Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.5

- S.3

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Amtsblatt Nr. 5
laufenden Kosten zur Gänge von der Arbeitsgemeinschaft zu tragen sind. Weiters wird der Beschluß des Gemeindetages vom 31. März 1936, betreffend die Ueberlasfung des Theaters an die Arbeitsgemeinschaft für den
Monat April im Punkt 3 der zitierten Bedingungen
folgendermaßen abgeändert: Die Stadtgemeinde übernimmt für die Spielzeit der Arbeitsgemeinschaft im
Monate April die Bestreitung der Kosten für Beleuchtung, Beheizung und Reinigung fowie für die Inspektionsgebühren der Feuerwache im Gesamtausmaße von
8 4256.80.

V I . VerichterstaUer Herr Erich Kals
Der Gemeindetag nimmt einen Bericht über die
finanzielle Gebarung der städtischen Leihanstalt im
Jahre 1935 entgegen und beschließt hierauf über Antrag
des Verwaltungsausschusses I I , die Abrechnung für das
Jahr 1935 mit einem ausgewiesenen Reingewinn von
8 292.91 zu genehmigen.
Der Direktion der Anstalt sowie allen Angestellten
wird für die ersprießliche Tätigkeit der Dank der Stadtgemeinde zum Ausdruck gebracht.

V I I . VerichterstaUer Herr Heinrich M h
Der Gemeindetag nimmt einen Bericht über die
finanzielle Gebarung desstädtischenSchlacht- und Viehhofes und der städtischen Vieh- und Fleischmarktkasse
entgegen und genehmigt im Anschluß daran über Antrag
des Verwaltungsausschusses 11 die Abrechnung für den
Schlacht- und Viehhof für das Jahr 1935 mit einem ausgewiesenen Reingewinn von 8 931.19 und für die Viehund Fleischmarktkasse mit einem ausgewiesenen Reingewinn von 8 253.43. Der Gemeindetag spricht im Anschluß daran der Leitung dieser Unternehmungen sowie
allen Angestellten und Arbeitern den Dank für ihre ersprießliche Tätigkeit aus.
Anschließend nimmt er einen Bericht anläßlich des
25jährigen Bestandes des Schlacht- und Viehhofes entgegen.

Vertrauliche Sitzung
I n der v e r t r a u l i c h e n S i t z u n g wurden einige
T h e a t e r f r a g e n behandelt. Unter anderem handelte
es sich um folgende Angelegenheit: Ueber das Vermögen
des bisherigen Direktors des Stadttheaters in Innsbruck, Paul Kolkwitz, der bekanntlich Ende Februar 1936
vorzeitig aus dem Pachtverhältnis zur Stadtgemeinde
ausschied, da er seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte, wurde der Konkurs eröffnet. Zu den
Konkursgläubigern gehören die Angestellten- und die
Arbeiterkrankenkasse, die zusammen rund 8 14.000.—
an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen Zu fordern haben. Die Krankenkassen hatten noch vor der
Konkurseröffnung an die Stadtgemeinde das Ersuchen
gestellt, für die Beitragsrückstände des Direktors Kolkwitz die Haftung zu übernehmen. Dieses Ersuchen wurde
vom Finanzausschüsse in der Sitzung von 24. Februar
1936 mangels jeder gesetzlichen Verpflichtung der Stadtgemeinde, für die Schulden ihres Pächters Kolkwitz
einzutreten, abgelehnt. Gelegentlich der Beschlußfassung
über die Neuvergebung des Stadttheaters hat der Gemeindetass in seiner Sitzung vom 31. März 1936 aus
seiner Mitte einen Sonderausschuß eingesetzt, dem zur

