Innsbruck Informiert

Jg.2021

/ Nr.10

- S.42

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Stadtleben

Parken leichtgemacht:
Das bedeuten die Markierungen
Mit dem Parkkonzept begegnet den Innsbrucker AutofahrerInnen auch
eine Vielzahl an Symbolen, Schildern und Markierungen. Doch woran
erkennt man die Parkstraßen? Wie werden Kurzparkzonen gekennzeichnet
und gibt es eigentlich eigene Parkzonen für AnwohnerInnen? DG

Zeitlimit Kurzparkzonen
In den städtischen Kurzparkzonen ist
die Parkzeit auf 90 bzw. 180 Minuten
limitiert. Ohne Zeitlimit kann gegen
Gebühr entweder in Garagen oder in
Parkstraßen geparkt werden.

Blaue Linie
Ist eine Parkfläche blau markiert, kann man
daraus schließen, dass es für das Parken eine
zeitliche Begrenzung bzw. eine Höchstparkdauer gibt, z. B. bei Kurzparkzonen. Grundsätzlich sagen die Markierungen alleine jedoch
noch nichts über eine allfällige Gebührenpflicht aus, dies geht einzig und allein aus der
Beschilderung hervor.

Handyparken
Handyparken ist prinzipiell im gesamten
Stadtgebiet möglich. Benötigt wird dafür ein
Sticker (im Bürgerservice aufliegend) an der
Windschutzscheibe sowie die passende App
am Handy. Nähere Informationen gibt es unter
www.mobil-parken.at.
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