Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.9

- S.1

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Nr. 9

15. September 1936

2. Jahrgang

Kleinwohnungsbauten in firaöl
Der schlechte Bauzustand der ehemaligen Kriegsbarakken in Pradl stellt die Stadtgemeinde Innsbruck vor die
dringende Aufgabe, in geeigneter Weise und in ausreichender Anzahl Ersatzwohnungen zu errichten.
Es wäre sicher wünschenswert, die wohnungsbedürftigen Familien in Eigenheimen unterzubringen und ihnen
ein entsprechendes Grundstück zur Bewirtschaftung zu
überlassen. Besonders geeignet ist diese Art von Wohnungen für arbeitsfreudige und -fähige Väter kinderreicher, ärmerer Familien, da ihnen in der Grundausnützung eine zusätzliche Erwerbsmöglichkeit geboten
wird.
Die Voraussetzung für eine solche Wohnungsbeschaffenheit bildet in erster Linie, daß im ausreichenden Maße
geeigneter Grund zur Verfügung steht; bei der großen
Zahl der Wohnungsuchenden verursacht die Grundbeschaffung große Schwierigkeiten. Es besitzen aber auch
nicht alle Wohnungsbedürftigen die Eignung, eine solche
halbländliche Siedlung zu bewirtschaften. Für diese plant
die Stadtgemeinde die Errichtung in sich geschlossener
Kleinwohnungsbauten. Für diese Bauten steht ein Grund
südlich vom ehemaligen Garnisonsspital zur Verfügung.
Um zu geeigneten Entwürfen zu gelangen, wurde der
Zentralvereinigung der Architekten Österreichs, Landesverband Tirol, im Wege eines Wettbewerbes die Aufgabe gestellt, in dieses Grundstück eine Wohnbauanlage
zu projektieren, die rund 100 Einzimmerwohnungen und
100 Zweizimmerwohnungen mit Küchen und Nebenräumen umfaßt.
Die Ergebnisse dieses Preisausschreibens zeitigten sehr
beachtenswerte Lösungen und wurden in einer Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Stadtbauamt arbeitete außer Wettbewerb ein Projekt aus,
das vom Gemeindetage wegen seiner klaren Grundrißlösung und insbesondere mit Rücksicht auf seine große
Wirtschaftlichkeit zur Ausführung bestimmt wurde. Der
Entwurf des Stadtbauamtes nimmt in erster Linie darauf Bedacht, im Hinblicke auf die gestellte Aufgabe billige
Wohnungen für bedürftige Familien zu errichten. Größt-

mögliche Einfachheit in der Gestaltung gewährleistet die
rationellste Ausnützung, weshalb getrachtet wurde, die
Ein- und Zweizimmerwohnungen in einem Grundriß
unterzubringen. Weiterhin erschien es notwendig, den
Anteil der Wohnungen an den gemeinsam zu benützenden Baukörpern so gering als möglich zu gestalten. Dementsprechend sind in jedem Geschosse vier Wohnungen
geplant. Daraus ergeben sich die parallelliegenden Einund Zweizimmerwohnungen.
Um jeder Wohnung die notwendige Sonnenlage zu
geben, war es nötig, die Fenster gegen die Ost-, beziehungsweise Westseite zu richten; diese Anordnung bedingte die Aneinanderreihung des Grundrißtyps in der
Nord-Süd-Richtung. Aus diesen Erwägungen ergaben
sich die in der Nord-Süd-Richtung gestellten Reihenhäuser.
Die zwischen den Häuserreihen liegenden Felder sind
durch Mauern straßenseitig abgetrennt, so daß die dadurch entstehenden breiten Höfe vom Straßenverkehr
geschieden sind. Die Höfe können auf verschiedene Weise
ausgestaltet werden, und zwar als Gärten, Rasen- oder
Spielplätze.
Es wird im Entwürfe des Stadtbauamtes weiters gezeigt, daß auch ein Einbau von Geschäftsräumen, Polizeiwachstuben usw. zwischen den Häuserreihen ohne weiteres möglich ist, ein Umstand, der bei der dichten Besiedlung wünschenswert erscheint.
Auch ist es bei dieser Art der Verbauung der Stadtgemeinde ermöglicht, das Bauvorhaben in einzelne Bauabschnitte aufzuteilen, ohne dabei dem äußeren Bilde den
Charakter der Unvollständigkeit zu geben.
Die Höhe der Mietzinse würde nach den reinen Baukosten unter Außerachtlassung des Wertes des Grundes,
der Betriebskosten, der Kosten für die Baureifmachung
usw. rund 20 8 für die Einzimmerwohnung und rund
30 8 für die Zweizimmerwohnung betragen! Selbstverständlich ist sich die Stadtverwaltung bewußt, daß die endgültige Bestimmung des Mietzinses im einzelnen Falle