Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.11

- S.9

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Amtsblatt Nr. 11.
vorstehende beispielsweise Aufzählung) allein schon auf
Grund seiner Kraftfahrlinienkonzession anzubieten und
durchzuführen.
Diese Befugnis setzt vielmehr stets den Besitz einer
Botenkonzession nach § 15 Pkt. 4 oder Pkt. 39 voraus.
Grundsätzlich entstehen durch die Erlangung einer GüterKraftfahrlinienkonzession keine neuen Gewerbeberechtigungen. Durch die Bestimmungen des KLG. wird lediglich die B e t r i e b s f o r m bereits bestehender derartiger Gewerberechte, wie Frachter oder Bote (siehe §§ 1,
10, 13 KLG.), zwingend geregelt. Gemäß § 3 (2) KLG.
ist der Besitz eines bezüglichen Gewerberechtes Voraussetzung für die Erteilung einer KLG.-Konzession zur Güterbeförderung.

Vas stäöt. sanatorium tvieöer eröffnet
Seit drei Monaten wurde an der Neuausgestaltung des
städtischen Sanatoriums (Zahlstock), Innrain Nr. 49, gearbeitet. Alle 28 Krankenzimmer wurden neu ausgemalt, die meisten Krankenzimmer erhielten fließendes
Warm- und Kaltwasser, in mehreren Krankenzimmern
wurden Telephone installiert. I m Dachstock wurde neben
dem bereits bestehenden Operationssaal ein zweiter Operationssaal ausgebaut; beide Säle sind nun modern eingerichtet. Die vorgenommenen Aenderungen stützen sich
auf die Erfahrungen und den wertvollen Rat der Professoren, die als behandelnde Aerzte im Sanatorium wirken. Das Sanatorium entspricht jetzt weitgehenden neuzeitlichen Anforderungen sowohl der behandelnden
Aerzte, als auch der Patienten. Ungeachtet der namhaften Aufwendungen für den Umbau, die sich auf rund
130.000 8 belaufen, werden die Verpflegskostensätze nicht
erhöht. Sie bleiben daher je nach Art des Zimmers für
den Tag mit 10 8 und 12 8 für Innsbrucker und 12 8
und 14 8 für Auswärtige in Geltung.
Der Umbau wurde unter der Kontrolle des Leiters des
Stadtvhysikates, Stadtvhysikus Dr. Robert Kapferer und
unter der unmittelbaren Bauleitung des Vauoberinsvektors Plank ausgeführt. Die wesentlichsten Arbeiten waren von einem zu diesem Zwecke gebildeten Ausschuß des
Gemeindetages an folgende Firmen vergeben: Firma Huter u. Söhne (Bauarbeiten), Volland u. Erb (Fließenarbeiten), Benda (sanitäre Einrichtungen), Ortner u. Co.
(Heizung), Schlenkert (Elektroinstallationen), Fill,
Pfurtscheller und Salier (Malerarbeiten), Wallner (Tischlerarbeiten), Vellarin (Terrazzoarbeiten), Firma Wertheim (neuer Fahrstuhl), Odelga, Wien (Einrichtung der
Operationssäle).
Bei einer kürzlich vom Verwaltungsausschusse I des
Gemeindetages vorgenommenen Besichtigung des heute
als städtisches Unternehmen gewerteten Sanatoriums
wurde anerkennend die tadellose und zweckmäßige Ausführung festgestellt und den Herren Stadtvhysikus Doktor Kapferer, Baudirektor Ing. Konzert und Vauoberinfpektor Plank als unmittelbaren Bauleiter, vom Obmanne des Ausschusses die besondere Befriedigung über
die neuzeitliche Ausgestaltung des Sanatoriums ausgesprochen.

l.s n c > V 5 z t V > l 6 f ü s l i r o l

Veilrag öer stäöt. Bediensteten zum Winterhilfswert i?5<5/57 unö zum HilfsWerk Jehmt
hungernöe Kinöer zum
Die Beamten und Vertragsangestellten des Stadtmagistrates und der unterstellten Betriebe und Anstalten,
die Angestellten der selbständigen städtischen Unternehmungen und diestädtischenPensionsparteien leisten für
das Winterhilfswerk 1936-37 und das Hilfswerk „Nehmt
hungrige Kinder zum Mittagstisch" wie in den Vorjahren Beiträge, die vom 1. November 1936 an durch zwölf
Monate in monatlichen, nach dem Nettoeinkommen abgestuften Teilbeträgen gezahlt werden. Der Gesamtertrag
der Beitragsleistung wird mindestens 11.000 8 erreichen.
Die eine Hälfte dieses Betrages fließt dem von der Stadtgemeinde Innsbruck durchgeführten Winterhilfswerk zu,
die andere Hälfte ist im Rahmen des Hilfswerkes „Nehmt
hungrige Kinder zum Mittagstisch" zur Durchführung
einer Gemeinschaftsausspeisung für Schulkinder bestimmt,
die wieder, wie im Vorjahre, im Anschlüsse an die Schulkinderausspeisung der Gemeinde durchgeführt wird. Die
Auswahl der der Gemeinschaftsausspeisung zuzuführenden Schulkinder wird in engster Zusammenarbeit der
Lehrerschaft der städtischen Volks- und Hauvtschulen mit
den Iugendfürsorgern und dem Schularzt vorbereitet
und im Einvernehmen mit der Landesstelle des Mutterschutzwerkes der Vaterländischen Front getroffen.

Vesuckei das Otadttheaiee l