Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.6

- S.8

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118. P e r a t h o n e r Franz, Verlegung des Standortes des Agenturnewerbes von der Innstraße 2 in die Erzherzog-EugenStraße 19.
119. H o r n er Cölcstine, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Erzeugung von Schablonen zur Herstellung
von Vordrucken für Handarbeiten von der Gumvstraße 16 in
die Pradler Straße 23.
120. I i r a n ek Max, Verlegung des Standortes des Spenglergewerbes von der Ing.-Etzel-Straße Viaduktbogen 2l) in die
Dreiheiligenstraße 5.
121. I i r a n e K Max, Verlegung des Standortes des Glasergemerbes von der ^ng.-Etzel-Straße Viaduktbogen 2l) in die Dreiheiligenstraße 5.
122. D r e g e r Elsa, Verlegung des Standortes des Modistengeirerbes von der Gaethcstraße 9 in den früheren Standort
Goethestraße 3.
1>3. T a c h e z y Ludwig, Fortführung des Wittrenbetiiebes des
Handels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren durch die
Witwe Anna Tachezy im Standorte Innsbruck, Museumstraße 22, und den weiteren Verkaufsstellen, Mariahilfer
Straße 2, Erzherzog-Eugen-Straße 22 und Maria-TheresienStraße 7, auf eigene Rechnung.
124. H a n d l e Ludwig, Errichtung einer Verkaufsniederlage der
in der Grillparzerstraße 6 befindlichen Seilerei in der Schlossergafse 8.
1i^5. P a n t z Adolf, Verlegung des Standortes des Marktfahrergewerbes zuni Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO.
aufgeführten Artikel von der Temvlstraße 4 in die Heiliggeiststraße 8.
126. F i n k Rudolf, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Reisegepäck-Aufbewahrungsstelle vom Südtiroler
Platz 4 nach Südtirolerplatz 8.
127. P a n t z Adolf, Wiederaufnahme des Gewerbebetriebes des
Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln und Verlegung des Standortes von der Templstraße 4 in die Heiliggeiststraße 8.
128. B ü r g e r Therese, Verlegung des Standortes des Handels
mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit
Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel
von der Pradler Straße 36 in die Salurner Straße 18.
129. P i c h l e r Wilhelm. Fügen. Auflassung der Verkaufsniederlage des Hutmachergewerbes in der Brunecker Straße 8.
130. T r a g er Wilhelm jun.. Auflassung der Verkaufsstelle des
Hutmachergewerbes in der Anichstraße 14.
131. E. Pasch H Co., Abänderung des Firmenwortlautcs der
offenen Handelsgesellschaft E. Pasch Leisten, Schnürriemen und Schuhbändern, Putztüchern für
Schuhe, Schuheinlagen, Gamaschen, Strümpfen und Socken,
Bürsten, Schuhlöffeln, Knöpflern und Gummiabsätzen im
Standorte Innsbruck, Mana-Theresien-Str. 17/19, in „Schuhhaus , C o r s o", E. Pasch 6 Co.".
132. D e r s t ina, er Anna, Wiederaufnahme des GemischtwarenHandels im Standorte Innsbruck, Reichenauer Straße 36.
133. F i n k Rudolf, Verlegung des Standortes des Speditionsgewerbes von Meraner Straße 7/1 in die Herzog-FriedrichStraße 7/1.
134. Firma Hotel Europa, Gef. m. b. H., Firmenwortlautänderung
in „Hotelgefellschaft m. b. H. Tyrol-Europa" (Haltung eine^
Eisenbahn-Hotel-Omnibusses).
"135. Andre Hofer — Oberlindober, vereinigte Alpenländiscke Feigenkaffeefabriken, Ges. m. b. H., Firmawortlautänderung
auf: „ A n d r e H o f e r — O b e r l i n d o b e r", Vereinigte
alpenländische Kaffemittel-Fabriken — Gesellschaft m. b. H.

