Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.8

- S.3

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Amtsblatt N r . 8
aus M t t e l n der Stadtgemeinde eine Subvention von
8 3000.— Zu bewilligen, da die für das Jahr 1936 noch
zu erwartende Vundessuovention auf Grund eines sgt.
Beschlusses des Gemeindetages zur Deckung der rückständigen Sozialversicherungsbeiträge des ausgeschiedenen Theaterdirektors Paul Kolkwitz zu verwenden ist.
10. Der Gemeindetag erhebt den Antrag des Finanzausschusses zum Beschluß, wonach zu dem im Jahre
1935 für den Wertungsabfahrtslauf vom Pfriemesköpfl
^I8-Standard-Strecke)
vorgesehenen Betrag
von
8 4000.— ein Nachtragskredit von 8 700. - , bewilligt
wird.
Die Ursache für die Kreditüberfchreitung liegt hauptsächlich in der wider Erwarten außerordentlich starken
Beteiligung und der damit verbundenen erhöhten Anzahl der zur Verteilung gelangten Leistungsabzeichen.
11. Auf Antrag des Finanzausschusses genehmigt der
Gemeindetag die Abschreibung uneinbringlicher und
zum Teil aus früheren Jahren stammender Metzinsrückstände im Gesamtbetrage von 8 3600.44.
12. Der Gemeindetag setzt auf Antrag des Finanzausschusses die Ankündigungsabgabe für Flugzettel, die
durch Verteiler in den Straßen an das Publikum ausgegeben werden, mit 20 g für den Quadratmeter fest.
Bei Massenauflage wird eine Ermäßigung gewährt, und
zwar bei einer Auflage von 2000 Stück angefangen für
je weitere 2000 Stück ein Nachlaß von 10 Prozent bis
zum Höchstausmaße des Nachlasses von 50 Prozent.
Die Berechnung der Ankündigungsabgabe geschieht
in der Weise, daß die Flugzettel nach Größe und Stückzahl multipliziert und dann von jedem zur Verteilung
kommenden Quadratmeter 20 g eingehoben werden.
Zum Zwecke der Kontrolle wird für kleinere Mengen festgelegt, daß dieselben mittels der vorhandenen
Perforiermaschine mit dem Aufdrucke „Stadtmagistrat
Innsbruck" versehen werden. Zum Zwecke der weiteren Kontrolle und Bemessung der Ankündigungsabgabe
sind die Steuerpflichtigen verhalten, die Rechnung der
Druckerei vorzulegen, damit die Zahl der zur Verteilung gelangenden Reklamezettel einwandfrei festgestellt werden kann.
Die Perforierung von Flugzetteln in Massenauflage
hat wegen der Unmöglichkeit der technischen Durchführung zu unterbleiben.
13. Der Gemeindetag genehmigt hierauf über Antrag
des Finanzausschusses vorbehaltlich der Uebervrüfung
durch die städtische Kontrollstelle den vom Amte vorgelegten Rechnungsabschluß der Stadtgemeinde I n n s bruck für das Jahr 1935. Nach Vorliegen des Ueberprüfungsberichtes der städtischen Kontrollstelle wird sich
der Gemeindetag mit dem Rechnungsabschluß noch

näher befassen.

14. Der Gemeindetag genehmigt auf Antrag des Finanzausschusses für die Bezahlung des Orchesters des
Innsbrucker Musikvereins einen Nachtragskredit von
8 5000.—. Diese außerordentliche Ausgabe wurde vornehmlich deshalb notwendig, weil bei der Voranschlagserstellung für das Jahr 1936 damit gerechnet worden
ist, daß das Orchester ab 1. Oktober 1936 zu bezahlen
sein wird und nicht schon ab 15. September 1936, wie
es in den später stattgefundenen Verhandlungen mit
dem neuen Theaterdirektor Paul Heller vereinbart
wurde.

15. Auf Antrag des Bau- und Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag, zur Vornahme unaufschiebbarer Instandsetzungsarbeiten im städtischen Anwesen
Weiherburggasse 4 einen außerordentlichen Kredit von
8 1020.— zu bewilligen.
16. Der Gemeindetag bewilligt auf Antrag des F i nanzausschusses zur Anschaffung eines neuen Vühnenteppichs und eines Staubsaugers für das Stadttheater
einen Gesamtkredit von 8 4000.—.
17. Der Gemeindetag genehmigt in Ergänzung zu
seinem in der Sitzung vom 8. J u l i 1936 gefaßten Beschluß über die Vornahme von Adaptierungsarbeiten im
städtischen Sanatorium einen in der Zwischenzeit vom
Amte ausgearbeiteten und vom Finanzausschuß gebilligten Finanzierungsplan.

Berichterstatter Ftabtrat Dr. Anton Melzer
1. Der Gemeindetag nimmt zunächst einen ausführlichen Bericht entgegen, in welchem der Berichterstatter
auf das Wesen und den I n h a l t des zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und Theaterdirektor Paul Heller
abzuschließenden Theatervertrages, betreffend die Verpachtung des Innsbrucker Stadttheaters eingeht. Hierauf genehmigt der Gemeindetag den Theatervertrag i n
der vom Rechtsausschuß beantragten Fassung.
I m Zusammenhange mit diesem Vertrag beschließt
der Gemeindetag die vom Rechtsausschusse vorgelegte
Hausordnung für das Innsbrucker Stadttheater, die
einen wesentlichen Bestandteil des Theatervertrages
bildet.
2. I m Anschlüsse genehmigt der Gemeindetag den
zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und dem I n n s brucker Musikvereine abzuschließenden Vertrag, betreffend die Anstellung und Bezahlung des Orchesters, gemäß den Anträgen des Rechtsausschusses.
Der Innsbrucker Musikverein verpflichtet sich, für
die Zeit vom 15. September 1936 bis 15. M a i 1937 dio
nötige Zahl von Musikern — insgesamt mindestens
28 Personen —, anzustellen.
Die Stadtgemeinde leistet zur Deckung der Kosten des
Orchesters einschließlich aller Versicherungsbeiträge für
die 8 Monate, in denen es mich diesem Vertrage zu bestellen ist, je 8 8000.—.
Wenn der Vertrag bis zur jeweiligen Beendigung der
achtmonatlichen Spielzeit von keinem der beiden vertragschließenden Teile gekündigt wird, gilt er stillschweigend für eine weitere Spielzeit von acht Monaten als
verlängert.

Verichterstatter Htaötrat Otto Thonig
1. Der Gemeindetag beschließt auf Antrag des Vauausschusses, die baureifen Gründe auf den Kriegerheimstätten und an der Amraser Stadtgrenze i n Pradl in
der Zeit vom 8. J u l i bis 31. Dezember 1936 nicht um
8 9.—, sondern um 8 7.— für den Quadratmeter käuflich abzugeben.
Diese Ermäßigung entspricht dem vom Gemeindetag
in der Sitzung vom 8. J u l i 1936 gefaßten Beschluß, demzufolge zur Belebung der Bau- und Siedlungstätigkeit
im Stadtgebiete für Neubauten an Straßen, die mit
Versorgungsleitungen für Wasser und Kanal versehen
sind, bis 31. Dezember 1936 die Anliegerbeiträge für
Wasser und Kanal nachgesehen werden.