Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1965

/ Nr.8

- S.1

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1965

Ails dem Gemcindcrat
Der Iilii^"blliäV"l Gemeinderat versammelte sich am
1.",. J u l i dieses Jahres zu einer ordentlichen Sitzung.
(Gemeinderat Dr. Knoll brachte im Namen der
Österreichischen Volkspartei den Antrag ein, den
Bürgermeister aufzufordern, nach Verlautbarung der
Grundsteliergesetznooelle 1965 den zuständigen Organen einen Antrag zur Beschlußfassung vorzulegen,
wonach die Grundsteuer auf Grund der neuen Einheitswertberechnung erst mit Wirkung uom 1. Jänner
1965 in Innsbruck eingehoben wird.
Stadtrat I n g . Fritz stellte fest, daß die Ausführungspläne für die neue Feuerwache Hunoldstraße ohne
Vorlage an den Gemeinderat geändert wurden und
der Stand der ausgeführten Arbeiten nicht den geänderten Plänen entspreche. A n den Bürgermeister
wurde die Anfrage gerichtet, ob ihm die Planänderung
bekannt war und wer dazu den Auftrag gab.
Beide Vorbringen wurden der gcschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen.
(Line den Bau der Höttinger-Alm-Kapelle betreffende Anfrage des Gemeinderates Hofer in der Sitzung
vom 3. Dezember 1904 beantwortete Bürgermeister
Dr. Lugger.
Der Bericht wurde nach einer Diskussion, die sich
«us budgelrechtliche Fragen bezog, angenommen.
Berichterstatter Bürgermeister Dr. Lugger!
Die Stadtgemeinde Innsbruck schafft eine elektronische Datenverarbeitungsanlage I N ^ I . System 360/20,
an. Die Anlage soll im Verlaufe des Jahres 1966 zur
Aufstellung gelangen und mit 2. Jänner 1967 voll
betriebsfähig sein.
Geineinderat Sterzinger gab einen Bericht über die
Garantieleistungen der Firma.
Gemeinderat Dr. Salcher sprach über die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität einer solchen Anlage, welche
die Anschaffung gerechtfertigt erscheinen lassen. Neben
Personaleinsparungen werde ein Vorteil eintreten,
der in Wahlen null! meßbar ist. Sleuervorschreibungen.
Haushaltsüberwachung, Vorschreibungen der Stromund Gaspreise werden von einer Bearbeitungsdaner
zu einem Bearbeitungstermin übergeführt werden.
(5ine längere Debatte löste der Antrag des Stadtrates betreffend die Beteiligung an einer juristischen
Person, die Planung, Bau und Finanzierung des
Kongreßhauses „Dogana" bezweckt, aus. Sämtliche
Fraktionen bekannten sich einstimmig znm Bau eines
Kongreßhauses, lediglich mit der Platzwahl „Dogana"

erklärte sich die Fraktion der Freiheitlichen nicht einverstanden. Sprecher der Sozialistischen Partei traten
dafür ein, mit dem B a u erst zu beginnen, nachdem der
Gemeinderat über einen Vorschlag für die Erhaltung,
den Betrieb und die Führung des Kongreßhauses
entschieden hat.
M i t Mehrheit wurde beschlossen:
1. Die Stadt Innsbruck beteiligt sich an einer juristischen Person, die Planung, Bau und Finanzierung
des Kongreßhauses Dogana bezweckt, mit «5 Prozent an dem mit 10 Millionen Schilling festzusetzenden Kapital.
2. Die Stadt Innsbruck wendet für die Beteiligung an
dieser Gesellschaft und für die Kosten des Vorhabens
einen Betrag von 30 Millionen Schilling auf.
3. Der im außerordentlichen Haushaltsplan 1964 und
1965 vorgesehene Betrag von 2,500.000.^ Schilling
wird freigegeben, der Restbetrag auf 30 Millionen
Schilling ist in den Voranschlägen der Jahre 1966
bis 1970 dem Vaufortschritt entsprechend zu berücksichtigen.
4. Diese Beschlüsse gelten unter der Voraussetzung, daß
a) die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für
T i r o l sich am Kapital der zu gründenden juristischen Person mit 5 Prozent,
d) das Land T i r o l sich mit 10 Prozent und einem
Förderungsbeitrag von 29 Millionen Schilling
beteiligt und
c) der Bund verbindlich erklärt, der juristischen
Person mindestens 50 Millionen Schilling längstens innerhalb der Jahre 1966 bis einschließlich
1970 zuzuwenden.
5. Das Projekt ist öffentlich auszuschreiben.
Spätestens bei Baubeginn wird eine Regelung über
die Form der Erhaltung und Führung des Kongcliosscn werden.
Für die Gemeinderatswahl 1965 sind nach F 7 der
Innsbrucker Wahlordnung l953 die Wahlbehörden zu
bilden. (5s wurde beschlossen, in die Hauptwahlbehördc,
wie gesetzlich vorgeschrieben, acht Beisitzer, von denen
zwei dem Richlerstand angehören, zu berufen. Die
Österreichische Vollsparlei stellt vier, die Sozialistische
Partei Österreichs zwei Beisitzer"
für die Gemeindewahlbehörde stellt die Österrei-