Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1971

/ Nr.3

- S.7

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wollen, muß mit aller Eindringlichkeit wiederholt werden. Wir müssen
unsere namhaften Steuerzahler im
Stadtbereich halten und sie in ihren Vorhaben bei der Verlegung in
jeder Weise fördern, wenn wir mit
ihnen nicht dringend
benötigte
Steuereinnahmen verlieren wollen.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist aber Aufgabe des außerordentlichen Haushaltes, über den
ich nun im einzelnen referiere.
Der
A u ß e r o r d e n t l i c h e
H a u s h a It,
oder wie man
ihn besser nennen sollte, der
I nv e st i t io n sp Ia n ,
weist
1971
einen
Gesamtumf a n g
v o n
S 187,875.000.—
a u s . Der Umstand, daß damit der
Katalog der Vorhaben um S 54 Mill,
höher ist als im Vorjahr, spiegelt
einerseits die gewaltige, mit steigendem Wohlstand progressiv ansteigende Forderung an die Stadt
wider, und andererseits die echte
Anstrengung, die die Stadtgemeinde in der Behandlung dieser Vorhaben setzen will. Dabei werden
aber — wie schon eingangs meiner
Ausführungen zum Budgeterwähnt
— oft die Leistungen der vergangenen Jahre allzu leicht vergessen,
weil sie mittlerweile selbstverständlich geworden sind, obwohl diese
Leistungen zum Teil nur unter Belastung kommender Jahre möglich
waren und daher in ihren Auswirkungen sorgfältig mit ins Kalkül zu
ziehen sind. Ich möchte mir für die
Spezialdebatte einen eingehenden
Bericht über dieses Thema vorbehalten.
Das
zentrale
Problem
des
außerordentlichen
H a u s h a l t e s ist die
Einordnung
der
Vorhaben
nach ihrer
Dringlichkeit
u n d d i e B e d e c k u n g . Beides
sind noch nicht gelöste und nach
wie vor sehr umstrittene Probleme
der mittelfristigen Finanzplanung,
auf die ich in meinen Ausführungen
nicht eingehen möchte, da sie Arbeitsthema eines neugeschaffenen
Komitees ist. Das im Vorjahr an
dieser Stelle zur Rangordnung Gesagte gilt auch heute noch unverändert. Es gibt nach wie vor keine
Kriterien einer sinnvollen Prioritätsordnung, weshalb die Rangordnung nach wie vor eine politische
Entscheidung ist, die dem Mandatar vorbehalten bleibt.
Die B e d e c k u n g des A O P l a n e s findet ihre Grenzen in
der tragbaren Verschuldung, soweit

sie durch Darlehen erfolgen muß.
Da aber dieser Form der Bedekkung klare Grenzen gesetzt sind
und überdies eine Reihe von Vorhaben noch gar nicht ausführungsreif ist, weil vorerst die Planung
beabsichtigt ist und erst die technischen oder rechtlichen Fragen zu
klären sind, kommt dem AO-Plan
zumindest zum Teil der Charakter
einer Warteliste zu, woraus sich

auch die Zunahme im Gesamtvolumen erklärt.
Wenn wir nun den Ihnen vorliegenden AO-Plan nach seiner Bedeckung untersuchen um festzustellen, wie weit er sofort realisierbar ist, kommen wir zur Feststellung, daß wir noch nie einen A O PLAN vorgelegt hatten, der in
einem derart weitgehenden Umfange bedeckt war.

Vom gesamten Erfordernis von 187,875.500 Schilling sind nämlich :
21.7 Mill. S durch Bedarfszuweisungen,
2,5 Mill. S aus Erlösen aus Grundverkäufen,
2 Mill. S aus dem Kapitalvermögen,
5,2 Mill. S aus Mieter-Beiträgen,
360.000.- S aus Beiträgen des Landes für die Kanalisation,
5,76 Mill. S aus Darlehen vom Wasserwirtschaftsfonds,
9,5 Mill. S aus dem Darlehensanteil der Technischen Fakultät,
12 Mill. S aus den Sonderrücklagen,
0,7 Mill. S aus Mietevorauszahlungen d. BM f. Unterricht,
16.8 Mill. S aus Direktdarlehen vom Land nach Wbf. 1968,
1,5 Mill. S aus gestützten Darlehen für Wohnungsverbesserung,
17 Mill. S aus dem zugesicherten Sparkassendarlehen für den
Wohnbau-Süd
Damit ist der A u ß e r o r d e n t l i c h e H a u s h a l t für das kommende Jahr erstmals in einer noch nie
dagewesenen Höhe schon bei Vorlage mit rund 95 Mill. S bedeckt.
Mit dieser Bedeckung von 95 Mill.
Schilling schon bei Vorlage kann
sich Innsbrucks AO-Plan
unter
den Landeshauptstädten nicht nur
sehen lassen, — s i e g i b t u n s
auch
die
Möglichkeit,
echte Schwerpunkte
zu
setzen.
Diese Schwerpunkte liegen, nach
Bereichen geordnet, im S c h u l b a u , im Bau von K i n d e r g ä r t e n , im W o h n u n g s b a u und
in der K a n a l i s a t i o n . Nach
dem Baufortschritt betrachtet, liegt
der Schwerpunkt in der Vollendung
von Vorhaben. Die schon jetzt gegebene Bedeckung wird die Fertigstellung
des Neubaues der
Hauptschule
Saggen-Reichenau
mit 32 Klassen und 2 Festhallen des Neubaues der Volksschule
Arzl mit 8 Klassen; des Zubaues
zur Volksschule Neu-Arzl mit 4
Klassen; des Zubaues zur Volks-

schule Fürstenweg, im 1. Teil
mit 3 Klassen; die Fertigstellung
des Zubaues der Volksschule Haspingerstraße;
die
Aufstockung
der
Volksschule
Allerheiligen
des Kindergartens
Hötting-West
in
der
Bachlechnerstraße
mit 5 Gruppen bringen. Diese
Schwerpunktbildung
auf
dem
Schulsektor, die von vielen Eltern
mit Genugtuung begrüßt werden
wird, bringt im kommenden Jahr
einen zusätzlichen
Klassenraum
von 50 Volks- und Hauptschulklassen. Die Spezialdebatte wird Gelegenheit
geben, noch
andere
Schwerpunkte und viele bedeutende Vorhaben, wie etwa das Wohnbau-Vorhaben Arzl-Süd mit 340
Wohnungen und rund 112 Mill. S
Gesamtkosten herauszustellen.
Trotz der umfangreichen gegebenen Bedeckung wird es notwendig
sein, zur Inangriffnahme weiterer
Vorhaben und vor allem zur Planung und zum Grunderwerb D a r l e h e n aufzunehmen, womit sich
die Frage nach der Höhe der Verschuldung ergibt.

Schuldenstand der Stadtgemeinde nicht höher als im Vorjahr
Der
SchuIdens t and
der
S t a d t beträgt per 1. 1. 1971 rund
759 Mill. Schilling. Die Zunahme
von rund 120 Mill. S seit dem Vorjahr erklärt sich daraus, daß nach
den Richtlinien der Kameralistik
auch zugesicherte aber noch nicht
zugezählte und schon gar nicht

ausgegebene Darlehen mit aufzunehmen sind. In dem vorgenannten Schuldenstand sind also 103
Mill. S an zugesicherten aber noch
nicht zugezählten Fondsdarlehen
für den Wohnungs- und Kanalbau
und rund 17 Mill. S zugesichertes
Sparkassen-Darlehen
für
den
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