Richtlinien für öie Verwenöung von
städtischen Kraftwagen
I n den letzten Jahren hat es sich aus verschiedenen
Ursachen eingebürgert, daß städtische Kraftwagen, vor
allem Personenkraftwagen, den verschiedensten Verbänden und Vereinen, und Zwar anfänglich im öffentlichen Interesse, später mehr und mehr im Interesse der
Vereine selbst, entweder unentgeltlich oder nur gegen
Ersatz der Benzinkosten zur Verfügung gestellt wur-

Amtsblatt Nr. 6
den. Infolge dieser Inanspruchnahme war der Aufwand
für Personenkraftwagen der Stadtgemeinde in den
letzten Jahren unverhältnismäßig hoch. Ins Gewicht
fielen auch die Fahrten, die die Stadtgemeinde in Erfüllung ihrer Repräsentations- und Gastgeberpflichten
gewähren muß. Dieses Entgegenkommen wurde vielfach als etwas Selbstverständliches hingenommen.
Um die Inanspruchnahme der Kraftwagen einzudämmen und eine zu starke finanzielle Belastung der
Etadtgemeinde zu vermeiden, hat der Gemeinderat in
seiner Sitzung vom 30. März 1936 unter dem Vorsitze
des Vürgermeisterstellvertreters Adolf Platter einvernehmlich folgende Richtlinien aufgestellt:
1. Städtische Kraftwagen dürfen für andere als dienstliche
Zwecke nicht verwendet werden; insbesondere ist es untersagt,
städtische Kraftwagen Verbänden, Vereinen und Einzelpersonen für deren Zwecke — fei es unentgeltlich oder auch
entgeltlich — zu überlassen.
2. Die Verwendung von städtischen Kraftwagen in Erfüllung
der Repriifentations- und Gastgeberpflichten der Stadtgemeinde, insbesondere die Verwendung für Vergnügungsfahrten mit prominenten Persönlichkeiten ist auf das Allernotwendigste einzuschränken.
3. Der städtische Autobetrieb hat für die mit den städtischen
Personenkraftwagen gemachten Fahrten den Durchschnittstarif, der sich unter Einrechnung der ständigen und veränderlichen Vetriebsauslagen des Autobetriebes (Lenkerlohn,
Garagierung, Verwaltung, Reinigung, Erhaltungsreparaturen»
Benzin. Oel und Schmiermittel) ergibt — derzeit 5U Z für
den Fahrkilometer —, den für die Verrechnung der Fahrten
in Frage kommenden Kreditposten anzulasten.
4. Dem Bürgermeister steht jederzeit ein Personenkraftwagen
zu seiner p e r s ö n l i c h e n Verwendung sowohl für dienstliche als auch für außerdienstliche Fahrten unentgeltlich zur
Verfügung, doch find auch von ihm bei Inanfpruchnahme
des Wagens die in den Punkten 1 und 2 aufgezählten
Grundfätze zu beachten.
5. Die Inanfpruchnahme der städtischen Personenkraftwagen hat
sich bei Zugrundelegung des nach Punkt 3 sich ergebenden
Durchfchnittstarifes jedenfalls im Rahmen der im Voranschlage für den Betrieb der Personenkraftwagen genehmigten
Kredite zu halten.

Der Stadtmagistrat wird dem Gemeinderate vierteljährig Berichte über die zurückgelegten Fahrkilometer
und über die Verwendung der städtischen Personenkraftwagen erstatten.

stersonalnachrichten
Als Anwärter für die ausgeschriebene Stelle einer
Hortnerin des städtischen Kinderhortes im Wohnhaus^
block der Stadtgemeinde an der Erzherzog-EugenStraße—Ing.-Etzel-Straße
wurde über Beschluß des
Gemeinderates vom 30. April 1936 mit Wirkung vom
1. Mai 1936 die Bewerberin Maria Lechner aufgenommen. Um diese Stelle hatten 29 Bewerberinnen angesucht.
Aus den 74 Bewerbern um die gleichfalls ausgeschriebene Stelle eines Schulwartes für die städtische
Knabenvolks- und Mädchenhauvtschule in Dreiheiligen
und den Kindergarten in Dreiheiligen wurde vom Gemeinderat der Bewerber Jakob Wirtenberger ausgewählt. Genannter wurde mit Wirkung vom 15. Juni
1936 als Anwärter auf diese Stelle aufgenommen.
Der Stadtarbeiter Ferdinand Reitmayr wurde wegen
amtsärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit mit I.Mai
1936 in den zeitlichen Ruhestand versetzt.