Aufgabe gestellt wurde, festzustellen, ob und inwieweit
die Stadtgemeinde eine Haftung für die Beitragsrückstände des Direktors Kolkwitz an die beiden Krankenkassen trifft und inwieweit etwa der kommende Direktor zu einer Haftung für die Schulden des Direktors
Kolkwitz an die Krankenkassen herangezogen werden
kann. Diese Feststellungen hielt der Gemeindetag für
nötig, um überhaupt mit dem künftigen Direktor zu
einem Vertragsabschluß kommen zu können. Die Krankenkassen stellten sich nämlich auf den Standpunkt, daß
der neue Direktor der Betriebsnachfolger des Direktors
Kolkwitz sei und nach § 97, Abs. 3 des Vundesgesetzes
über die gewerbliche Sozialversicherung, für die Beitragsrückstände seines Vorgängers zu haften habe. Die
Stadtgemeinde wurde sowohl durch Erklärungen der
Angestelltenkrankenkasse als auch der LandeshauptMannschaft nicht im unklaren darüber gelassen, daß
dem künftigen Direktor bei Beginn seiner Spielzeit im
Herbste sofort die Restschuld des Direktors Kolkwitz
vorgeschrieben werden würde.
Der Sonderausschuß unterrichtete sich an Hand des
vorgelegten Aktenmateriales eingehend über die Sachlage, die sich durch das vorzeitige Ausscheiden des Direktors Kolkwitz aus dem Pachtverhältnisse für die
Stadtgemeinde ergeben hatte. Er kam zu der Uebergeussung, daß die Stadtgemeinde gegenüber den Krankenkassen keinerlei Verpflichtungen habe, wurde sich aber
auch bewußt, daß die Bekämpfung des von den Krankenkassen eingenommenen Standpunktes, daß der neue
Direktor für die Beitragsrückstände des Direktors
Kolkwitz hafte, angesichts der Haltung der Landeshauptmannschaft ziemlich aussichtslos sei. Der Ausschuß
erklärte, daß, wenn der Theaterbetrieb im Herbste überhaupt aufgenommen werden sollte, vorerst die Frage
der Beitragsrückstände des Direktors Kolkwitz bereinigt
sein müsse, da sich kaum ein Theaterdirektor finden
werde, der einen derartigen Schuldenposten — die rückständigen Beiträge beliefen sich, wie bereits erwähnt,
auf zusammen rund 14.000 8 — übernehmen könnte.
Da der Gemeindetag durch die Ausschreibung und weiters durch die Auswahl eines Bewerbers unzweideutig
zum Ausdruck gebracht hatte, daß der Theaterbetrieb
aus kulturellen Interessen in der nächsten Spielzeit
fortgeführt werden sollte, hielt es der Sonderausschuß
für unbedingt geboten, daß die Stadtgemeinde mit der
Krankenkasse in einen Ausgleich eintrete, um so die
Auswirkungen des § 97, Abs. 3 des Bundesgesetzes über
die gewerbliche Sozialversicherung, auf den künftigen
Direktor auszuschließen. Nach vorausgehender Fühlungnahme mit den zuständigen Stellen machte der Ausschuß den Vorschlag, den Krankenkassen einen 50vrozentigen Ausgleich anzubieten, zur Durchführung des
Ausgleiches die noch zu erwartenden Teilbeträge aus
der vom Bunde für das Stadttheater im Jahre 1936 in
Aussicht gestellten Subvention zur Verfügung zu stellen
und hiefür die Haftung zu übernehmen.
I m Sinne dieses Vorschlages faßt der Gemeindetag
über Antrag des Finanzausschusses folgenden Beschluß:
1. Die Stadtgemeinde bietet der Angestelltenkrankenkasse und der Arbeiterkrankenkasse an, ihnen zur Dekkung von 50 Prozent ihrer Forderungen an Beitragsrückständen des Direktors Kolkwitz, die vom Vundesministerium für Unterricht für das Jahr 1936 noch zu
erwartenden Subventionsraten für das Theater in dem
zur Deckung von 50 Prozent der Forderungen notwendigen Ausmaß zu überlassen.