Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.5

- S.1

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Nr. 5

15. Mai 1936

2. Jahrgang

Innsbrucker Gemeinöetag
Vierte Htzung am S. Mai
Herr Bürgermeister Franz Fischer hat die Mitglieder
des Gemeindetages zu einer ordentlichen, öffentlichen
Sitzung auf 8. Mai 1936 zusammengerufen. Die Sitzung
fand gum Zwecke der Erledigung einer umfangreichen
Tagesordnung im Adlersaale des Stadtsaalgebäudes
statt.

I. Verichterjwtter Hauptmann a. D.
9r. Arthur v. Anöreatta
Der Gemeindetag faßt den einhelligen Beschluß und
gibt diesem Beschluß durch gemeinsames Erheben von
den Sitzen Ausdruck: Dem Herrn Generalstabsarzt
Dr. Heinrich Ritter v. Schullern, dem Hochw. Monsignore
Professor Anton Müller (Bruder Willram), dem
Hochw. Monsignore Propst Dr. Josef Weingartner und
dem Herrn Geheimrat Univ.-Professor Dr. Alois Brandi
wird der E h r e n r i n g der Stadt Innsbruck verliehen. Den beiden ersteren wegen ihrer großen Verdienste auf dem Gebiete der heimatlichen Dichtkunst,
Monsignore Dr. Weingartner und Geheimrat Doktor
Brandi für ihre verdienstvollen Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaft.

l i . Verichterstatter Bürgermeister Kranz Kischer
Der B ü r g e r m e i s t e r nimmt anschließend Bezug auf einen in der Innsbrucker Tagesvresse erschienenen Artikel, welcher von der Erregung spricht, die sich
der Neubaumieter der Stadtgemeinde anläßlich der Erhöhung der Mietzinse bemächtigt hat. Er klärt im Rahmen seiner Mitteilungen einige Mißverständnisse auf.
welche zu diesem Artikel geführt haben und führt die
gegen den Stadtmagistrat erhobenen Vorwürfe auf Tatsachen zurück, die im Lichte der nunmehr gegebenen
Aufklärungen unbegründet erscheinen.
Ueber Vorschlag des Bürgermeisters entsendet hierauf

der Gemeindetag als Vertreter der Stadtgemeinde für
das Preisgericht betreffend den Wettbewerb zur Erlangung von Anregungen und Vorschlägen für die Renovierung der Fassade des alten Rathauses den Obmann
des Vauausschusses, Herrn Stadtrat Otto Thönig.

l l l . Verichterstatter Vürgerm.-Stelw. Aöolf Matter
1. Aus Grund des Landesschulgesetzes vom 9. Juli
1932. LGVl. 60 werden an Stelle der gemäß § 45 bisher für fvrengelfremde Kinder eingehobenen Schulbeiträge ab dem Schuljahre 1936/37 folgende Tchulbeiträge eingehoben:
1. F ü r H a u p t s c h u l e n : Die Aufnahme von Kindern aus
Gemeinden außerhalb Innsbrucks wird gemäß § 62, Abs. ^
des Landesschulgesetzes von einer Beitragsleistung der in Betracht kommenden Gemeinden von jährlich 8 40.— für jedes
Kind abhängig gemacht.
2. F ü r V o l k s s c h u l e n : Die Stadtgemeinde behält sich die
Aufnahme fprengelfremder Volksfchulkinder gemäß § 31,
Abf. 3 des Landesschulgesetzes vor, wenn die sonst für die
Schulen zutreffende Hächstzahl an Kindern überschritten und
die Lehrzimmer überfüllt werden. Die Auswahl der sprengelfremden Kinder wird u. a. davon abhängig gemacht, dah
die Gemeinden, in welchen die Eltern der sprengelfremden
Kinder ihren Wohnsitz haben, einen Betrag von jährlich
5 2Y.— für jedes Kind leisten.

Der Gemeindetag hat gelegentlich dieser Beschlußfassung der Erwartung Ausdruck verliehen, daß die
Wohnsitzgemeinden der sprengelfremden Kinder diese
Schulbeiträge nicht etwa auf die Eltern der Kinder abwälzen und daß hinsichtlich solcher Fälle bei berücksichtigungswerter Lage auch die Stadt Innsbruck Entgegenkommen beweisen soll.
2. Der Gemeindetag stimmt über Antrag des Bauund Finanzausschusses der Errichtung weiterer 17 Siedlungshäuser in der Neustädter-Siedlung in der vom
Stadtbauamte vorgeschlagenen Ausführung Zu. Er beschließt, Zur Errichtung der 17 Siedlungshäuser im
Sinne der Vorschläge des Stadtbauamtes ein zinsenloses
Darlehen von 8 9400.— zu bewilligen und den Siedlern
die Darlehensrückzahlung in der im Vorschlage des