Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.7

- S.4

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Diese Ausgabe – 1936_Amtsblatt_07
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Amtsblatt N r . ?
9. Der Gemeindetag bewilligt über Antrag des Bau- und
Finanzausschusses zur Herstellung von Massenquartieren sür
Jugendliche in der unvollendeten Pradler Hauptschule gemäß dem Kostenvoranschlag des Stadtbauamtes einen außerordentlichen Kredit von 8 10.000.—. Das Erfordernis ist aus
Ersparungen im Haushaltsplan 1936 zu decken.
10. Der Gemeindetag lehnt über Antrag des Finanzausschusses ein Ansuchen der Kaufmannschaft des Landes Tirol,
Gremium Innsbruck, um Herabsetzung der Mindestausfuhrmenge für die Rückvergütung der besonderen Verbrauchsabgade von 20 Kilogramm auf 5 Kilogramm für Geflügel,
Wild und Fischkonferven ab. Die beengten finanziellen Verhältnisse der Stadtgemeinde lassen eine Entsprechung des
Ansuchens in ihren Folgewirkungen dermalen als unerträglich erscheinen.
11. Der Gemeindetag bewilligt über Antrag des Finanzausschusses, für die Errichtung eines Schuppens in der höheren Bundesgewerbefchule in Innsbruck mit einem Gesamterfordernis von 8 3600.— einen außerordentlichen Kredit
von 8 1200.—. Je weitere 8 1200.— sind aus Einsparungen
im Haushaltspläne für 1936 zu decken und im Voranschläge
für 1937 einzubauen.
12. Ueber Antrag des Finanzausschusses bewilligt der Gemeindetag einen Betrag von 8 658.92 als Nachtragskredit
für diestädtischeEinwohnermeldestelle.
13. Ueber Antrag des Finanzausschusses bewilligt der Gemeindetag einen Betrag von 8 600.— als Nachtragskredit
für die städtische Erhedungsstelle.
14. Ueber Antrag des Finanzausschusses bewilligt der Gemeindetag zu Post L/5 des Voranschlages 1936 fIuwendungen sür besondere Dienstleistungen) einen Betrag von
8 2000.— als Nachtragskredit.
15. Ueber Antrag des Finanzausschusses und Bauausschusses bewilligt der Gemeindetag zur Durchführung der Baureifmachung der Gp. 1090 K. G. Wilten den noch fehlenden Betrag von rund 8 3800.— als außerordentlichen Kredit. Dieser Kredit ist aus den nach Maßgabe der Verbauung dieses
Grundes fällig werdenden Anliegerbeiträgen zu decken.
16. Der Gemeindetag bewilligt über Antrag des Finanzausschusses einen außerordentlichen Kredit von 8 1270.—
für den Ausbau einer Lagerwartwohnung im städtischen
Bauhofe Reichenau.
17. Ueber Antrag des Gemeinderates beschließt der Gemeindetag, in Angelegenheit des Ausleihens von Fundusgegenständen des Innsbrucker Stadttheaters:
a) Fundusstücke des Ttadttheaters dürfen grundsätzlich nicht
ausgeliehen werden. Ausnahmen hievon find nur zulässig, wenn
Fundusstücke für Zwecke der Ttadtgemeinde oder für patriotisch
oder kulturell bedeutsame Zwecke gebraucht werden und auch
dann nur in jedem einzelnen Falle mit ausdrücklicher Zustimmung des Bürgermeisters.
b) T>em jeweiligen Pächter des Stadttheaters ist im Pachtvertrage das Verleihen von Fundusstücken ausdrücklich zu untersagen. I n den im Punkt a) erwähnten Ausnahmsfällen hat er
jedoch den von der Ttadtgemeinde gestellten Anforderungen nachzukommen, soweit nicht der Theaterbetrieb darunter leidet.
Der Gemeindetag nimmt zur Kenntnis, daß der Herr Bürgermeister in jedem einzelnen Falle gemäß feiner Mitteilung im
Kulturausfchusse vom 20. April 193K bei Ausleihen von Fundusgegenstimden des Stadttheaters ein Gutachten des Kulturausschusses einholen wird.
18. Der Gemeindetag beschließt
meinderates weiter:

über

Antrag des Ge-

a) Das Ausleihen von Ausschmückungsgegenstiinden (Fahnen.
Fahnenstangen, Wappen. Teilen u. dgl.) für Feste und Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebietes aus den Beständen der Ttadtgemeinde ist grundsätzlich unzulässig.
b) Nettenforten. wie Nettgestelle. Decken. Leintücher. Kopfpolster, werden an Verbände leihweife nicht mehr abgegeben

