Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.8

- S.4

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.Amtsblatt Nr. 8
2. I n Abänderung seines Beschlusses vom 10. Dezember 1935 über die EinHebung einer Ritschenreinigungsgebühr für die Anwesen am Linken Innufer beschließt
der Gemeindetag auf Antrag des Bau- und Finanzausschusses:
1. An Ritschenreinigungsgebühren kommen jährlich
zur Vorschreibung und EinHebung:
») für jede mittelbar oder unmiitelbar an die städtischen
Ritschen angeschlossene Wasserauslaufstelle mit Ausnahme
der Wasserklosetts 8 2.—;
b) für jedes mittelbar oder unmittelbar an die städtischen
Ritfchen angeschlossene Wasserklosett 8 7.—:
o) für jedes Wasserklosett im Anwesen mit genehmigten
Kläranlagen 8 2.—.

2. Hausbesitzern, die ihre Abortgruben gu Faulkammeranlagen umbauen lassen, wird die Kanalreinigungsgebühr für Wasserklosetts von jährlich Schilling 7.— aus 8 2.— ermäßigt. Für den Umbau der
Anlagen ist unter Vorlage entsprechender Pläne
um die Genehmigung des Stadtmagistrates anzusuchen.
3. Hausbesitzer, die Trockenaborte an die städtischen
Ritschen angeschlossen haben, sind zu veranlassen,
daß sie die Abwässer aus den Abortgruben vor
Einleitung in die Ritschen durch genehmigte Kläranlagen führen und gleichzeitig die Trockenaborte
in Wasserklosetts umbauen lassen.
Mit diesem Beschlüsse sind die unbilligen Härten der
Auswirkung des Beschlusses vom 10. Dezember 1935
beseitigt und erscheint den Einwendungen der Bewohner des Linken Innufers gegen die Ritfchenreinigungsgebühr im weitestgehenden Maße Rechnung getragen.
3. Der Gemeindetag stimmt auf Antrag des Bauausschusses einer von der Tirolischen Landeshypothekenanstalt aus Anlaß des Grundtausches zwischen der Stadtgemeinde und dem Vlindenfürsorgeverein für Tirol und
Vorarlberg verlangten Abänderung des Baulinienvlanes für Pradl zu. Diese Abänderung betrifft eine unbedeutende Verschiebung der Vaulinie am Pradler Kirchplatz.
4. Der Gemeindetag erteilt im Sinne des § 105 d) der
I . B. O. die Vaubewilligung für die Errichtung von

3m Namen öes Hunöesstaates Osterreich:
Der Bundesgerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Doktor
C o r e t h als Vorsitzenden, und die Räte Dr. P i p p a l , L i n t n e r , M a r g a n i und Dr. N u s k o als Richter im Beisein des
Schriftführers, Ministerialrat N e u v a u e r , über die Beschwerde
des Johann und der Therefe M o l k in Innsbruck gegen den Bescheid des Landeshauptmannes für Tirol vom 24. Jänner 1935.
ZI. la —91/1. betreffend Bestrafung wegen Uebertretung der
Milchpreisverordnung, zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit feines
Inhaltes aufgehoben.
Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.
Entfcheidungsgründe:
Therese M o l k betreibt in Innsbruck einen GemifchtwarenHandel mit einer Hauptbetriebsstätte und sieben Filialen. Diesen
Handel führt tatsächlich ihr Gatte Johann M o l k als Prokurist.
Die Firma Therese Molk bezog feit November 1933 von der
Sennereigenossenschaft in Weer nicht molkereimäßig behandelte
Konfummilch, übernahm diese in der ihr gehörigen Sennerei in
Weer und brachte sie in eigenen MUchtransportgefäßen nach
Innsbruck, wo sie an Verbraucher abgegeben wurde. Sie bezahlte
die Milch mit 23 z pro Liter.

