Innsbruck Informiert
Jg.2021
/ Nr.12
- S.28
Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
Höttinger
HöttingerAu
Au
Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
17.11.2021 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
Höttinger
HöttingerAu
Au
HA-F47
HA-F47
Innenstadt
Innenstadt
Hötting West
West
Hötting
Hötting West
HA-B47
HA-B47
Pradl
Pradl
Wilten
Wilten
Höttinger Au
Au
Höttinger
Pradl
Pradl
Höttinger Au
HA-F47
HA-B47
HA-B47
E
ntwurf des Flächenwidmungspla- nem Architekturwettbewerb hervorgegannes Nr. HA-F47, Höttinger Au, Be- genen, Wohn- und Geschäftsgebäudes
reich Kranebitter Allee 16 sowie vorgesehen (20 Wohnungen und Gewerbe
Entwurf des Bebauungsplanes und Er- im Erdgeschoß). Zur Umsetzung des ProInnenstadt
gänzenden Bebauungsplanes Innenstadt
Nr.
HA-B47, jektes erfolgt im Bereich Kranebitter Allee
Höttinger Au, Bereich Kranebitter Allee 16 eine Änderung des Flächenwidmungs14 und 16
planes. Zum selben Zweck
Pradl
Pradlwird parallel
Wilten
Im Bereich
der Liegenschaft Kranebitter dazu eine Änderung des Bebauungsplanes
Allee 16 ist der Abbruch des Bestandsge- für die Liegenschaften Kranebitter Allee 14
bäudes und die Errichtung eines, aus ei- und 16 vorgenommen.
Pradl
Pradl
WI-F33
WI-F33
HA-B47
HA-F47
PR-B35
PR-B35
Objektreinigung / Gartenarbeiten / Technische Betreuung
Containerservice / Winterdienst / Hochdruckreinigung
WI-F33
WI-F33
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. WI-F33, Wilten, Bereich Karmeliter
gasse 9-13
Diese
Flächenwidmungsplanänderung
schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Projektes für leistbares, studentisches Wohnen. Vorgesehen ist der Neubau eines
geförderten bzw. gemeinnützigen Studierendenheimes.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PR-B35,
Pradl, Bereich Pradler Straße 48
Im Hinblick auf den vorgesehenen Umbau
einzelner, hofseitiger Loggien ist eine geringfügige Änderung des Bebauungsplanes
notwendig.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
22.11.2021 bis einschließlich 20.12.2021.
Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel.
Weiters wurde beschlossen:
• Bebauungsplan HA-B45
54
INNSBRUCK INFORMIERT
• Örtliches Raumordnungskonzept Nr. ALOE2.8
Zudem ist folgende Bausperre außer
Kraft getreten:
am 19.10.2021:
• Bausperre Innenstadt, Bereich Südtiroler
Platz 2 und Brixner Straße 6 (gem. § 74
Abs. 2 TROG 2016)
Einsichtnahme und Informationen:
Eine Einsichtnahme ist online auf der
Amtstafel möglich. Zudem geben wir detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter +43 512 5360
4105 oder +43 512 5360 4112) unter Beachtung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis
spätestens eine Woche nach Ablauf der
PR-B35
PR-B35
PR-B35
Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Hinweis:
§ 9.1 Tiroler Covid-19-Gesetz: Werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnungen
oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei
der Behörde oder in beiderlei Weise kom-
biniert kundgemacht, so wird die Rechtswirksamkeit der Kundmachung durch
behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 nicht berührt.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
h
24
Hotline
301144
Gratis
24h 0512
Hotline
0800 20 57 44
Ihre Profis für Sicherheitstechnik in Innsbruck & Innsbruck Land
� www.nocker.at
INNSBRUCK INFORMIERT
55