Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1965

/ Nr.9

- S.6

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Amtsblatt der Landcshauplstadt Innsbruck

Stadtmagistrat Innsbruck
Abteilung I
Zahl W-1/1965

Nummer!»

Innsbruck, am 7. September 1965

Betrifft: Gemeinderats- und Landtagswahl 1965,
Zusammensetzung der Gemeindewahlbehörde

Kundmachung
Gemäß § ? Absatz 7 der Innsbrucker Wahlordnung der Mitglieder der Gemeindewahlbehörde kundgemacht.

I W O 1965, LGVl. Nr. 28/1W5, werden die Fl

Vorsitzender: Obermagistratsrat Dr. Wilhelm Trentinaglia, hier, Magistratsabteilung I
Beisitzer der ÖVP:
1. LAbg. Josef Thoman, hier, Andreas-Hofer-Str. 28
2. StN. Ing. Anton Fritz, hier, Franz-Fischer-Straße 5
:l. GN. Prof. Alois Prazeller, hier, Ing.-ThommenStraße 5
4. GN. Sonja Oberhammer, hier, Magtftraße 2
5. VN. Andreas Steiner, hier, Freisingstraße 1

Ersatzmänner der ÖVP:
1. StR. Arthur Haidl. hier,ssischnalerstraße22
2. GN. Adolf Waltl, hier, Daneygasse 2:i
3. Josef Pancheri, hier, Kärntner Straße <>l
4. Naoul Niescher, hier, Neichenauer Straße !)<) 5. Max Schwemberger, hier, Südtiroler Platz 6

Beisitzer der TPÖ:
1. Engelbert Hackt, hier, Pestalozzistraße 13
2. VN. Dr. Herbert Salcher, hier, Kärntner Straße 64

Ersatzmänner der TPÖ:
1. GR. Rudolf Vrix, hier. St.-Nitolaus-Gasse 11
2. GR. Zita Mauler, hier, Freisingstraße !»

Gemäß § 7 Absatz 6 der Innsbrucker Wahlordnung — I W O 1965, wurde folgende Vertrauensperson in die
Gemeindewahlbehörde entsandt!
Kommunisten und Linkssozialisten:
1. Max Flöckinger, hier. Am Roßsprung 1
Der Abteilungsleiter!
Dr. Knoll e. H., Senatsrat

Ausschreibung für die 17. Österreichische Iugendkulturwoche in Tirol
Innsbruck, 1. bis 6. Mai 1966
Mit dieser Ausschreibung werden die jungen Kulturschaffenden Österreichs zur Teilnahme an der 17. Österreichischen Iugendkulturwoche in Tirol herzlich eingeladen.
Ausschreibung für Musik: Es werden ausgeschrieben:
Werte für Orchester, Werke für Orchester mit Instrumental- und Gesangssolo.
Jeder Teilnehmer tann bis zu drei Arbeiten einreichen, wobei die eingesandten Werke wohl verlegt, aber
noch nicht aufgeführt sein dürfen.
Teilnahmeberechtigt sind alle nach dem 1. Jänner
19.16 geborenen Komponisten, die die österreichische
Staatsbürgerschaft befitzen oder ihrenständigenWohnsitz in Österreich haben.
Preise: Es werden drei Preise vergeben: 1. Preis zu
«000.— Schilling, 2. Preis zu 6000.— Schilling.
3. Preis zu 4000.— Schilling.

Kann ein erster Preis nicht «ergeben werden, so hat
die Jury das Recht, den hiefür vorgesehenen Betrag
auf weitere gute Arbeiten aufzuteilen.
E i n s e n d e s ch l n ß ist der 1.">. Dezember 1965.
Nach dem Einsendeschluß einlanfende Werke können
keine Berücksichtigung mehr finden.
Allgemeine Vestimmungen:
Die Entscheidungen der Juni sind unanfechtbar nnd
endgültig.
Den Komponisten der von der Inry ausgewählten
Arbeiten werden Einladungen zur Teilnahme an den
Arbeitskreisen im Rahmen der Österreichischen Iugendtnllnrwmhe rechtzeitig zugesandt,
Alle.Einsendungen sind an das ^andesjngendreferat
Tirol (Kulturring Innsbruck). Innsbruck, Hofburg,
Zimmer 38. zu richten.
Innsbruck, im Juli 1965

Amt der Tiroler Landesregierung
Für die Kulturabteilung!
Dr. Ernst Eigentler

^iir das ^andevj ngeudleferat!
Stadtrat Dir. Arthur Haidl