Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1965

/ Nr.8

- S.4

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

sönlichkeiten unter den Tiroler Landesfürsten.
er auch hierzulande keine größeren Umwälzungen
hervorrief, oft lange Zeit außer Landes weilte und
T i r o l auf seinen häufigen Zügen in die Habsburgischen
Borlande, nach Basel. Elsaß usw., nur als sicheres
Durchreisequartier benützte, so hat ihn sein heldenhafter Tod in der Schlacht bei Sempach (1386), in der
angesehene Tiroler b i t t e r als treue Begleiter und
Kampfgenossen fielen, bereits boi seinen Zeitgenossen
mit der Gloriole eines Helden umgeben.
Herzog Leopold blieb nach dem Ableben seines
Bruders bis Ende 1365 in T i r o l und begab sich dann
nach Wien an den Hof Albrechts, mit dem er nun die
folgenden zweieinhalb Jahre gemeinsam verlebte, also
länger als die Herrschaft Rudolfs IV. gedauert hatte.
Herzog Albrecht dürfte seinen Vruder nicht aus den
Augen gelassen haben, we^l er als der Ältere nach dem
Vertrag vom 18. November 1364, den Rudolf mit
feinen Vrüdern über die Regierungsgewalt und Unteilbarkeit ihrer Besitzungen geschlossen hatte, der
eigentliche Regent war.
Was tat nun Herzog Leopold von August bis Anfang
Dezember 1365 in T i r o l ? Die wenigen Urkunden, die

sich non ihm aus diesen vier Monaten eiliallen haben,
geln"ii tanm Auskunft. Meist stellte er sie auch im
Rainen seines Bruders aus. Sicherlich war er dabei
auf den Rat bewährter freunde, wie besonders seines
Kanzlers Bischof Johann von B l i r ^ n . angewiesen.
So hat er am 1!). Rouember Hans dem ^reundsberger,
Nichter zu Sterzing, geboten, die Bürger von V r i r e n
nicht an ihrem Holzrecht zu irren. Auffällig ist. daß sich
leine dieser Urkunden auf die Stadt Innsbruck bezieht.
Vielleicht war der Grund hiefür eine gewisse Unsicher
heit wegen eines neuerlichen Einfalles der Baiern in
das I n n t a l , der auch tatsächlich im Sommer 1368 noch
einmal versucht wurde. Dabei erfuhr das Land bis in
das Wipptal hinein wieder Brand und Verwüstung.
Erst danach, am 2«. Oktober 136«, schreibt Herzog
Albrecht aus Enns an den Rat und die Bürger von
Innsbruck und bedankt sich für sich wie seinen Vruder
Leopold für die treuen Dienste und ersucht sie, auch
weiterhin im Streite mit den Vaiern an ihrer Seite
zn stehen. Roch war ja nicht jede Gefahr vorbei. Erst im
Frieden von Scharping vom 29. September 1369 entsagten die Baiernherzoge auf alle Ansprüche auf T i r o l .
Dr. K a r l Schadelbaner

Hauptwahlbehörde Innsbruck
Zahl: ^V-7/1965
B e t r i f f t : Gemeinderatswahl 1965, Einbringung der Wahlvorschläge.

Innsbruck, am 16. August 1965

Kundmachung
Gemäß ß 26 der Innsbrucker Wahlordnung I M O
1965. ÜGVl. Rr. 28/1965, wird bekanntgegeben:
^ ü r die am 17. Oktober 1965 stattfindende Gemeinratswahl haben Vereinigungen von Wählern, die sich
an der Wahlwcrbung beteiligen (Wählergruppen),
ihre Wahlvorschläge
spätestens am 27. September 1965

unter Angabe von Vor- und Zunamen. Anschrift und
Beruf höchstens 80 Wahlwerber aufgenommen werden
dürfen. Außerdem hat joder Wahlvorschlag eine unterscheidende Bezeichnung sowie Rame und Anschrift eines
Zustellungsbevollmächtigten zu enthalten.
Die Wahlvorschläge sind beim Stadtmagistrat I n n s bruck, Altes Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18,
Zimmer 177 oder Zimmer 178, einzureichen.

der Hanptwahlbehörde vorzulegen.
Gewählt werden 40 Gemoinderatsmitglieder. Jeder
Wahlvorschlag muß von wenigstens 100 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein und eine Wahlwerberliste enthalten, in die, mit arabischen Ziffern gereiht,

Der Bürgermeister
als Leiter der Hauptroahlbehörde!
Dr. Alois Lugger

Stadtmagistrat Innsbruck
Z a h l ! St - 51/1965

Kundmachung
über die öffentliche Auflage des Geschworenen- und Schöffenuerzeichnisses lüllli der Stadt Innsbruck
Gemäß 8 2l) des Geschworenen- und Schöffenlistengesetzes, V G V l . Rr. 135/1946 in der geltenden Fassung,
wird das für das Jahr 1966 für die Stadtgemeinde
Innsbruck erstellte Verzeichnis der Personen, die zum
Amte eines Geschworenen oder Schöffen berufen
werden können, in der Zeit vom 5. September bis
einschließlich 15. September 1965 an Werktagen mit
Ausnahme des Samstages von 8 bis 12 und 14 bis
18.30 Uhr im städtischen Einwohneramt, NathausReubau. ssallmerayerstraße 1, I. Stock, Zimmer 345,
zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

Innerhalb der Auflagcfrist kann jeder eiqenberechtigte Staatsbürger wegen Eintragung von Personen,
die nach dein Gesetz zum Amte eines Geschworenen oder
Schöffen unfähig sind oder nicht berufen werden dürfen,
beim Sladlmagistrat, Einwohneraml, schriftlich oder
zu Prototoll Einspruch erheben. I n gleicher Weise
tonnen Besreiungsgründe geltend gemachl werden.
Innsbruck, am 1. September 1965.
Der Bürgermeistern
Dr. Lugger e. H.