Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.5

- S.2

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Amtsblatt Nr. 5
Stadtbauamtes vorgesehenen Weise vorzuschreiben. Das
Stadtbauamt wird beauftragt, die Ausschreibung für die
17 Siedlungshäuser raschestens durchzuführen.
3. Um einige Bauvorhaben im Gebiete der Danklstraße zu fördern, beschließt der Gemeindetag über Antrag des Bau- und Finanzausschusses die Kanalisierung
für die Danklstraße und die Fortsetzung bis zum bestehenden Kanal in der Veethovenstraße. Mit der Inangriffnahme der Kanalisierung des Handnvlatzes bis zur
Danklstraße und mit der Legung der Straßenwasserleitungen in der Dankl- und Beethovenstraße sowie am
Haydnvlatz und in der nördlichen Parallelstraße zur
Erzherzog-Eugen-Straße soll solange zugewartet werden, bis mindestens 4 bis 6 Bauvorhaben auf den Gründen der Geschwister Prantl vorliegen und zur Ausfüh
rung gelangen.
Die aus der Durchführung dieses Beschlusses erwachsenden Kosten sollen aus dem der Stadtgemeinde vom
Verkauf des Hauses Heiliggeiststraße 1a zufallenden Erlös gedeckt werden.
4. Da in letzter Zeit der Umfang der den Vorsitzenden der Gemeindetagsausschüsse obliegenden Arbeiten
bedeutend zugenommen hat, beschließt der Gemeindetag
über Antrag des Finanzausschusses:
Den Vorsitzenden der im Stadtrechte genannten wichtigsten Ausschüsse, nämlich des Rechtsausschusses, des
Bauausschusses und des Finanzausschusses, werden mit
Wirksamkeit vom 1. Dezember 1935 monatlich 8 100.—
als Grundgebühr zuerkannt, die in Fällen besonderer
Inanspruchnahme durch eine Zulage auf das Ausmaß
der den Aufsichtsräten der städtischen Unternehmungen
zuerkannten Entschädigung erhöht werden kann. (Die
Entschädigung für den Vorsitzenden des Finanzausschusses entfällt derzeit, da diefe Funktion jetzt vom Bürgermeister-Stellvertreter versehen wird, der bereits die nach
dem Stadtrechte vorgesehenen Bezüge erhält.)
5. Ueber Antrag des Finanzausschusses beschließt der
Gemeindetag, der Freiw. Rettungsgesellschaft Innsbruck
von der restlichen Kaufsumme von 8 10.000.— (Grunderwerb für das Haus Wilhelm-Greil-Strahe 25) für das
Jahr 1936 den Betrag von 8 2500.— abzuschreiben, dagegen von der erbetenen nachträglichen Abschreibung
für das Jahr 1935 Abstand zu nehmen.
6. Der Gemeindetag nimmt einen Bericht des Herrn
Bürgermeisterstellvertreters zur Kenntnis, der auf den
Beschluß des Gemeindetages vom 28. Jänner 1936 Bezug nimmt und die Uebernahme einer Haftung der
Stadtgemeinde für ein von der Lokalbahn-AG, bei der
Sparkasse der Stadt Innsbruck aufzunehmendes Darlehen betrifft. Berichtet wird über die Erfüllung der
Bedingungen, welche der Gemeindetag an die Haftungserklärung geknüpft hat.
7. Der Gemeindetag bewilligt über Antrag des Finanzausschusses einen Betrag von 8 280.— für Instandsetzungsarbeiten in der Hausmeisterwohnung des städtischen Hauses Burggraben 3.
8. Ueber Antrag des Bau- und Finanzausschusses und
auch des Gemeinderates wird über das Ersuchen der
Notgemeinschaft der Tiroler Schwerkriegsinvaliden,
welche wegen der Inanspruchnahme des ehemaligen
Garnisonsspitales durch das Vundesheer das Objekt
Dr.-Glatz-Straße 13a verlassen müssen, der Beschluß gefaßt, daß die Stadtgemeinde zum Ankauf eines Baugrundes in Pradl und damit zur Errichtung von Eigenheimen für die Schwerkriegsinvaliden einen einmaligen
Betrag von 8 10.000.— beiträgt, jedoch unter der aus-

