Innsbruck Informiert

Jg.2021

/ Nr.9

- S.56

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Rathausmitteilungen

Start der Generalsanierung
Innbrücke
Baumaßnahmen bis Ende Juni 2022

Neue Fahrbahn- und Gehwegbelag
Zu Beginn der erforderlichen Baumaßnahmen werden halbseitig die Fahrbahnoberflächen und Randbalken samt
den Gehsteigen und Geländern abgetragen. Die Gestaltung sieht neben der Neugestaltung des Geländers die Angleichung
des Rad- und Fußwegniveaus vor. Der
bestehende Porphyr-Plattenbelag wird
durch einen Beton-Terrazzo-Belag ersetzt. Das Rudi-Wach-Kreuz bleibt bestehen, muss jedoch während den Bauarbeiten abgebaut werden.

Verkehrsführung
Die Brücke wird während der Arbeiten halbseitig gesperrt, da diese in zwei
56

INNSBRUCK INFORMIERT

© SHUTTE

RSTOCK.CO

M

D

ie heutige Innbrücke wurde in den
1980er-Jahren errichtet. Im Laufe
der vergangenen Jahrzehnte entstanden allerdings Schäden an den tragenden Teilen und Fahrbahnbelägen, die
eine Generalsanierung der Brücke notwendig machen. So müssen das Tragwerk
neu abgedichtet und der Fahrbahnaufbau
sowie die Fahrbahnübergänge erneuert
werden. Neben der Generalsanierung des
Brückenbauwerks werden die Anbindungen der Brückenköpfe im unmittelbaren
Brückenbereich gestalterisch adaptiert,
um den Blick in die Altstadt und den Waltherpark von der Brücke aus zu öffnen.
Der erste Teil der Sanierungsarbeiten erfolgt von 13. September 2021 bis voraussichtlich Jänner 2022. Die zweite Bauphase wird anschließend bis Ende Juni 2022
durchgeführt. Die Baukosten belaufen
sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Für die
gestalterische Detailplanung des Projektes wurden das Architekturbüro Rainer
Köberl und das Ingenieurbüro Wolfgang
Philipp beauftragt.

Bauphasen durchgeführt werden. In der
„Bauphase 1“ wird die unterwasserseitige
Hälfte der Brücke erneuert und der Verkehr oberwasserseitig geführt. Mit Jänner
2022 erfolgt die Bauphasenumstellung.
Während beiden Bauphasen wird es dieselben Verkehrseinschränkungen geben:
Sperre eines Fahrstreifens und Auflassung
der beiden Radwege. Der Radverkehr wird
gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der
Fahrbahn geführt. Das Linksabbiegen von
der Innbrücke in die Herzog-Otto-Straße ist in dieser Zeit verboten. Zudem gilt
ein Rechtsabbiegeverbot für alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen von der Herzog-OttoStraße auf die Innbrücke. Für FußgängerInnen steht durchgehend ein Gehweg auf
einer Brückenseite zur Verfügung. MF

Fragen & Antworten
Fragen und Anregungen aller Art
können BürgerInnen an 24 Stunden,
365 Tage im Jahr unter
www.buergermeldungen.com
anbringen. Unter www.innsbruck.gv.at
, Baustellen steht außerdem ein
Baustellenplan, der kontinuierlich
aktualisiert wird, zum Abrufen bereit.