Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.7

- S.5

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Amtsblatt Nr. 7
8. Der Gemeindetag beschließt über A n t r a g des Bauausschusses, i n Angelegenheit der Abgabe von Gründen der M i t telstandssiedlung bei den Allerheiligenhöfen (Hörtnagtsiedlung) :
Die vom Stadtbauamte näher bezeichneten Grundparzellen
können unter folgenden Bedingungen der Gemeinnützigen
allgemeinen B a u - , Wohn- und Siedlungsgenossenschaft in
Wien ins Eigentum übertragen werden:
a) Neun dieser vom Stadtbauamte näher bezeichneten Grundparzellen werden übertragen gemäß den Bedingungen, wie sie in dem
Uebereinkommen festgesetzt worden sind, welches die Stadtgemeinde am 29. Juli 1935 mit dieser Baugenossenschaft abgeschlossen
hat.
d) Die außerhalb dieses Uebereinkommens stehenden restlichen
3 Parzellen unter folgenden Bedingungen: Da die Grundparzellen
mit je rund 1N«0 8 belastet sind, müßte dieser Betrag bei Kaufsabfchluß von den Siedlungswerbern bar erlegt werden. Der Rest
wäre so abzustatten, daß in 15 Jahren der gesamte Grundpreis
(Amortisation und Verzinsung) bezahlt wäre.
Außerdem sind von den Siedlern noch selbst zu bezahlen: die
Kosten für den elektrischen Anschluß im Betrage von 35N 8 und
die an die Gemeinde Hötting abzuführende Nasseranschlutzgebühr
im Betrage von 4NV 8. Ebenso mutz von den Siedlern selbst getragen werden das Erfordernis für die Herstellung der Hauswasferleitung vom Hauptstrang bis zum Objekt.

9. Auf das Ansuchen der Herren Dr. Ludwig Pastor und
Dr. Franz Pastor, Innsbruck, Brixner Straße 4, um Löschung
der Dienstbarkeit des Bauverbotes, welches auf der Liegenschaft L. I I . 753/11 KG. Innsbruck rücksichtlich "der Gv.
732/4 KG. Innsbruck haftet, beschließt der Gemeindetag über
Antrag des Bauausschusfes die Bewilligung unter der Bedingung, daß aus städtebaulichen Gründen bei einem auf dieser
Grundparzelle aufzuführenden Bau die Bauflucht gegen die
Conradstraße von «der Stratzenfluchtlinie um mindestens
20 Meter rückverlegt wird. Das zu errichtende Gebäude darf
nur aus Erdgeschoß, 1. Stock und allenfalls aus einem ausgebauten Dachgeschoß bestehen.
10. Ueber Antrag des Bauaus"schusses beschließt der Gemeindetag, als Kaufpreis für den Verkauf der baureifen Baugründe auf den Kriegerheimstätten und an der Amraser
Stadtgrenze in Pradl den Betrag von 9 8 für den Quadratmeter einheitlich festzusetzen, wobei der Grundpreis mit
8 5.— und die Äuffchließungskosten ür Wasser und Kanal
mit 8 4.— bewertet werden. Die Käu er solcher Grundstücke
haben dafür keine Anliegerbeiträge ür Wasserleitung und
Kanal zu bezahlen.
11. Der Gemeindetag beschließt über Antrag des Vauausschusses die Abänderung des mit Beschluß des Gemeindetages
vom 28. Jänner 1936 festgelegten Baulinienplanes „Siglanger 2".
Die Abänderung betrifft die Rücksichtnahme auf Einwendungen, "die inzwischen seitens der Bundesbahndirektion
Innsbruck erhoben worden sind.
12. Der Gemeindetag beschließt über Antrag des Bauausschusses, zur Belebung der Bau- und SiedlungstätioIeit im
Stadtgebiete bis 31. Dezember 1936 bei Neubauten folgende
Begünstigungen für die Entrichtung der Anliegerbeiträge
für Wasser- und Kanal einzuräumen:
») für Bauten an Straßen, in denen die Versorgungsleitungen
für Wasser und Kanal bereits vorhanden sind, wird von der EinHebung der Anliegerbeiträge für Wasser und Kanal Abstand genommen;
d) bei Bauvorhaben, die an Straßen geplant sind, in denen diese
Versorgungsleitungen noch fehlen, ist das Einvernehmen mit dem
Stadtmagistrate über die Errichtung der Versorgungsleitungen
herzustellen und wird den Vauwerbern hinsichtlich der Entrichtung
der Anliegerbeiträge nach Möglichkeit ein weitgehendes Entgegenkommen in Ausficht gestellt.

