Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1971

/ Nr.6

- S.2

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nehme, um auf einige Anliegen,
die uns alle gemeinsam bewegen,
hinzuweisen.

henden Mittel von vorneherein begrenzt, die Aufgaben aber schier
unbegrenzt sind.

Wir stehen vor einem neuen Finanzausgleich. Als Bürgermeister
einer rasch wachsenden Stadt
werde ich stets neu mit der Tatsache konfrontiert, daß sich die
Aufgaben der Gemeinden in einem
bisher nicht gekannten Ausmaß häufen. Aufgaben, die gelöst werden
müssen, auch dann, wenn die
Kompetenz- und damit auch die
Finanzierungsfrage noch nicht geklärt ist. Wir leben in einem modernen Leistungsstaat. Die Gemeinde hat nicht mehr wie früher
vorwiegend
eine
Ordnungsfunktion. Sie muß zunächst und in unmittelbarer Weise gegenüber dem
Bürger jenen Erfordernissen Rechnung tragen, die sich aus den Veränderungen der individuellen Daseinsbedingungen ergeben. Aus
der fortschreitenden Technisierung
der Umwelt, der zunehmenden Bevölkerungsballung, der Verkehrssteigerung, der Sorge um Umwelthygiene und Umweltschutz erwachsen ihr Aufgaben, die in ihrem
Umfang und ihrer Bedeutung völlig
neu sind.

Vielleicht aber sollte man sich Gedanken machen, wie eine wirkliche
Gleichrangigkeit der einzelnen Gebietskörperschaften Bund, Länder
und
Gemeinden
herbeigeführt
und wie garantiert werden könnte,
daß die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Körperschaften nicht überschritten werden?

Wir sprechen von der .Daseinsvorsorge" der Gemeinden und meinen damit die Verpflichtung, für
jeden einzelnen um Arbeit, Wohnung, Bildung, Freizeitgestaltung,
Krankenpflege,
Altersversorgung
und anderes mehr besorgt zu sein.
Alle diese Aufgaben steigen progressiv mit der Größe der Gemeinde an.
Bei der Ermittlung des Finanzbedarfes der Gemeinden im Rahmen
der
Finanzausgleichsverhandlungen wird es also nicht mehr genügen, auf die Erfahrungen früherer
Jahre und Jahrzehnte aufbauend,
bestimmte Entwicklungen und Gesetzmäßigkeiten für die Zukunft
abzuleiten. Zur Gewinnung einer
realistischen Basis wird vielmehr
notwendig sein, einen möglichst
vollständigen Katalog der bereits
bestehenden und bereits absehbaren kommunalen Aufgaben und
der dadurch verursachten Kosten
zu erstellen. Das Ideal eines gerechten Finanzausgleiches wäre die
Verteilung der Einnahmen auf die
einzelnen
Gebietskörperschaften
entsprechend der Summe der jeweiligen Aufgaben und der damit
verbundenen Aufwendungen. Dieses Ideal wird nie erreicht werden
können, da die zur Verfügung ste-

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Vielleicht könnte man prüfen, wie
die Gemeinden in Zukunft ausreichend dagegen abgesichert werden
sollten, daß die im Finanzausgleich
bestimmte Verteilung der Staatseinnahmen seitens des Bundes
oder der Länder — sei es durch
die Einhebung neuer Steuern ohne
Beteiligung der anderen Finanzausgleichspartner, sei es durch Zuweisung neuer Aufgaben ohne Bedekkung der dadurch entstehenden
Mehrausgaben
durchbrochen
wird. Wenn man im System der
verbundenen Steuerwirtschaft bei
Steuermindererträgen
gegenüber
den Gemeinden auf die bestehende Schicksalsgemeinschaft verweist, darf man bei der Erschließung neuer Steuereinnahmen diese
Schicksalsgemeinschaft dann nicht
einfach geflissentlich übersehen.
Ein weiteres Anliegen ergibt sich
daraus, daß für die Aufteilung der
im Steuerverbund befindlichen Abgaben die Bevölkerungszahl maßgebend ist. Diese richtet sich jeweils nach dem Ergebnis der alle
zehn Jahre vorgesehenen Volkszählungen. Wenngleich wir uns von
der diesjährigen Volkszählung erwarten dürfen, daß sie die schon
lange erforderliche
Abstimmung
auf den tatsächlichen
Bevölkerungsstand der Gemeinden bringen wird, so ist ein Zeitraum von
zehn Jahren bei der raschen Zunahme der Einwohnerzahl vor allem
in den größeren Städten und Ballungszentren nicht mehr haltbar,
da er, wie nachgewiesen wurde,
Verfälschungen bis zum Ausmaß
von 100 Prozent bringen kann.
Es stellt sich daher die Frage, ob
nicht mit Hilfe elektronischer Anlagen der Bevölkerungsstand in
kürzeren Zeitabständen festgestellt
werden könnte, was zu einer gerechteren
Einnahmenverteilung
beitragen würde.
Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Der Europatag, der gestern
begangen wurde, erinnert uns dar-

an, daß wir als Gemeinden in
einem größeren, die Grenzen unseres Staates sprengenden Verband
stehen. Indem wir dafür Sorge
tragen, daß unsere Gemeinden
eine gesunde
Weiterentwicklung
nehmen, den ihnen gestellten Aufgaben gewachsen bleiben und die
Erfordernisse der Zeit erkennen,
leisten wir zugleich unseren besten
Beitrag für ein gemeinsames, von
der Verbundenheit der Bürger getragenes Europa der Zukunft. In
diesem Sinn nochmals herzlich
willkommen in der Europastadt
Innsbruck! In diesem Sinne Ihnen
allen meine besten Wünsche nicht
nur für einen erfolgreichen Verlauf
des Städtetages, sondern auch für
einen angenehmen Aufenthalt in
unserer Stadt."
Finanzpolitische Aspekte zum Themenkreis Infrastruktur und Wirtschaftswachstum
behandelte Finanzminister Dr. Androsch. „Unser
Ziel:
Die
leistungsfähige
Gemeinde", war das Thema des Referates, das der Generalsekretär des
Städtebundes, Stadtrat Schweda,
hielt. Über die gesellschaftspolitischen Aufgaben unserer Gemeinden referierten Bürgermeister Dr.
Thorwesten aus Krems und in
einem viel beachteten, alle Teilnehmer überaus
ansprechenden
Vortrag der Münchener Oberbürgermeister Dr. Vogel.
Über Antrag des Innsbrucker Bürgermeister-Stellvertreters
Direktor
Obenfeldner wurde der Wiener
Bürgermeister Felix Slavik einstimmig zum neuen Obmann des Österreichischen Städtebundes gewählt.
Zum bevorstehenden Abschluß des
neuen Finanzausgleiches beschloß
der österreichische Städtetag auf
Antrag von Generalsekretär Schweda nachstehende Resolution:
„Mit dem Ablauf der Geltungsdauer des Finanzausgleiches 1967
ist das erste Dezennium des durch
die
Bundesverfassungsgesetznovelle 1962 auf eine neue rechtliche
Basis gestellten Gemeinderechtes
beendet. Mit dieser Novelle zur
Bundesverfassung wurde der WirAMTSBLATT
DER
LANDESHAUPTSTADT
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H e r a u s g e b e r und
Verleger: Die Stadtgemeinde
Innsbruck —
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