Innsbruck Informiert

Jg.2021

/ Nr.10

- S.43

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Gebührenpflichtige Kurzparkzonen und Parkstraßen
In den 90-Minuten-Kurzparkzonen gilt die Gebührenpflicht von
Montag bis Freitag, 9.00 bis 21.00 Uhr, und am Samstag von
9.00 bis 13.00 Uhr. Die 180-Minuten-Kurzparkzonen sind von
Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr gebührenpflichtig. In
den Parkstraßen sind ebenso von Montag bis Freitag (in vereinzelten Parkstraßen täglich) von 9.00 bis 19.00 Uhr Gebühren
zu bezahlen. Nähere Informationen zu den Parkzonen sind
online unter www.innsbruck.gv.at/parken nachzulesen.

Weiß oder weiß strichlierte Linie
Grundsätzlich sind alle Markierungen für den ruhenden Verkehr weiß und unterbrochen. Nur bei
zeitlich eingeschränktem Parken ist diese Markierung blau. Die Markierung, egal ob weiß, blau, durchgezogen oder strichliert, sagt nichts über eine allfällige Gebührenpflicht oder ob diese Stellplätze für
Anwohner­Innen, zum Laden o. ä. reserviert sind, aus.
Dies geht aus der Beschilderung hervor.

Eigene AnwohnerInnenzone

(C) STADT
IN

NSBRUCK

(6)

Zonen für AnrainerInnen kann es grundsätzlich
geben. Es gibt sie vor allem in Kurzparkzonen.
Diese sind durch verordnete Halte- und Parkverbotstafeln mit einer entsprechenden Zusatztafel erkennbar.

Parkstraße

Detaillierte Informationen rund ums Parken in Innsbruck finden sich auf der
Website der Stadt Innsbruck unter www.innsbruck.gv.at/parken.

Das „P“ mit dem grünen Kreis und der grünen
Linie dient – neben der Beschilderung – der
besseren Erkennbarkeit einer Parkstraßenregelung. Wenn das „P“ überfahren wird, ist man
in einer Parkstraße. Hier kann – nachdem der
jeweilige Tarif beglichen wurde – ohne Zeit­
limit geparkt werden.

INNSBRUCK INFORMIERT

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