Innsbruck Informiert

Jg.2021

/ Nr.3

- S.59

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gliederverzeichnis, verfasst von Gustav
Wintersberger, Propstei-Kooperator und
Vize-Präses der Kongregation. Die Ziele der Kongregation formuliert der Autor so: Diese „religiöse Vereinigung von
[…] Frauen […] unter dem besonderen
Schutze der Pfarr=Muttergottes ‚Mariahilf‘“ wurde gegründet „um das religiöse
Leben bei den katholischen Frauen Innsbrucks zu befestigen, zu wecken und zu
fördern, sie […] zu treuer Erfüllung ihrer
Standespflichten als christliche Mütter
und Gattinnen anzuleiten“. Weiters sollte
sie den Sodalinnen „eine möglichst große Heiligkeit“ vermitteln, „sie zur Uebung
von Werken der Nächstenliebe“ anleiten
und sie zur „allseitigen Pflege“ der Caritas ermutigen.

Die Pflichten der Sodalinnen
Aber auch die Pflichten der Sodalinnen
werden im „Handbuch“ angeführt: Teilnahme am monatlichen Konvent, Sonntag, um 14.30 Uhr in der St. Jakobs-Stadtpfarrkirche; Besuch der monatlichen
„Generalkommunion“ ebenfalls in St. Jakob; Verrichtung des Stundengebetes;
Teilnahme an der monatlichen Segensmesse. Weiters: „Beteiligung an den von
der St. Jakobskirche ausgehenden altüblichen Prozessionen“. Es gab ein „Kontrollbuch zur Einzeichnung der Absenzen“:
„Pförtnerinnen haben […] ein mit den Namen aller Sodalinnen […] versehenes […]

Mariahilf – die himmlische
„Hausmutter“ (1918) von
Innsbruck: Medaille der
Marianischen Kongregation Bürgerlicher Frauen,
Vorderseite.

Kontrollbuch, um darin jedesmal die Anwesenheit der einzelnen […] zu vermerken.“
Die Mitglieder konnten sich zudem in der
„Gesangs=Sektion“, „Elisabeth=Sektion“,
„Missionssektion“,
„Krankensektion“
oder „Paramenten=Sektion“ engagieren.
Das „Handbuch“ informierte aber auch
über „Die christliche Witwe“, „Die religiöse Erziehung“, „Die christliche Frau. Einige Vergißmeinnicht“ sowie über „Christliche Frauen=Klugheit“.

Frauen im Ersten Weltkrieg
Interessant sind die Ausführungen von
Wintersberger im Abschnitt „Die christliche Frau und Mutter im Weltkriege“:
Beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges
„sank die schwere Kreuzeslast der […]
häuslichen Arbeit, Sorge, Verwaltung und
Erziehung auf die Schultern der Frauen
nieder!“ Die Frauen „rafften sich infolge

der Kriegsnot energisch auf und brachten es durch ihre Entschlossenheit bald
so weit, daß sie das Geschäft und die Arbeiten ihres Mannes allein machen konnten“. In einer „Nachschrift“ empfahl der
Priester den Frauen: neben beharrlichem
Gebet und pflichtbewusstem Arbeiten
die „ausnahmslose Benützung der zugestandenen staatsbürgerlichen Rechte (Frauen=Wahlrecht)“ und willigen „Gehorsam gegen die landesbehördlichen
Anordnungen“.
So gibt es im „Handbuch der Kongregation
Bürgerlicher Frauen in Innsbruck“ (1918) –
wenn auch versteckt – Hinweise auf die
beginnende Emanzipation der Frau während und nach dem Ersten Weltkrieg. Das
von Gustav Wintersberger erwähnte, am
18. Dezember 1918 in die österreichische
Verfassung aufgenommene aktive und
passive Wahlrecht für Frauen war auf diesem Weg ein wichtiger Meilenstein.

Die Hl. Elisabeth von Thüringen gibt
einem Durstigen zu trinken. – Medaille
der Marianischen Kongregation Bürgerlicher Frauen, Rückseite

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