drücklichen Bedingung, daß sich Land und Bund an der
Ermöglichung des Bauvorhabens der Schwerkriegsinvaliden in gleicher Weise wie die Stadtgemeinde finanziell beteiligen.
Die Entscheidung darüber, ob der Betrag von Schilling 10.000.— als Spende oder als zinsenloses, in
niedrigen Raten rückzahlbares Darlehen hingegeben
wird, soll davon abhängig gemacht werden, welche Bedingungen der Bund, bzw. das Land für die von ihnen
bereitzustellenden Geldmittel stellt. Der Betrag von
8 10.000.— ist ebenso wie das Erfordernis für die Kanalisierung an der Danklstraße aus dem der Stadtgemeinde vom Verkauf des Hauses Heiliggeiststraße 1a
zufallenden Erlös zu decken.

lV. VerichterstaUer Staötrat Otto Thönig
1. I n teilweifer Abänderung des Beschlusses des Gemeindetages vom 31. März 1936 wird über Antrag des
Bauausschusses beschlossen, daß zur Errichtung von Mittelstandshäusern in Pradl ausnahmsweise noch 5 Siedlungsstellen an der Gumpstraße, und zwar unter folgenden Bedingungen abgegeben werden können:
Von dem mit 8 5.— festgesetzten Grundpreis ist vom
Siedler zum Zwecke der Freistellung der für die Stadtanleihe verpfändeten Gründe ein Teilbetrag von mindestens 8 3.50 für den Quadratmeter sofort bar zu erlegen. Die Abstattung des restlichen Kaufschillings wird
den Siedlern zu den gleichen Bedingungen ermöglicht,
wie sie für die in Pvadl und bei den Allerheiligenhöfen
bereits erstellten Mittelst anoshäuser gelten. Weiters
sind die auf jede Siedlerstelle entfallenden Anliegerbeiträge für die Hauptwasserleitung fofort zu entrichten.
Die Kosten für den Anschluß vom Hauptwasserstrang
bis zum Anwesen sind vom Siedler selbst zu tragen.
Außerdem hat der Siedler nachzuweisen, daß er über
die im Mindestmaß von 8 3000.— erforderlichen Geldmittel verfügt. An eine Straßenherstellung für die fünf
Siedlerstellen, die noch an Feldwegen liegen, kann vorläufig mit Rückficht auf die unverhältnismäßig hohen
Kosten nicht geschritten werden. Die Siedler haben sich
zu verpflichten, bis auf weiteres keinen Anspruch auf
Gehweg- oder Straßenherstellung zu erheben.
2. Ueber Antrag des Bauausschusses wird beschlossen,
die von den Wietersdorfer Zement- und Durit-Werken
in Klagenfurt hergestellten Asbest-Zementrohre, Marke
„Durit", für Hausentwässerungsleitungen unter den vom
Stadtbauamte aufgestellten Bedingungen zuzulassen.

V . Verichterstatter Hauptmann a. D.
Dr. Arthur v. Anöreatta
1. Die Genossenschaft der Transportgewerbe hat um Genehmigung eines neuen Autofiakertarifes angesucht und
will vom bestehenden Zweizonentarif auf einen Dreizonentarif übergehen.
Der Gemeindetag, der im Sinne des § 51 der GO. in
dieser Frage Antrag zu stellen hat, spricht sich gegen
diese Tarifänderung aus und empfiehlt mit Nachdruck
die Einführung der Taxameter im Mietautogewerbe.
2. Der Gemeindetag nimmt einen Bericht, betreffend
die finanzielle Gebarung der Arbeitsgemeinschaft im
Stadttheater entgegen und beschließt dann über Antrag
des Gemeinderates, die Verlängerung der Spielzeit bis
einschließlich 9. Mai 1936 zu genehmigen, wobei die auf-