Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1967

/ Nr.1

- S.2

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1967_Amtsblatt_01
Ausgaben dieses Jahres – 1967
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Seite 2

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

M. Die Abgabe zum Straßenbauaufwand der Gemeinde auf Grund des Landesgesetzes vom 8. Februar 1960 ( L G V l . Nr. 10/1960) " und der Verordnung der Landesregierung vom 22. März 1966
( L K V l . " Nr. 14/1966) unter Anrechnung des vom
Gemeinderat am 5. M a i 1966 beschlossenen Einheitssatzes von 8 7.— für jeden n^ umbauten
Naumes der die Abgabepflicht begründenden Bauwerke und Vauwerksteile.
11 Die Abgabe für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes durch Gemeindeunternehmen auf Grund
des Landesgesetzes vom 23. J u l i 1956 ( L G V l .
Nr. 23/1956) zu dem vom Gemeinderat am 30. J u l i
1956 beschlossenen Hundertsatz von 3 u. H. der Noheinnahmen.
12. Gebühren von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, insbesondere
a) die Mullabfuhrgebühren zu den vom Gemeinlderat am 5. M a i 1966 beschlossenen Sätzen"
d) die Gehwegreinigung zu den vom Gemeinderat
am 14. A p r i l 1951 beschlossenen Sätzen"
c) die Kanalgebühren und Ritschenreinigungsgebühren zu den vom Gemeinderat am 20. Jänner 1960 beschlossenen Sätzen"
6) die Kanalanschlußgebühren auf Grund der
Vorschrift vom 7. J u l i 1960 über die Erhebung
von Kanalanschlußgebühren unter Anrechnung
eines Einheitssatzes von 8 75.—, d. i. ein
Achtzehntel der durchschnittlichen ortsüblichen
Baukosten von derzeit 8 1350.— bei einem
Meter Mischwasserkanal;
e) die Marktgebühren zu den Sätzen der vom

l)

^)

K)

i)

Nummer

Gemeinderat am 25. September 1!ü!l beschlossenen Marktordnung"
die Gebühren für die Leistungen der FriedhöfeVerwaltung zu den vom Gemeinderal am
30. Jänner 195« bzw. am 21. März 1!»!!3 beschlossenen Sätzen"
die Gebühren des Schlacht- und Viehhofes auf
Grund der vom Gemeinderat am 6. März <95tt
beschlossenen Gebührenordnung samt Gebührentarif mit den vom Gemeinderat am 20. Jänner 1960 und 6. Dezember I960 beschlossenen
Abänderungen"
die Gebühren für die Leistungen der Wasenmeifterei zu den vom Gemeinderat am 20. Jänner 1960 beschlossenen Sätzen"
die Gebühren für die Leistungen der Desinfektionsanstalt i n der vom Gemeinderat am
24. J u n i 1949 beschlossenen Höhe bzw. hinsichtlich der Transportgebühren nach dem jeweiligen T a r i f der Freiwilligen Nettungsgesell-

schaft.

Der Iahresertrag dieser Gebühren überschreitet
nicht das Iahreserfordernis für die Erhaltung,
den Betrieb und die Amortisation der Einrichtung
oder Anlage.
13. Die Verwaltungsabgaben auf Grund der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung und anderer Gesetzesvorschriften.
Die Gebühren und Entgelte für die Leistungen
sonstiger städtischer Betriebe, Anstalten und Einrichtungen nach den bei diesen ersichtlich gemachten
Tarifen.

Weihnachtsempfang beim Bürgermeister
Die leitenden Beamten des Stadtmagistrates und
der Stadtwerke wie auch der Personaluertretungen
versammelten sich, wie alljährlich, am 23. Dezember im
Sitzungssaal des Stadtsenates, um Bürgermeister
Dr. Lugger und seinen Stellvertretern, Direktor Maier
und Direktor Obenfeldner, sowie den amtsführenden
Stadt- nnd Gemeinderäten ihre Weihnachts- und Neujahrsgratulation auszusprechen. Als erster Wortführer
sagte Magistratsdirektor Obersenatsrat D r . R. M a n -

gutsch!

„Wenn w i r das abgelaufene Jahr überblicken, können wir dantbar feststellen, daß das Jahr 1966 für die
Stadtverwaltung kein unglückliches Jahr war.
Während andere Gebiete Tirols — manche Orte
sogar zweimal — von einer Hochwassorkatastrophe
schwer heimgesucht wurden, wobei nach Abfluß des
Hochwassers viel Schmutz und Schlamm aufgewühlt
und abgelagert wurde, ist Innsbruck von diesen Naturtalastropheu glücklicherweise verschont geblieben.
Eine andere Welle ging im vergangenen Jahr über
Österreich, die reichlich Schmutz aufgewühlt hat, welche
aber die Stadtverwaltung ebenfalls nicht traf.
I n beiden Fällen ist oiel zerstört worden: Millionen
von Sachwerten sind vernichtet worden, sie können

aber durch solidarische Hilfe aller Österreicher wiederhergestellt werden. Die Befleckung der Ehre der
Beamten, die durch Pauschalverdächtigungen erfolgt
ist, und die Trübung des Vertrauens der Bevölkerung
gegenüber unseren Beamten trafen alle pflichtbewußten Beamten und Funktionäre nicht minder
schwer. Schmerzlich für jeden mit reiner Weste.
Katastrophen sind immer vom Klima abhängig. Auf
das Klima in der Natnr hat der Mensch Gott sei Dank
noch keinen Einfluß. Wohl aber liegt das Klima an
unserm Arbeitsplatz bei jedem von uns und setzt überdies ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Beamten und Mandataren voraus.
Daß das kommende Jahr ein gutes Klima beherrschen möge, ist mein vordringlichster Wunsch,
Gegenwärtig hört man immer wieder die Frage.
ob das Beamtentum im allen S t i l noch zeitgemäß sei.
Diese Frage wird wohl deshalb gestellt, weil ein
Beamter, insbesonders ein leitender Beamter, heute
nicht mehr wie früher sich nur mit Ausgaben der >>oheitsvcrwaltung. sondern immer mel,r mil rein wirtschaftlichen Problemen zu befassen hat. Dieser Gedante
wnrde gerade in der heurigen Budgetdebatte ganz
tontret ausgesprochen.