Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1966

/ Nr.5

- S.4

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Nunnuer 5>

Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt trat am
5. M a i zu seiner 5. Sitzung in diesem Jahre zusammen.
Bürgermeister Dr. Lugger würdigte den am gleichen
Tage begangenen „Enropatag 1966" mit folgenden
Korten„Der heutige Tag ruft taufenden Atenschen in Erinnerung, daß wir in einem großen europäischen
Raum leben, in einem Raum, der nicht nur einen
geographischen Begriff bildet, sondern eine Heimat,
die aus einer tausendjährigen Kulturgeschichte bis in
die heutige Zeit gewachsen ist.
Nicht umsonst hat der Ministerausschuß der Beratenden Versammlung des Europarates einen Tag im
Jahre zum Europatag erklärt und die Regierungen,
die Mitglieder des Europarates find, aufgefordert, im
Nahmen ihrer Möglichkeit den 3. M a i zum Europatag
zu gestalten.
Die Stadt Innsbruck, durch den Europapreis 1964
ausgezeichnet, kann den heutigen Tag mit Freude und
dem Bewußtsein erleben, daß wir ein lebendiger
Mosaikbaustein in diesem Europa sind.
Wenn in diesen Tagen die Österreichischen Jugendkulturwochen durchgeführt werden und wir eine kleine
Ausstellung von drei repräsentativen Malern unserer
Partnerstädte hier haben, so haben wir einen der Wege
beschritten, die helfen, den europäischen Gedanken im
einzelnen zu verwirklichen und die schöpferische Jugend
zusammenzuführen, damit zum gegenseitigen Verstehen in diesem noch immer sehr zerrissenen Europa
ein Veitrag geleistet wird.
Wir wollen nicht nur, weil es üblich ist, die Europafahne an unserem Rathause hängen sehen, sondern wir
wollen durch dieses Bekenntnis zeigen, daß wir im
Rathaus auch innerlich mit unserer Arbeit gewillt sind,
nicht nur einen Gedenktag zu feiern, sondern die Idee
des europäischen Werdens in das Denken und letzten
Endes in den Beschlußbereich aller Verantwortlichen
in Stadt und Land hineinzutragen.
Gerade als Landeshauptstadt Tirols wollen wir
uns auch daran erinnern, daß wir die europäische Idee
nicht nur als reine Proklamation betrachten, sondern
daß wir glauben, daß dieser europäische Gedanke uns
allen, in Nord- und Südtirol, die echte Freiheit
garantiert; denn jedes Volk in Europa, jedes Volkstum, jede große oder kleine Gruppe, jede Minderheit
in einem europäischen Staatenbereich ist voll- und
gleichberechtigt im gesamteuropäischen Raum.
So wollen wir auch als Stadt Innsbruck zur Hilfe
für alle schreiten, die heute noch nicht dieses echte
europäische Freiheitsbewußtsein haben können.
Die Stadt Innsbruck will sich immer wieder des
Europapreises würdig zeigen, der uns in Anerkennung
europäischer Leistungen gegeben wurde.
Besonders danke ich den Schulen, die am heutigen
Tage mit unserer Jugend über Europa gesprochen
haben."
Anschließend begann die Beratung der Tagesordnung.
Der 8 8 Ziff. 3 lit. der Satzungen der Krankenfürsorgeanstalt der städtischen Beamten erhielt folgende Fassung: „Das Sterbegeld beträgt für Verstorbene unter sechs Jahren 10 Prozent, für andere Ver-

storbene ^0 Prozent der im Atonal de>> lode^ für die
Beitragsbemessung anrechenbare» Beenge de^ Aiil
gliedes." Die Änderung non früher 1^" ans nunmehr
6 Jahre bedeutet eine Anpassung an die meisten
Sozialversicherungsbestimntungen des Vnndes nnd
einzelner Institute.
Weiters gibt die Stadtgemeinde Innsbruck für die
Jahre 1965 und 1966 zugunsten der Hochwassergeschädigten Gemeinden Tirols eine Spende von zusammen
3 Millionen Schilling. Seinerzeit hatte die Stadtgemeinde 1 Million Schilling dem gemeinsamen Hilfsprogramm des Landes zur Verfügung gestellt, doch
konnten die Gemeinden daraus keine Hilfe bekommen,
weil der Widmuugszweck auf die privaten Geschädigten
abgestimmt war.
Der Aufnahme eines Darlehens des Wohnhauswiederaufbaufonds von 25,311.600.— Schilling für die
Errichtung eines Wohnhochhauses An-der-Lan-Straße
Nr. 29/31 wurde zugestimmt. Das Darlehen ist uuverzinslich und in 75 Jahren zurückzuzahlen. Um einen
sofortigen Baubeginn zu ermöglichen, wurden 6 M i l lionen Schilling außerplanmäßige Mittel freigegeben,
die später durch Teilbetrüge aus dem Fondsdarlehen
beglichen werden.
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der ^>vohnnnIseigentumsgemeinschaft
Andreas-Hofer-Strnße
Nr. 20 ein Darlehen in der Höhe der halben Kosten für
den Abbruch des ehemaligen Hauses „Pinzger". Das
Darlehen ist mit 4 Prozent zu verzinsen und grundb ücher l ichsiche r z u st e ll en.
Der Vau einer Müllverbrennungsanlage wird einen
Aufwand von mindestens 50 Millionen Schilling erfordern. Daraus hat sich die Notwendigkeit ergeben,
neue Müllabsuhrgebühren festzusetzen. Nach einer längeren Beratung wurde mit Mehrheit beschlösset:, mit
1. Juni 1966 folgende Gebühren i n Kraft zu setzen!
a) Müllabfuhrgebühr
je 1 anrechenbare Wohneinheit und Jahr 8 34.—
d) At ii ll a b f u h r g e b ü h r
je 1 anrechenbare Gefchäftseinheit und
Jahr
8 50.—
Pauschalgebühr
je 1 Atüllgefüß und Jahr
8 400.—
Die Vorschrift über die Kannlauschlußgebühren. die
der Gemeinderat am 7. Juli 1960 beschlossen hat, lautet
nuumehr im H 5: „Die Gebühr wird mit Abgabebe^
scheid vorgeschrieben. Sie wird mit Ablauf eines
Monats nach Zustellung des Abgabebescheides fällig."
Es wurde ferner beschlossen, für die jährlichen Til
gnngsraten des b"KI"-Darlehens von 3 Millionen
Schilling lin die Knranlagen-Belriebs l^>es^ „i. h. 5).
Jgls zur Erbauuug des Kurhanses Igls gemäß H l3.">7
A B G B die Haslnng als Bürge nnd Zahler ^n über
nehmen.
Eine gleiche Haslnng ivnrde siir ein Darlehen non
140.000.— Schilling übernommen, das pillar Reichinger bei der Sparkasse der Stadt Innsbruck für die
Hauslanalisalian und die Wassereinleitnug des Hauses
Schneelnirggasse i i l ans» im ml.
linier den bewilligten Rachtragslredilen sind !> M i l -