Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.6

- S.9

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1936_Amtsblatt_06
Ausgaben dieses Jahres – 1936
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Amtsblatt Nr. 6

Ausstellung.Verkehrssicherheit
I n der Zeit vom 22. bis 29. Juni wird in den Stadtsälen eine Ausstellung über „Verkehrssicherheit" zu sehen
sein, welche die Österreichische Zentralstelle für Unfallverhütung in Wien über Anregung und im Einvernehmen mit der Vundespolizeidirektion und dem Stadtmagistrat Innsbruck unter Mitwirkung der Österreichischen Bundesbahnen, des Landesgendarmeriekommandos, des Automobilklubs von Tirol, des österreichischen
Touringklubs, Sektion Innsbruck und des Radfahrerverbandes für Tirol und Vorarlberg veranstaltet. Gelegentlich der Ausstellung werden auch Filme vorgeführt
werden, die die Sicherheit des Verkehres auf Straße
und Eisenbahn zum Gegenstande haben. Sämtliche Veranstaltungen werden allgemein frei Zugänglich, ihr Besuch vollkommen kostenlos sein.
Um den Eindruck der Ausstellungsgegenstände Zu
einem möglichst nachhaltenden zu gestalten, werden laufend durch fachkundige Organe Führungen veranstaltet
werden, wobei auf Zweck und Inhalt der Ausstellung^
objekte entsprechend aufmerksam gemacht werden wird.
I m Anschlüsse an die Ausstellung werden Besucher
durch Organe der Vundesvoligeioirektion auf verkehrsreichen Straßenkreuzungen über die falsche und richtige
Benützung der Verkehrswege praktisch unterwiesen
werden.
Die Innsbrucker Bevölkerung wird eingeladen, der
Ausstellung und den Veranstaltungen regstes Interesse
entgegenzubringen.

Äer Kachöruck von Aufsätze«/ Berichten oöer nur von
Teilen berselben sowie öie Wieöergabe von Daten unö
Statistiken sinö nur mit genauer Huellenangabe gestattet.

Gustinus Ambrosi im Rathaus
Wie bereits im Amtsblatte vom April l. I . ausgeführt wurde, hat der Gemeindetag von dem ehrenden
Angebot des Bildhauers Gustinus Ambrosi, eine der
drei Kopien der Bronzebüste zu erwerben, die er vom
verewigten Bundeskanzler Dr. Engelbert Dollfuß für
das Nationalmuseum Italiens geschaffen hat, mit Freuden Gebrauch gemacht. Am 20. Mai 1936 langte die
Büste, die mit dem Marmorblocke, auf dem sie ruht,
60 Kilogramm wiegt, wohlverpackt in Innsbruck ein
und wurde von Ambrosi persönlich dem Bürgermeister
überreicht, der den Künstler herzlich begrüßte und die
Büste freudig in Empfang nahm. Ambrosi ließ es sich
nicht nehmen, die Kiste, in der die Büste verpackt war.
eigenhändig zu öffnen, Büste und Marmorblock zusammenzufügen und für ihre Aufstellung im Amtszimmer
des Bürgermeisters den günstigsten Platz auszuwählen.
Das hervorragende Werk des genialen Künstlers
wird stets in würdigster Form an den verewigten Bundeskanzler erinnern, gleichzeitig aber auch eine überaus wertvolle, dauernde Zierde des Rathauses sein.

Kunömachung!
An der Amtstafel des Rathauses ist folgende Kundmachung angeschlagen.
Der Gemeindetag hat in seiner Sitzung vom 8. Mai
1936 bezüglich der Leistung von Echulbeiträgen sprengelfremder Kinder an städtischen Volks- und Hauptschulen folgenden Beschluß gefaßt:
„Auf Grund des Landesschulgesetzes vom 9. Juli
1932, LGBl. Nr. 60, werden an Stelle der gemäß § 45
bisher für sprengelfremde Kinder eingezogenen Schulbeiträge ab dem Schuljahr 1936/37 folgende Schulbeiträge eingehoben:
1. F ü r H a u p t f c h u l e n i
Die Aufnahme von Kindern aus Gemeinden außerhalb Innsbrucks wird gemäß § 62, Abs. 4 des Landesschulgesetzes von einer Veitragsleistung der in Betracht
kommenden Gemeinden von jährlich 5 40.— für jedes
Kind abhängig gemacht.
2. F ü r V o l k s f c h u l e n :
Die Stadtgemeinde behält sich die Aufnahme sprengelfremder Volksfchulkinder gemäß § 51, Abf. 3 des
Landesfchulgesetzes vor, wenn die sonst für die Schulen
zutreffende Höchstgahl an Kindern überschritten und die
Lehrzimmer überfüllt werden. Die Auswahl der sprengelfremden Kinder wird u. a. davon abhängig gemacht,
daß die Gemeinden, in welchen die Eltern der sprengelfremden Kinder ihren Wohnsitz haben, einen Betrag
von jährlich 8 20.— für jedes Kind leisten."