Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1970

/ Nr.5

- S.6

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und gesunde Entwicklung des Staatsbürgerschaftswesens war seit dem
Jahre 1914 nicht mehr möglich, politische Sonderbestimmungen brachten
Unruhe und Unsicherheit mit sich. Dies
hatte unter anderem auch zur Folge,
daß die mit bedeutendem Geld- und
Zeitau fwand beschafften Heimatrechtspapiere zeitweise nicht mehr anerkannt wurden und daher wieder neu
beschafft werden mußten. Es ist zu
hoffen, daß mit der Erlassung des
Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965 auch
in dieser Beziehung wieder stabilere
Verhältnisse einkehren werden.
Zur rein technischen Angelegenheit
der Führung der Heimatrolle und der
Ausstellung der Heimatrechtsbescheinigungen und Stoatsbürgerschaftsdokumente — bezogen auf die Stadt
Innsbruck — mag von Interesse sein,
daß die Innsbrucker Heimatrolle bis
zum Jahre 1938 in Form von sogenannten
„Familienblättern"
geführt
wurde, die im Hinblick auf die damalige Bevölkerungszahl vollauf genügte.
Der Aufbau der damaligen Heimatrolle, welche bei ihrem Abschluß im
Jahre 1939 ca. 40.000 Personen umfaßte, war in erster Linie das Werk
des 1963 verstorbenen Oberamtsrates
Karl Reinhart.
Die Ausstellung von Heimatscheinen
erfolgte vor 1938 in relativ wenigen
Fällen. Sie wurde damals nie zu einem
Problem. Dieser erfreuliche Zustand
änderte sich schlagartig im Jahre 1945,
in welchem — durch die vorangegangenen politischen Umwälzungen und
leider auch durch die allgemeine Bürokratisierung des Alltags bedingt —
beim Stadtmagistrat Innsbruck schon
10.000 Auszüge aus der Heimatrolle
ausgestellt wurden. Der Auszug aus
der Heimatrolle wurde in den Nachkriegsjahren zu einer der begehrtesten Urkunden. Bis zum Jahre 1955
wurden schließlich allein iin Innsbruck
davon rund 100000 ausgefertigt. A b
dem" Jahre 1955 wurden die Auszüge
aus der Heimatrolle von den meisten
Behörden jedoch nicht mehr als Nachweis derStaatsbürgerschaft anerkannt,
weil es sich verständlicherweise immer
häufiger zeigte, daß die Bestätigung
des ehemaligen Heimatrechtes mit den
tatsächlichen staatsbürgerschaftsrechtlichen Verhältnissen einer Person nicht
mehr übereinstimmte. Hiezu kam noch,
daß für Personen, die nach dem 13.
März 1938 geboren sind, infolge des
endgültigen Abschlusses der Heimatrollen überhaupt keine Heimatrollenauszüge
mehr ausgestellt werden
konnten. Die Feststellung der Staatsbürgerschaft solcher nach dem 13.
März 1938 geborenen Personen war
dalier nur sehr umständlich über derer» Eltern und Großeltern möglich.
So ging die Zahl der ausgestellten
Heimatrollenauszüge ab 1955 ständig

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zurück, leider aber stieg die Anzahl
der beim Magistrat Innsbruck ausgestellten Staatsbürgerschafts nachweise
im gleichen Verhältnis an. Wurden z.B.
im Jahre 1952 nur 315 Staatsbürgerschaftsnachweise ausgestellt, so wuchs
diee Zahl im Jahr 1956 auf 6000 und
im Jahr 1967 auf 8300 an. Unter Berücksichtigung der Innsbrucker Bevölkerungsziffer kann jedoch angenommen werden, daß hier in den kommenden Jahren eine rückläufige Tendenz
eintreten könnte, da mit den seit dem
Jahre 1955 ausgestellten 80.000 Staatsbürgerschaftsnachweisen doch ein gewisser Sättigungsgrad erreicht sein
dürfte.
Zusammenfassend kann man somit
aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte den Schluß ziehen, daß die

staatsbürgerschaftsrechtliche
Gesetzgebung untrennbar mit der Entwicklung der politischen Verhältnisse zusammenhängt. Zeiten des politischen
und sozialen Friedens bringen eine
positive Entwicklung der Staatsbürgerschaftsgesetzgebung mit sich. Politische Unruhe und Intoleranz zeitigen
jedoch auch in staatsbürgerschaftsrechtlicher Hinsicht unerfreuliche Tendenzen- Hoffen wir, daß das Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 mit seinen
modernen und den Bedürfnissen der
Bevölkerung angepaßten Bestimmungen mithilft, auf die immer wieder in
den Alltag hineinreichenden staatsbürgerschaftsrechtlichen Belange einen
günstigen Einfluß auszuüben und damit den inneren Frieden unserer Heimat zu sichern.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Meß- und Beobachtungsstelle des Lawinenwarndienstes auf dem
H a f e l e k a r müssen Karlheinz Lauber (links) und Josef N o r e r (rechts) unter anderem auch das spezifische Gewicht des Schnees kontrollieren. In der Bildmitte: Ing. Helmuth G e l m i n i von den Stadtwerken Innsbruck.
(Foto: Frischauf)

Pionierleistung im Lawinenwarndienst
A b erste und bisher einzige österreichische Gemeinde verfügt Innsbruck
nicht nur über einen detaillierten Lawinenzonenplan, sondern seit dem
vergangenen Winter
darüberhinaus
auch über eine eigene Meß- und Beobachtungsstelle im Rahmen des Lawinenwarndienstes,
die
auf
dem
Hafelekar eingerichtet wurde. Die
Innsbrucker Stadtwerke kamen für die
erforderlichen
Meßinstrumente
auf
und zwei städtische Bedienstete, die
eine
Spezialausbildung
absolviert
haben und von der Stadtgemeinde
entsprechend
ausgerüstet
wurden,
versehen die Wintermonate über permanent Dienst auf dem Hafelekar.

Sie überprüfen fortlaufend die Schneehöhe, den strukturellen Aufbau der
Schneedecke und messen das spezifische Gewicht, die
Druckfestigkeit,
Dichte und Stabilität des Schnees,
wobei sie besonderes Augenmerk
auf die bereits bekannten Lawinenabbruchgebiete werfen. Da die Telefonverbindung mit der Beobachtungsstafion über ein Erdkabel läuft, ist
die Durchgabe der ermittelten Daten
praktisch jederzeit gesichert, auch
wenn zumBeispiel die Nordkettenbahn
selbst im Hinblick auf ungünstige
Wetterbedingungen eingestellt werden
muß. Die Tätigkeit der Beobachtungsstelle versetzt die Fachleute in den