13. Ueber Antrag des Bauausschusses beschließt der Gemeindetag in Angelegenheit der Grundzuweisung für Mittelstandshäuser in Pradl, seinen Beschluß vom 8. Mai 1936 dahin abzuändern, daß an Stelle der fünf Baustellen an der

Gumpstraße 8 Parzellen an der Kranewitterstraße zur Errichtung von Mittelstandshäusern käuflich abgegeben werden.
Für diese Abänderung sprechen vor allem städtebauliche
Rücksichten. Die Errichtung von 6 Mittelstandshäusern an
der Gumpstraße würde die Arrondierung der Baugründe an
dieser Straße erheblich deeinträchtigen, dagegen ermöglicht
es die Lage der an der Kranewitterstratze in Aussicht genommenen 8 Bauparzellen, eine geschlossene Siedlung erstehen
zu lassen.
Die vom Gemeindetag mit Sitzungsbeschlutz vom 8. Mai
1936 über die Ueberlassung von Tiedlungsgründen an der
Gumpstraße festgelegten Verkaufsbedingungen bleiben für
die Gründe an der Kranewitterstraße unverändert aufrecht.
I n Ergänzung dieses Beschlusses beschließt der Gemeindetag weiterhin über Antrag des Finanzausschusses in Angelegenheit der Ueberlassung dieser acht Grundparzellen an die
Allgem. gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenfchaft in Wien:
2) Vvn dem mit 5 8 für den Quadratmeter festgesetzten Grundpreis hat die Genossenschaft an die Ttadtgemeinde den Betrag
von 8 3.50 für den Quadratmeter, d. i. bei einem Ausmatz von
rund 500 Quadratmetern, einen Betrag von rund 17.500 8 in folgender Weise abzustatten:
aa: Da die tirolifche Landeshnpothekenanftalt die außerordentliche Kapitalsrückzahlung von 3 8 für den Quadratmeter Grund
zur Pfandfreiftellung verlangt, gewährt sie der Ttadtgemeinde ein
Kontokorrentdarlehen im Betrage von 15.0NN 8. Die Genossenschaft erklärt sich bereit, diesen Betrag an die Stadtgemeinde zur
Abdeckung dieses Darlehens in kurzfristigen Raten oder in meni«
gen Monaten auf einmal abzuzahlen. Die erforderlichen Vereinbarungen mit der Genossenschaft und der Hypothekenanstalt find
vom Amte zu treffen. Die Genossenschaft hebt diesen Betrag wieder in langfristigen Raten vom Siedler ein. Sollte ein Siedler den
Grundpreis von 3 8 bar an die Genossenschaft bezahlen, ist diese
zu verpflichten, den ganzen Betrag für die Abdeckung des erwähnten buchmäßigen Kredites zu verwenden.
dd: Der restliche Betrag von 50 z für den Quadratmeter, d. i.
die Summe von rund 2400 8. wird von der Genossenschaft an
die Stadt bei der Grundübergabe bar bezahlt und von dieser gemäß Punkt e) verwendet.
d) Der Unterfchied von 8 1.5N für den Quadratmeter, d. i. der
Betrag von rund 22.500 8. wird an die Stadtgemeinde in langfristigen Annuitäten (4 Prozent Zinsen. 1 Prozent Anfangstilgungj von der Genossenschaft bezahlt. Die Sicherftellung diefes
Betrages ist in der verbindlichen Erklärung der Genossenschaft
gegeben, daß sie das Eigentum an der Siedlerstelle erst nach Abtragung der Schuld an die Stadtgemeinde dem Siedler übertragen wird.
e) Die Kosten der Hauptwafserleitung in der Kranewitterstraße.
beginnend von der Schretterstrahe bis zur Grenze der beiden, an
der Kranemitterstratze gelegenen Bauparzellen, betragen rund
3000 8. Bon diefem Betrag bezahlen die 8 Siedler zusammen
1040 8 als Anliegerbeitrag, der Rest von rund 2400 8 wird gedeckt aus dem Ueberling von 50 ß für den Quadratmeter gemäß
Punkt L) bd.
ä) Die Nnfchlußleitung an diese Hauptwafserleitung von der
Kranewitterftraße abzweigend, einschließlich des Absperrschiebers,
Kranewitterstraße abzweigend zu den einzelnen Objekten einschließlich des Absperrschiebers, hat die Genossenschaft auf ihre
Kosten auszuführen.

VerichterstaUer Dr. Alois Dberhammer
Der Gemeindetag nimmt ein ausführliches Elaborat des
Vorsitzenden des Kulturausschusses zur Kenntnis, in welchem
dieser die grundsätzlichen Ansichten des Kulturausschusses
über die von der Stadtgemeinde in Hinsicht auf die brennend
gewordene Frage des Familienschutzes zu ergreifenden Maßnahmen klarlegt. Der Berichterstatter legt dem Gemeindetage eine Reihe von Vorschlägen und Anregungen des Kulturausschusses vor und schließlich folgende Anträge:
1. Der Gemeindetllg erachtet die vom Kulturausschuß dargelegten Ausführungen für geeignet, um die Anschauungen
über Ghe und Familie als Quell und Kraft jedes Staatswesens, die in den Grundlagen unseres Staates niedergelegt
sind, in die Tat umzusetzen;