Innsbruck Informiert

Jg.2021

/ Nr.7

- S.29

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Rathausmitteilungen
Wilten

HÖ-B21

IN-F33
Hinweis:

Hungerburg
Hungerburg
N
IN

Au
HöttingerHöttinger
Au

N
IN

Reichenau

Innenstadt
Innenstadt
Hötting Hötting

Pradl

HÖ-B21

HÖ-B21
HÖ-B21

IN-F33IN-F33

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Nr. IN-F33, Innsbruck, Innrain, Bereich Voraussetzungen zur Verlegung eines
Reichenaubestehenden Parkplatzes der WohnanMittelinsel von Reichenau
Kreuzung Anichstraße
bis vor Johanneskirche
lage Am Rain 8a erfolgt eine geringfügiZur Umsetzung eines vorgesehenen Bau- ge Adaptierung des Ergänzenden Bebauprojektes mit gastronomischer Nutzung ungsplanes.
und Büroflächen erfolgt eine Änderung
des Flächenwidmungsplanes.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt von
2.7.2021 bis einschließlich 30.7.2021.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungs- Bitte entnehmen Sie aktuelle Inforplanes Nr. PR-B18/2, Pradl, Teilbereich mationen der Online-Amtstafel.
der Gp. 1404/1
Weiters wurde beschlossen:

Pradl

Pradl

Gratis Hotline
05120800
30 11 20
4457 44
24h Hotline

PR-B18/2
PR-B18/2

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Wilten

IN-F33

INNSBRUCK INFORMIERT

Wilten

� www.nocker.at

• F lächenwidmungsplan Nr. IN-F32
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan IN-B54

Einsichtnahme und Infos:
Aufgrund der behördlichen Einschränkungen ist die Einsichtnahme online
auf der Amtstafel möglich. Wir geben
detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen nach vorheriger
Terminvereinbarung (telefonisch unter +43 512 5360 4105 oder 4112) unter Einhaltung von verordneten Verhaltensregeln (eine Person mit max. einer
Begleitperson, Tragen einer FFP2-Maske oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske).
Personen die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben
das Recht, bis spätestens eine Woche
nach Ablauf der Auflegungsfrist eine
schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

PR-B18/2

§ 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnungen oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung
zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht,
so wird die Rechtswirksamkeit der
Kundmachung durch behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von
COVID-19 nicht berührt.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor

PR-B18/2

Fisch? Haben wir. Können wir.

Alles, was du brauchst. Alles, was du liebst.
Selber kochen // unsere neue Fischtheke. Das Beste aus See, Fluss und Meer – aus der Region, aus der Welt.
Bekochen lassen // unser Restaurant Fischiff. Jetzt neu: Wöchentlich wechselndes Abendmenü.
Wo der Genuss Zuhause ist // www.fruchthof.at

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