Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.7

- S.16

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Amtsblatt Nr. 7

9. I m übrigen haben die Bestimmungen des EntSteinzeugrohre mit Teerstrick und Asphaltausguß, bei
allen anderen Leitungen mit Teerstrick und Blei (Rif- wässerungsgesetzes vom Jahre 1905, L.-G.-Vl. Nr. 18,
sinngemäß Anwendung zu finden.
felblei oder Bleiwolle) Zu erfolgen.
10. Die Abänderung oder Ergänzung obiger Bedin7. Eine Rohrleitung muh in eine andere stets mit
Formstücken, und zwar im spitzen Winkel zur Abfluß^ gungen und die Zurücknahme der Zulassung bleibt nach
richtung eingeführt werden. Dieser hat 45 Grad zu be- Maßgabe der Erfahrung vorbehalten. Soferne im Eintragen. Bei Fallsträngen dürfen auch Winkel bis zelfalle technische Gründe oder Rücksicht auf das Ge70 Grad verwendet werden. Querschnittsveränderungen meinwohl andere Matznahmen erheischen, kann der
sind durch Uebergangsformstücke auszugleichen. Der Stadtmagistrat auch nachträglich von Fall zu Fall über
Einbau von I - und Kniestücken ist nicht gestattet. Das- diese Bestimmungen hinausgehende Anordnungen treffen.
selbe gilt für Doppelverbindungen in Grundleitungen.
Die Formstücke haben sich den bestehenden Normen
für gußeiserne Abflußrohre anzupassen. Die Putzstücke
müssen den im Bauamte befindlichen und genehmigten
Musterstücken und Zeichnungen entsprechen. Bei den
Schraubenverbindungen sind entweder die Bolzen oder
Für den Neubau der Artillerie-Unterkünfte in der
die Muttern der Schrauben aus Messing herzustellen.
Die Veilagscheiben haben satt und mit genügender Auf- Reichenau kommen die Bau-, Zimmerer-, Dachdeckerund Spenglerarbeiten zur öffentlichen Ausschreibung.
lage aufzuliegen.
Die Unterlagen können im Stadtbauamt, Zimmer
Alle Falleitungen sind ausnahmslos als Entlüftungs- Nr. 70 behoben werden und sind die Anbote bis späteleitung in unveränderter Lichtweite über Dach zu stens 23. Juli d. I., 10 Uhr, verschlossen und mit der
führen. Das Stadtbauamt kann von dem ausführenden entsprechenden Aufschrift versehen dortselbst abzugeben.
Unternehmer den Nachweis der Dichtigkeit der verZu spät einlangende Anbote werden nicht mehr berücklegten Leitungen durch Wasserdruck- oder Rauchproben sichtigt. Die Zuschlagserteilung ohne Rücksicht auf die
fordern.
Höhe der Anbotziffern wird vorbehalten.
8. I n den Entwässerungsplänen sind die AsbestDer Bürgermeister: Franz F i s c h e r e. h.
Zementrohre besonders zu bezeichnen. Als Kennfarbe
ist graugrün zu verwenden.

Hauausschreibung

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