Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)
Jg.1936
/ Nr.6
- S.10
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Amtsblatt Nr. 6
Kunömachung!
betreffend die Hintanhaltung mißbräuchlicher Verwendung von Bierflaschen und Flaschen für kohlensaure
Getränke.
Wiederholte Klagen der Brauereien (Flaschenbierabfüller) und der Erzeuger kohlensaurer Getränke über
sanitätswidrige und mißbräuchliche Behandlung von
Bierflaschen und Flaschen für kohlensaure Getränke
(Verwendung Zur Aufbewahrung von Petroleum, Leinöl und dergleichen, Lagerung der Flaschen in Abfallstätten usw.) veranlassen den Stadtmagistrat auf Grund
des § 29 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck nachstehende Anordnung Zu treffen:
Jede Verwendung von Bierflaschen und Flaschen für
kohlensaure Getränke, welche als solche durch äußerliche Merkmale in handelsüblicher Weise gekennzeichnet
sind, zu anderen Zwecken als zum Transporte und zur
Aufbewahrung von Bier, bzw. kohlensauren Getränken
in einer Art, welche die Reinigungsmöglichkeit erschwert oder in Frage stellt und wodurch daher die Gesundheit von Menschen gefährdet werden könnte» sowie
auch jede anderweitige, sanitären Grundsätzen widersprechende Verwahrung und Behandlung gebrauchter
Flaschen ist aus sanitätsvolizeilichen Gründen verboten.
Uebertretungen dieser Verordnung werden nach Maß^
gäbe des Artikels V I I E. G. V. G. (Gesetz vom 1. Juli
1925, VGBl. Nr. 273) mit Geld bis 2N0 8 oder Arrest
bis zu zwei Wochen bestraft.
Diese Kundmachung tritt sofort in Kraft.
Monatsbericht über sen ßremöenverkehr
Monat Mai 1936 (1935)
Ständiger Wohnort
Zahl der
Zahl der
Kremdenmeldungen Übernachtungen
1936
Wien
Sonstiges Österreich
Deutsches Reich
Schweiz
Italien
Jugoslawien
Ungarn
Rumänien
Tschechoslowakei
Polen
Lettland
Norwegen
Niederlande
Belgien
Luxemburg
Großbritannien, I r l a n d
Frankreich. Monaco
Spanien
. . .
Griechenland
Türkei
Rußland und Russisch-Asien . . . .
Uebriges Asien
Ueoriges Afrika
Vereinigte Staaten von Nordamerika
Argentinien
Brasilien
Staatenlos
2414
3148
503
639
531
14
73
13
271
27
13
194
207
—
173
678
234
20
6
—
4
14
115
172
3
—
139
Zusammen . . . 9479
1935
1936
2541 6390
2648 7461
452 I M 5
453
770
395 1164
14
71
90
239
17
75
309
484
—
42
20
35
138
246
513
256
—
—
328
649 2072
188
327
15
47
6
8
5
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9
4/
47
9 " -346
129
321
—
10
11
—
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13
1935
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8393 21.933
Hievon: 1. Geschäftsreisende 1108,- 2. Jugendliche in Herbergen,
Heimen u. dgl. 113.
Veeiöigung als Jagöausseher
Der in Innsbruck, Vrunecker Straße Nr. 10/11,
wohnhafte Christian L i d l , geboren am 22. Oktober
1883, hat am 29. April 1936 den Eid als Jagdaufseher
des Iagdpächters Otto K n i t e l in Innsbruck für das
Gemeindejllgdgebiet Innsbruck-Stadt abgelegt, wonach
er gemäß § 3 der Ministerialverordnung vom 2. Jänner 1854, RGBI. Nr. 4, im Iagddienste als öffentliche
Wache anzusehen ist und in diesem Dienste alle in den
Gesetzen begründeten Rechte, welche den im § 68 des
Strafgesetzes bezeichneten obrigkeitlichen Personen und
Zivilwachen Zustehen, genießt.
Mitteilungen öes HtaötphMates
Stand der Infektionskrankheiten im Mai 1936:
Scharlach: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall.
Diphtherie: 8 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Typhus: 2 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Zahl der Geborenen im Mai 1936:
Gesamtzahl: 46, davon 1 Totgeburt, 21 männlich,
keine Totgeburt, 25 weiblich, 1 Totgeburt.
Todesfälle im Mai 1936:
Gesamtzahl:
79
Davon auswärts: 23
56 (26 männlich, 30 weiblich).