinigte Tiroler
Landtag beraten. Wie damals waren auch am 14. Mai Deutsch und
Italienisch gleichberechtigte Verhandlungssprachen. Die Sitzung
der beiden Landtage, die unter
dem Thema „Regionale Zusammenarbeit" stand, eröffnete Landtagspräsident Dr. Lugger. „Es ist
mir eine außerordentliche Freude",

so sagte er, „hier in diesem historischen Landtagssaal im Landhaus,
das 1725 als Symbol der Landesautonomie gegen den Absolutismus errichtet wurde, heute die Abgeordneten des Südtiroler Landtages mit ihrem Präsidenten Nicolodi, den Präsidenten des Landesausschusses Dr. Magnago und die
Mitglieder seiner Regierung begrüßen zu können.
Mein Gruß gilt der hohen Beamtenschaft und den Vertretern der Massenmedien,
die
dankenswerterweise in so großer Zahl hier die
Öffentlichkeit repräsentieren.
Vor nicht ganz 57 Jahren, am 4.
Juli 1914, tagte in diesem Räume
der letzte volle Alt-Tiroler Landtag,
damals zusammengesetzt aus den
historischen Kurien, einer allgemeinen Wählerkurie sowie den Abgeordneten der Handelskammern
von Innsbruck, Bozen, Trient und
Rovereto.
Wenn seither viel Leid in zwei
Weltkriegen und Änderungen man-

cherlei Art auch diesen Teil Mitteleuropas getroffen haben, so ist es
um so schöner, wenn in diesen
siebziger Jahren immer klarer wird,
daß
das
gemeinsame
Europa
gerade an den Zerreißstellen langsam zusammenzuwachsen beginnt.
Es geschieht dies nicht aus politischen Erfordernissen, sondern aus
geographischen
Gegebenheiten
aus wirtschaftlicher und kultureller
Notwendigkeit.
Mehr und mehr zeigt sich, daß die
in Zeiten nationalen Denkens zu
Verteidigungsstellungen umgeformten Grenzregionen dies nicht sein
dürfen, sondern vielmehr gemeinsame Räume zu bilden haben, um
in ihnen die Grenzen der Staaten
abzubauen.
Wenn ich beim Treffen in Bozen
der Hoffnung Ausdruck verliehen
habe, daß die Tiroler und Italiener
in diesem in zwei Staaten geteilten Raum, diesseits und jenseits
des Brenners, ein Modell moderner,
ehrlicher
Zusammenarbeit
über Staatsgrenzen hinweg schaf3