Innsbruck Informiert

Jg.2021

/ Nr.11

- S.54

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Wilten

Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 13. Oktober 2021 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen: WI-B42

Wilten

Wilten

Hötting West
Hötting West

WI-B42

WI-B42 WI-B42

E

HW-OE2.11, HW-F42 und HW-B23

Arzl

AL-F55 und AL-B54

HW-OE2.11,
HW-F42
und HW-B23
HW-OE2.11,
HW-F42
und HW-B23
AL-F55 und AL-B54

ntwurf des Bebauungsplanes und Entwurf des Flächenwidmungplanes Nr. AL- zungen für das Bauvorhaben geschaffen,
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. F55 und Entwurf des Bebauungsplanes Nr. das aus einem Wettbewerbsverfahren herWI-B42, Wilten, Bereich zwischen AL-B54, Bereich Purnhofweg, Gst. 18/8, KG vorgegangen ist und in dieserReichenau
Etappe 135
Franz-Fischer-Straße, Neuhauserstraße, Arzl
geförderte Mietwohnungen sowie eine KinEgger-Lienz-Straße,
Sonnenburgstraße Im Hinblick auf die vorgesehene Errichtung derkrippe umfasst.
Hötting West
Hötting West
Arzl
und Andreas-Hofer-Straße
eines Einfamilienhauses
erfolgen Adaptie- Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
Arzl
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neu- rungen des Flächenwidmungsplanes und Pradl
AM-F44 und Entwurf des Bebauungsplanes
bearbeitung aufgrund der Notwendigkeit, des Bebauungsplanes. Das an die Siedlungs- Nr. AM-B25, Amras, Bereich Amraser-SeeBebauungspläne auf der Grundlage der struktur angepasste Neubauprojekt wurde Straße 29
aktuellen raumordnungsrechtlichen Bestim- in Abstimmung mit dem Innsbrucker Gestal- Die Änderung des FlächenwidmungsplaHöttinger Au
Höttinger Au
mungen und den aktualisierten Zielsetzun- tungsbeirat entwickelt.
nes und des Bebauungsplanes erfolgt zur
gen laut TROG 2016 zu erlassen.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergän- Schaffung der planungsrechtlichen VorausEntwurf des Örtlichen Raumordnungskon- zenden Bebauungsplanes Nr. HW-B25, Höt- setzungen für den Neubau der bestehenAL-F55
undHW-OE2.11,
AL-B54 Entwurf des Flä- ting West,
HW-B25
zeptes
Nr.
AL-F55 und
AL-B54
HW-B25 südöstlicher Bereich Techniker- den Tankstelle, wobei eine funktionelle und
PR-B34
chenwidmungsplanes Nr. HW-F42 sowie straße 11
gestalterische Verbesserung durch MehrEntwurf des Bebauungsplanes Nr. HW-B23, Durch die Änderung des Bebauungsplanes fachnutzung mit großzügigem VerkaufsHötting West, Bereich Karl-Innerebner- werden die rechtlichen Voraussetzungen
bereich und Büroflächen in einem ObergeStraße/ Nocksteig, Gst. 1042/5,Reichenau
KG Hötting
für eine dauerhafte Bewilligung einer bereits schoß erreicht wird. Die Projektentwicklung
Reichenau
Durch die Änderung des Örtlichen Raum- bestehenden Folienhalle im südöstlichen erfolgte unter Abstimmung mit dem Innsordnungskonzeptes und des Flächenwid- Bereich der Liegenschaft geschaffen.
brucker Gestaltungsbeirat.
mungsplanes werden die planungsrecht- Entwurf des Bebauungsplanes und Ergän- Entwurf des Örtlichen RaumordnungskonPradl
lichen Voraussetzungen für die Errichtung zenden Bebauungsplanes Nr. PR-B34,
zeptes Nr. IG-OE2.12, Entwurf des FlächenAmras
Pradl
einer kombinierten Wohnbebauung (neun Pradl, Teilbereich zwischen
Ahornhof,
widmungsplanes Nr. IG-F22 sowie Entwurf
Amras
Wohnungen) mit städtischer Kinderkrippe Amthorstraße, Türingstraße und Gumpp- des Bebauungsplanes und Ergänzenden
geschaffen. Das Projekt ist aus einem Ar- straße
Bebauungsplanes Nr. IG-B18, Igls, Bereich
chitekturwettbewerb hervorgegangen und Für die Umsetzung der dritten Bauetappe zur Am Bichl III, nördlich des Siedlungsteiles
sieht zusätzlich einen öffentlich zugängli- Neustrukturierung und Verdichtung im Be- Am Bichl
chen Freibereich vor. Auf der vorgesehenen reich der Südtiroler Siedlungen erfolgt eine Für die Realisierung eines aus einem ArchiBauplatzfläche erfolgt parallel dazu eine Än- bebauungsplanmäßige
Neubearbeitung. Es tekturwettbewerb hervorgegangen WohnPR-B34
AM-F44 und AM-B25
werden die
planungsrechtlichen
Vorausset- bauvorhabens mit fünf Wohngebäuden
PR-B34 derung des Bebauungsplanes.
AM-F44
und
AM-B25
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INNSBRUCK INFORMIERT