Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1964

/ Nr.4

- S.5

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Diese Ausgabe – 1964_Amtsblatt_04
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drr Landeshauptstadt Innsbruck
a>>,

daß sich der . ^ I » l " der Fveilieillichen an der
nichl deleüigen »oerde.

Berill,ierslaller Bürgermeister Dl".
Ansban des 7u!nsblucker Flughafens,
finanzielle ^isordernisse:
!. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
liilniiil zur Kenntnis, daß der ^"llisball des Iiins^
brucker Fllighasens ,^2 Millionen Schilling, mil den
Boston der ^IrcliüeNen und Etatiter ^."> Millionen
Schilling erfordern loird,
2. Der Gemeinderal ermächligl seine Vertreter in der
Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m. b. H., Beschlüssen der Gesellschaftsorgane bis zu diesen Beträgen znznstimmen, wenn Bnnd und Land gleichlautend oerfahren.
.^. Die Gcmeindefiihrung soll zusammen mit der Tiroler Landesregierung bemüht sein, das Veteiligungsoerhältnis von Stadt und Land von derzeit 25 Prozent soweit als möglich herabzusetzen.
4. Stadt und Land streben an. das Stammkapital von
derzeit 1 M i l l i o n Schilling zu gegebener Zeit auf
A Millionen Schilling und in späterer Zukunft auf
etwa 5 Millionen Schilling zu erhöhen.
5. Der (Heineinderat verzichtet auf die Forderung der
Stadt von 650.000.— Schilling aus der Übernahme
der Flughafenverrualtung durch die Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m. b. H. dann, wenn eine
Herabsetzung der Beteiligung um mindestens 5 Prozent erreicht wird.
l>. Der Nemeindcrat ermächtigt seine Vertreter in den
Organen der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft
m. b. H., zu erklären, die anteilmäßigen Ausbautosten der Stadt aus Leihgcld unter Haftung der
Stadt zu bestreiten, wenn das Land T i r o l die gleiche
Haftung übernimmt.
7. Der Beschluß des Gemeinderates vom 6. Oktober
1960, betreffend die Haftung der Stadt Innsbruck
gemeinsam mit dem Land T i r o l für den Ausbau des
Innsbrucker Flughafens, ist somit sinngemäß abgeändert.
Kraftwerksbau „Untere S i l l " , Rückhaftung der
Stadti
Die Stadtgemeinde Innsbruck erklärt sich bereit, zur
Sicherstellung der dem Land T i r o l für den F a l l seiner
Haflungsinanspruchnahme gegen die Stadtgcmeindc
Innsbruck zustehenden Negreßforderung das bestehende
Sillwerk und das zu erbauende „Untere S i l l w e r t " als
Pfand in der Form zu unterstellen, daß es dem Land
T i r o l für alle seine aus dem Titel des Schadenersatzes
wegen der oben angeführten Haftungsübernahme entstehenden Forderungen eine Kautionshypolhel einräumt beziehungsweise die verbindliche Erklärung abgibt, über Verlangen des Landes T i r o l eine diesbezügliche einverleibungsfähige Urkunde auszustellen,
aus «irund welcher die Kautionshlivothek bestellt werden kann.
Außerdem gibt die Stadtgemeinde Innsbruck die
Zusage, ohne Zustimmung des Landes weder das bestehende Sillwerk noch das zu erbauende „Untere S i l l w e r l " zu veräußern oder zu belasten und eine diesbezügliche El"tlänmg anzustellen.

Seite 5
S l a d l r a l Hack!"

Der l^emeilideral genehmigle ^lachtragstredite von

zusammen 1^.."!»?.?!»<».
Schilling und gab Kredite oon
zusammen !!.«7<).<)W.— Schilling auf verschiedene Termine verteilt frei.
Verichleismücr Stadtrat I n g . Fritz!
Der Kemeindetal beschloß auf Antrag des Bauausschusses die Änderungspläne:
Nr. l>1/x. Höttinger Au A^"sl für den Bereich westlich
der Miltenwaldbahn;
Nr. 29/c>, Pradl-Süd, Hnnoldslraße Sillufer. Gelände der Verufsfeuerwehr"
Nr. 89/l, zum Flächenwidmungsplan sur den Bercili,
westlich der Lohbachsiedlung!
Zeichnung Nr. 1??."> zum Teilbebauungsplan I g l s
für den Vereich des Besitzes Innerebner und T u b a "
Nr. 60/m, Teilbebauungsplan Hötting-Ost für den
Vereich des Probstenhofweges und der Objekte Niedgasse Nr. 15, 17. 19,
und setzte die bisherigen Pläne der betreffenden Teilstücke außer Kraft.
Mehreren Parteien wurde eine Ausnahmegenehmigung nach ß 7a Innsbrucker Bauordnung erteilt und
eine Verringerung der Vorgartentiefe bewilligt.
Anschließend fand die vertrauliche Sitzung zur Erledigung von Grundstücksangelegenheiten statt.
Der Innsbrucker Gemeinderat trat am 20. März
1964 zu einer kurzen Geschäftsfitzung zusammen.
Gegenstand der Tagesordnung war der weitere Betrieb des Olympia-Kunsteisstadions einschließlich der
Eisschnellaufbahn und die Gründung einer Vetriebs-

gesellschaft.

VerichterstatterVürgermeister-StcllucrtrcterMllier:
A n der Erhaltung und weiteren Verwendung des
Olnmpill-Kunsteisstadions sind der Vund, das Land
T i r o l und die Stadt Innsbruck interessiert. I n einer
Sitzung am 21. Februar 1964 haben Vertreter dieser
Gebietskörperschaften beschlossen, den zuständigen Organen die Gründung einer „Olympia-Eisstadion-Vetriebsgesellschaft m. b. H." vorzuschlagen, an der der
Bund mit 40 Prozent, das Land T i r o l mit 20 Prozent
und die Stadt Innsbruck mit 40 Prozent beteiligt sein
sollen. Durch Veranstaltungen verschiedener, jedoch
vorwiegend sportlicher A r t soll nach Möglichkeit ein
ganzjähriger Betrieb des Olympia-Eisstadions und
der dazugehörigen Anlagen gewährleistet werden.
Die bauliche Betreuung der Objekte wäre durch die
Vundesgebäudeverwaltung I wahrzunehmen. Es ist
daran gedacht, das Stammkapital der Gesellschaft mit
ü Millionen Schilling festzusetzen nnd den Aufsichtsrat
mit 10 Mitgliedern zu beschicken. Um die Rentabilität
des Betriebes zu sichern, ist eine Sonderregelung für
den Bezug von Strom nnd Wasser in Aussicht genommen.
Namens der Fraktion der Freiheitlichen stimmte
Gemeinderat Gamper einer Beteiligung der Stadt
Innsbruck an dieser Vetriebsgesellschafl grundsätzlich
zu. lehnte es aber ab. daß dieser Gesellschaftsvertrag
auf der Basis des vorliegenden Entwurfes eines Syndikntsvertrages abgeschlossen werde. M a n müßte sich