Holzlegen für das Stöcklgebäude, Heiliggeiststraße 1
und 1a.
5. I n Entsprechung eines Ansuchens des Baumeisters
Josef Widmann bewilligt der Gemeindetag auf Antrag
des Vauausschusses die erbetene Parzellierung der Gv.
1854/1 und 1855/1 K. G. Pradl unter Berücksichtigung
der vom Stadtbauamte verlangten Aenderung.
Die Gründe liegen innerhalb des Baublockes Rosegger-, Nessel-, Pacher- und Anzengruberstraße und sind
für die Anlage einer Kleinsiedlung bestimmt.
6. Zur Ermöglichung der von den Schwerkriegsinvaliden geplanten Errichtung von Eigenheimen auf den
Gründen an der Westseite der Dr.-GIatz-Straße war es
notwendig, die in Aussicht genommenen Gründe im
Tauschwege zusammenzulegen. Die vom Stadtbauamte
mit den Grundbesitzern Josef Stolz und Hans Hörtnagl
geführten Verhandlungen haben Zu einem alle Teile
befriedigenden Ergebnis geführt, das der Gemeindetag
auf Antrag des Bauausschusses genehmigt. Weiters be^
schließt der Gemeindetag auf Antrag des Bauausschusses, den Invaliden ein an ihre Gv. 1826 K. G. Pradl
angrenzendes und der Stadtgemeinde gehöriges Grundstück im Ausmaß von rund 1700 Quadratmeter zum
Preise von 8 6.— für den Quadratmeter käuflich zu
überlassen und gegen die Abstattung des Kaufschillings
mit den Einkünften der Invaliden aus der Parkplatzbewachung keinen Einwand zu erheben. Schließlich
stimmt der Gemeindetag einem vom Stadtbauamte für
die Invaliden ausgearbeiteten Parzellierungsplan zu,
der die Errichtung von vier Doppelwohnhäusern vorsieht.

Verichterstatter Aufsichtsrat Dr. Hans R. v. Rapp
Der Gemeindetag nimmt einen ausführlichen Bericht
entgegen, der einen Ueberblick über den Bestand, die
Bewirtschaftung und die hauptsächlichsten Erträgnisse
des städtischen Landgutes Reichenau gibt.
Nach 2^2stündiger Dauer war die öffentliche Sitzung
beendigt, an die sich eine kurze vertrauliche Sitzung des
Gemeindetages schloß.

I n dem gegen Therefe und Johann Molk wegen Uebertretung
der Milchpreisvorfchriften durch Unterbietung der vorgeschriebenen
Preise eingeleiteten Verfahren rechtfertigten die Beschwerdeführer
den Preis von 23 ß wie folgt:
Grundpreis loco Innsbruck
30 ß
ab Beitrag zum Milchausgleichsfonds

ab Zufuhr von der Eennerei Molk nach Innsbruck
nach molkereimätziger Behandlung
3g
ab Kosten der Milchübernahme in Weer
. . . .

verbleiben 23 ß
und beriefen sich auf eine ihnen vom Landeskulturrat. Milchabtei«
lung, erteilte Auskunft, daß der Preis von 23 Z den Vorschriften
entspreche. Nach Einholung einer gutachtlichen Aeußerung von
der städt. Molkerei Innsbruck ergingen gegen Therese Molk und
Johann Molk Straferkenntnisse des Magistrates in Innsbruck.
Gegen Therese Molk wurde wegen Uebertrewng nach § 2 s7) der
Verordnung. VGVl. Nr. 519/1933, begangen dadurch, daß sie seit
November 1933 Kuhmilch um den Preis von 23 ß unmittelbar
vom Produzenten bezog und unmittelbar an Verbraucher entzeitlich abgegeben habe, gemäß § 12 der Verordnung eine Geldstrafe
von 2.0Aj 8, im Nichteinbringlichkeitsfalle eine Arrestftrafe von
60 Tagen, verhängt. Die Begründung führt im wesentlichen aus,
Therese Molk gebe den Bezug von Konsummilch zum Preise von
23 ß in der Zeit vom 1. November 1933 bis Juni 1934 in Mengen
von monatlich rund 27.NM bis 38.NV0 Liter zu. Wenn vom Grund-