Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.12

- S.2

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.Amtsblatt Nr. 12
wand das Auslangen nicht findet, genehmigt der Gemeindetag auf Antrag des Finanzausschusses einen Nachtragskredit von 500 3.
3. Der Gemeindetag bewilligt im Sinne eines Antrages
des Finanzausschusses die Aufnahme eines Zusätzlichen
Hypothekardarlehens von 1000 8 beim Bundes-Wohnund Siedlungsfonds zu Dachgefchotzausbauten für zwei
kinderreiche Familien in der Neustädter-Siedlung.
4. Ueber begründetes Ansuchen der Leitungen der Knaben- und Mädchenvolksschule Dreiheiligen wird ein Nachtragskredit von 700 8 zur Beschaffung von Lehrmitteln
und Handarbeitsmaterial für die Abschlußklassen bewilligt. Dieser Mehraufwand ist durch Einsparungen im
Sachaufwand für die städtischen Schulen hereinzubringen.
5. Auf Antrag des Verwaltungsausschusses II und des
Finanzausschusses wird dem städtischen Aufsichtsrat Dr.
Hans R. v. Rapp in seiner Funktion als Rechtskonsulent
bzw. juridischer Beirat im Verwaltungsausschusse I I mit
Wirkung vom 1. Oktober 1936 eine Pauschalentschädigung von monatlich 200 8 zuerkannt. Die Entschädigung
wird von den dem Verwaltungsausschuß II unterstellten
städtischen Unternehmungen, Molkerei, Nordkettenbahn,
Schlacht- und Viehhof sowie Pfandleihanstalt getragen.
6. Der Gemeindetag genehmigt auf Antrag des Finanzausschusses einen Kredit von 270 8 für die von der Vundespolizeidirektion erbetene Installation einer Lichtrufanlage und für die Instandsetzung der Kontrolluhren im
Stadttheater.
Die Lichtrufanlage ermöglicht es, eine Verbindung zwischen dem Sitze des Poligeibeamten im Zuschauerraum
und der Bühne herzustellen, um bei irgend welchen, plötzlich eintretenden Ereignissen das Schließen des eisernen
Vorhanges und die Einschaltung der Beleuchtung im Zuschauerraum veranlassen gu können. Die seit längerem
nicht mehr funktionierende Kontrolluhrleitung dient zur
Überwachung des mitternächtlichen Rundganges der
Feuerwehrmänner.
7. Für die Erneuerung der Fassade des alten Rathauses
hat die Sparkasse der Stadt Innsbruck in munifizenter
Weise einen Veitrag von 15.000 8 zur Verfügung gestellt.
Zur Beendigung der Wiederinstandsetzungsarbeiten ist
ein weiterer Betrag von 10.400 8 notwendig. Die Sparkasse hat sich bereit erklärt, die Hälfte dieses Betrages
unter der Voraussetzung zu übernehmen, daß die Stadtgemeinde die zweite Hälfte aus eigenem trägt. Auf
Grund eines Antrages des Bau- und Finanzausschusses
bewilligt der Gemeindetag einen Kredit von 5200 8. Auf
Anregung des Herrn Dr. Oberhammer ermächtigt der
Gemeindetag den Bürgermeister, der Sparkassenverwaltung für die großzügige Unterstützung den Dank auszusprechen. Weiters bezeichnete es Dr. Oberhammer als
sehr wünschenswert, daß auch das Innere des alten Rathauses wieder instandgesetzt und daß vor allem der historische Ratssaal wieder seiner ursprünglichen Bestimmung
zugeführt wird.
8. Um die Wohnhaus-Neubauten an der rechtsseitigen
Auffahrtsstraße zur Universitätsbrücke mit Wasser versorgen zu können, bewilligt der Gemeindetag einen
außerordentlichen Kredit von 1763 8 zur Legung einer
Hauptwasserleitung.
9. Der Finanzausschuß legt dem Gemeindetag den Antrag vor, an Volks-, Hilfs- und Hauptschulen im Schul-

jahre 1936-37 die EinHebung des Schulgeldes im folgenden Ausmatze zu bewilligen:
Für Volks-und Hilfsschulen
3 5—
Für Hauptschulen
8 20.—
für den Schüler und das Schuljahr.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig öffentliche oder mitOeffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen, so ist für das zweite und dritte Kind an der Volksfchule ein Schulgeld von jährlich je 2 8, an der Hauptschule von jährlich je 8 8 zu entrichten; für ein viertes
und jedes weitere Kind wird kein Schulgeld eingehoben.
I n berücksichtigungswürdigen Fällen kann die Stadtgemeinde das Schulgeld für Volksschüler zur Gänze, für
Hauptschüler zur Gänze oder zur Hälfte nachlassen.
Das Schulgeld ist in zwei gleichen Teilen zu bezahlen
und wird an den Schulen in jedem Schulhalbjahr von
städtischen Beamten eingehoben.
Gleichzeitig werden folgende Erleichterungen beantragt:
1. Bei Berechnung des Einkommens ist bei Familien
mit mehr als zwei Kindern die Einkommensgrenze
nicht wie bisher mit 30 8, sondern mit 50 8 für
jedes weitere Kind zu erstrecken.
2. Bei der Berechnung des Schulgeldes für das 2. und
3. Kind sind auch die Hoch- und Mittelschulen, sowie
städtische oder nichtstädtische Volks- und Hauptschulen besuchende Kinder mitzuzählen und ebenfalls
für das 4. und die folgenden Kinder die Befreiung
zu gewähren.
3. Es ist der 40 8 übersteigende Betrag an monatlichem
Wohnungsmietzins von dem Monats-Nettoeinkommen bei Berechnung des Einkommens in Abzug gu
bringen.
Nach diesen Anträgen ergäbe sich eine Gesamteinnahme
von rund 15.000 8 gegenüber 20.000 8 im vergangenen
Schuljahre.
Herr Dr. Oberhammer stellte im Namen des Kulturausschufses den Gegenantrag, der eine Staffelung der
Tchulgeldvorfchreibung nach der Kinderzahl in der Familie vorsieht, und zwar beträgt das jährliche Schulgeld
Volks- u. Hilfsschule Hauptschule
für 1 Kind
8 5—
8 20 —
für 2 Kinder je
8 2.—
je 8 8.—
für 3 Kinder je
8 1.—
je 8 5.—
für 4 Kinder «.mehr kein Schulgeld
kein Schulgeld
Nach dieser Regelung würden sich die Gesamteinnahmen aus der Schulgeldeinhebung auf voraussichtlich
12.U00 Schilling im Jahre belaufen.
Herr StR. Dr. Melger wendete sich in längeren Ausführungen gegen die Vorschreibung eines Schulgeldes an
den Pflichtschulen und beantragte die gänzliche Abschaffung des Schulgeldes.
Nach reger Wechselrede hob der Gemeindetag mit
Stimmenmehrheit von den vorliegenden drei Anträgen
den Antrag des Kulturausschusses zum Beschlüsse.
10. I m Sinne eines Antrages des Finanzausschusses
beschließt der Gemeindetag die Auszahlung einer Weihnachtszuwendung für die Kinder der städtischen Beamten, Angestellten und Pensionsparteien des Staotmagistrates und für die städtischen Arbeiter nach folgenden Richtlinien: