Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1961

/ Nr.1

- S.1

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Jänner l 9 6 l

24. Jahrgang

Das Gemeindebudget 1961
Dor Gemeinderat dor Landeshauptstadt Innsbruck
hat in der am 16. Dezember 1960 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Feststellung der Voranschläge der
Stadt Innsbruck und den Wirtschaftsplan der Stadtwerte Innsbruck fiir das Verwallungsjahr 1961 beschlossen.

4. Die Feilbietungoabgabe auf Grund des H 32 des
Gemeindeabgabengesetzes, L V V l . Nr. 43/1935, mit
3 v. H. des Erlöses beweglicher und 1 o. H. des
Erlöses unbeweglicher Sachen bei freiwilligen
öffentlichen Versteigerungen,

Die Voranschläge wurden wie folgt festgesetzt!
Ordentlicher Voranschlag
Reineinnahmen in der Höhe von
8 190,956.400.—
Reinausgaben in der Höhe von .
5 193.656.600.—

5. Die Geträ"ntesteuer auf Grund des Getränkesteuergesetzes vom 12. November 1947, L G V l . Nr.
26/1947, und der Getränkefteuersatzung vom 18. Dezember 1952 mit 10 o. H. des Kleinhandelspreises.

Außerordentlicher Voranschlag
Einnahmen - Ausgaben

8

40,360.000.—

Wirtschaftsplan der Stadt Innsbruck
Einnahmen in der Hohe von
8 165,459.000.—
Ausgaben in der Höhe oon
8 180.175.000.—
Der Gemeinderat genehmigte außerdem gemäß H51
Abs. 3 des Stadtrechtcs die Steuern, Gebühren, Beiträge, sonstige Abgaben und Entgelte, die im Haushaltsjahr 1961 erhoben roerden. Sie sind!
1. Die Grundsteuer
^) Grundsteuer vV für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Hebesatz oon 400 r>. H. des
Steuermeßbetrages,
!)) Grundsteuer 15 fiir andere Grundstücke mit
Hebesatz oon 250 u. H. des Steuermeßbetrages,
in bestimmten Fällen mil erstarrter Grundsteuer als Mindestbetrag.
2. Die Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrng und dem Gewerbelapila!
oon den stehenden Gewerbebetrieben mil Hebesali
oon 180 o. H. des eiülieillichen Eleuermeßbelra
ges,
non deu Waudergemerbebelrieben inil Hebesal;
oon ltt0 v. H. des cinlieitlichen Steuermeßbetra
ges.
!l. Die ^oliusummeusteuer
mit Hebejal; oon ! ges. — 2 u. H. der
s

6. Die Vergnügungssteuer auf Grund des Vergnügungsftenergesetzes 1959, L G V l . Nr. 9/1960. mit
den darin enthaltenen Höchstsätzen und i n bestimmten Fällen mit den von der Tiroler Landesregierung genehmigten erhöhten Sätzen. Für
Amateursportveranstaltungen und für Vereine
gelten die vom Gemeindernt in der Sitznng vom
15. Dezember 1955 beschlossenen Begünstigungen,
ebenso die Begünstigungen für die in Innsbruck
gemeldeten Kulturvereinigungen (Gemeinderatsbeschluß vom 2. J u n i I960).
7. Die Antiindigungssteuer ans Grund des Ankündigungssteuergesetzes vom 2. I n n i l!>!8, L G V l . Nr.
21/1948. mit dem gesetzlichen Höchstausmaß.
8. Die Speiseeisstcuer auf Grund der Speiseeissteuersatzung vom 18. Dezember 1952 mil 1<» o. H.
des Kleinhandelspreises,
!!, Die Hundesteuer aus Grund des H 25 des GemeindealMbengesetzes. L G V l . Nr. 43/1935. und
der Hundesteuerordiinnq oom W. Dezember 1951
mil nachstellenden Sätzen!
sur einen Hund
8 100.—
sui" den zmeilen Huild
8 15l).—
jiir jeden weiteren Hund
8 2W.—
siir ^l>achlnmde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes geIiaüen werden, sowie für Melde-, Saniläls . Schutz- und Fährtenhunde
8 20.
als ^u"in^ersteuer für jeden Hund , . , . 8 50.jedoch f ü r e i n e n
8 200.
höchstens