Berichterstatter Ftaötrat Dtto Thonlg
1. Der Gemeindetag beschließt über Antrag »des Bauausschusses, dem Architekten Hermann Jung die städtische
Gv. 1467/11 K. G. Pradl zu den für die Kriegerheimstättengründe geltenden Verkaufsbedingungen ^Kaufpreis 8 9.—
für den Quadratmeter, bei Kaufabschluß sofort zahlbar) abzugeben und den Käufer zu verpflichten, die Grundparzelle
in längstens 3 Jahren zu verbauen. I m Grundduche ist auf
Kosten des Käufers das Verbot der Weiterveräußerung zu
einem höheren Grundpreis als 8 9.— und das Rückkaufrecht
zu Gunsten der Stadtgemeinde Innsbruck einzutragen.
2. Der Gemeindetag genehmigt über Antrag des Bauausschusses die vom Stadtbauamt ausgearbeiteten Pläne für die
Artilleriekaserne in der Reichenau.
3. Der Gemeindetag genehmigt über Antrag des Vauausschusses den vom Stadtdauamte für das Reichenauer Gebiet
zwischen Sill, verlängerter Erzherzog-Eugen- und Reichenauer Straße ausgearbeiteten Vaulinienplan.
4. Der Gemeindetag genehmigt im Sinne des § 3 der
I.B.O. über Antrag des Bauausschusses eine vom CHorherrenstift Wilten erbetene Parzellierung der Gp. 1090 K. G.
Wilten, weiters stimmt er zu, daß die Breite der 2 mittleren
Ostweststraßen im Verbauungsgebiete zwischen Holzhammerstraße und dem Nordende des städtischen Westfriedhofes mit
Rücksicht auf die Kürze dieser beiden Straßen und auf die
für dieses Gebiet vorgesehene offene Bauweise von 15 auf
10 Meter vermindert wird.
5. D e r Gè m e i nd e t a g n i m m t d i e A u s w a h l d e r
f ü r die g e p l a n t e n K l e i n w o h n u n g e n in P r a d l
e i n g e l a n g t e n P r o j e k t e vor. Er n i m m t einen
a u s f ü h r l i c h e n B e r i c h t des Bauausschusses
z u r K e n n t n i s u n d s t i m m t d a n n d essen A n t r a g
zu, d a ß a u s G r ü n d e n d e r W i r t s c h a f t l i c h k e i t
u n d e n t s p r e c h e n d dem S p a r w i l l e n d e r G e m e i n d e dem v o m S t a d t b a u a m t e a u s g e a r b e i t e t e n P r o j e k t d e r V o r z u g zu g e b e n sei.
(Auf diesen Gegenstand wird das Amtsblatt in der nächsten Nummer noch zurückkommen.)
6. Der Gemeindetag erhebt einen Antrag des Bauausschusses, detreffend die Erneuerung der Fassade des alten
Rathauses nach folgendem Wortlaut zum Beschluß:
„Das dem Bauausfchusse vorgelegte Projekt zur Ausgestaltung
der Fassade des alten Rathauses in der Herzog-Friedrich-Stratze
nach dem Entwürfe des Architekten Wilhelm Prachensky beinhaltet folgende Ausführungsarbeiten: Belassung der Fensteremteilung und Einrahmung der Fenster in Stein, Anbringung neuer
Fenster mit Eichenrahmen und mit Bleiverglafung> Ausführung
des Hauptgesimses und des Kordongesimses ebenfalls in Stein,
Anbringung von zwei Wappenschildern in Stein und eines Reliefs:
das Innsbrucker Wappen, flankiert von zwei Innsbrucker Bürgern im 1. Stock nach alten Vorbildern.
Für diefe Bildhauerarbeiten sind die Bildhauer Andre und Buchgschwendtner in engere Konkurrenz gezogen.
Als wesentliches Merkmal sieht das Projekt die Entfernung der
störenden, seinerzeit infolge einer Pulverexplosion notwendig gewordenen Unterfangung der gotischen Konsolen durch den Embau
von drei ungleichmäßigen und unkonstruktiven, die Architektur
störenden Säulen vor.
Der Vauausschuß ist für die Annahme des vorliegenden Projektes und für die Wiederherstellung der ursprünglich gotischen
Fassaoengestaltung. Eine konstruktive Lösung zur Unterfangung
des Erkers und Zur Entlastung der Konsolen ist durch den Einbau
von Eisenträgern ohne weiteres durchführbar. Der Bauausschutz
empfiehlt die Annahme des vorliegenden Projektes mit eventueller
Abänderung der Rinnenkessel.
7. Der Gemeindete^ genehmigt über Antrag des Finanz-

und Bauausschusses einen Kredit von 8 10.000.— für die gemäß einem Kostenvoranschlage des Stadtbauamtes auszuführenden Arbeiten und Anschaffungen im alten Polizeigebäude, Burggraben Nr. 3, anläßlich der Uebersiedlung des
städtischen Jugendamtes dorthin.