Innsbruck Informiert
Jg.2021
/ Nr.3
- S.57
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Gesamter Text dieser Seite:
Saggen
SA-F10RE-B17
HÖ-B19
Vill
Arzl
Hungerburg
gls
Hötting
Mühlau
HÖ-B19
HU-B6
HÖ-B19
G-B13 (2. Entwurf)
am 30.10.2020:
• Bausperre Innenstadt, Bereich Innrain
21 und 23, Bürgerstraße 1, 3 und 5 sowie Colingasse 12
am 12.12.2020:
• Hungerburg
Bausperre Igls, Bereich Lanser Straße 38
• Bausperre Pradl, Bereich zwischen Bruder-Willram-Straße, Kranewitterstraße,
Grenzstraße und Amraser Straße
Einsichtnahme und Informationen:
Aufgrund der behördlichen Einschränkungen ist die Einsichtnahme online
auf der Amtstafel möglich. Wir geben
detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen nach vorheriger
Hötting unter
Terminvereinbarung (telefonisch
+43 512 5360 4105 oder +43 512 5360
4112) unter Einhaltung von verordneten
HU-B6
Verhaltensregeln (eine Person mit max.
einer Begleitperson, Tragen einer FFP2Maske oder einer gleichwertigen bzw.
höherwertigen Maske).
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
Hötting
HU-B6
oder einen Betrieb besitzen, haben
das Recht, bis spätestens eine Woche
Arzl der Auflegungsfrist eine
nach Ablauf
schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Hinweis:
Gem. § 9 Tiroler Covid-19-Gesetz werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnungen oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung
zur öffentlichen bzw. allgemeinen Ein-
sichtnahme bei der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht,
so wird die Rechtswirksamkeit der
Kundmachung durch behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von
Covid-19 nicht berührt.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
Mühlau
Objektreinigung / Gartenarbeiten / Technische Betreuung
Containerservice / Winterdienst / Hochdruckreinigung
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