Innsbruck Informiert

Jg.2021

/ Nr.2

- S.29

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Diese Ausgabe – 2021_Innsbruck_informiert_02
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Saggen

Rathausmitteilungen
IN-B51

IN-B50

Wilten

Vill
Wilten

MÜ-B19 MÜ-B19

IN-B51

Igls

VI-OE2.3 und VI-F3

VI-OE2.3 und VI-F3
Mühlau

Innenstadt Innenstadt
Wilten

Wilten

IN-F31 und
IN-B52
IN-F31
und IN-B52

Vill
Höttinger Au

Pradl

IN-F31 und IN-B52

WI-F31

Igls

Ihre Profis für Sicherheitstechnik in Innsbruck & Innsbruck Land

VI-OE2.3 und VI-F3

WI-F31

HW-OE2.7 und HW-F41

VI-OE2.3
VI-OE2.3 und
VI-F3 und VI-F3

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INNSBRUCK INFORMIERT

HA-F46

HW-OE2.7
HW-OE2.7 und
HW-F41und HW-F41
HA-F46

Vill

Aufgrund der Covid-19-Maßnahmen
war der Auflagezeitraum bei RedakHA-F46
tionsschluss noch offen. Eine Auflage im Februar 2021 wird angestrebt.
Vill
Bitte entnehmen Sie diesbezügliche
aktuelle Informationen der Onlineamtstafel.

Igls

Einsichtnahme und Informationen:
Aufgrund der behördlichen Einschränkungen ist die Einsichtnahme online auf
VI-F2
der Amtstafel möglich. Wir geben detaillierte Informationen zu den aufgelegten
IG-F21
Entwürfen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Einhaltung von verord-

HW-OE2.5 und HW-F40

Vill

Höttinger Au Höttinger Au

Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
Wilten
Wilten
einen Betrieb
besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.

H

Hötting West

Hötting West

IN
N

Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. HA-F46, Höttinger Au, Bereich Fischnalerstraße 24 bis 28
Für die Umnutzung eines Bestandsgebäudes zur Erweiterung des Hotelbetriebes wird der Flächenwidmungsplan geändert.

neten Verhaltensregeln (eine Person mit
max. einer Begleitperson, Tragen eines
Mundnasenschutzes).

IN
N

pelhauses mit zwei Wohneinheiten zu
schaffen.

Weiters wurde beschlossen:
• Flächenwidmungsplan Nr. IN-F30
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B45
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. RE-B12/3

� www.nocker.at

Hötting West
Wilten

Wilten

Igls

HA-F46

Gratis Hotline
05120800
30 11 20
4457 44
24h Hotline

Höttinger Au

Au
Höttinger Höttinger
Au
WI-F31

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. WI-F31, Wilten, Bereich Neuhauser- Nr. IG-F21, Igls, Bereich Lanser Straße 12
straße 5
bis 14, Igler Straße 51 bis 53, HeiligwasZur Schaffung einer einheitlichen Bau- serweg 12 und Römerstraße 62
WiltenZur Sicherung der touristischen Nutzung
platzwidmung für die bauliche Adaptierung der bestehenden Seniorenresidenz im Bereich von vier bestehenden Hotelwird der Flächenwidmungsplan geändert. standorten wird der Flächenwidmungsplan geändert.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. VI-OE2.3 und Entwurf des Entwurf des Örtlichen RaumordnungsFlächenwidmungsplanes Nr. VI-F3, Vill, konzeptes Nr. HW-OE2.7 und Entwurf
Bereich Lilly-von-Sauter-Weg 7
des Flächenwidmungsplanes Nr. HWZur Bildung eines Bauplatzes mit einheit- F41, Hötting West, Bereich Speckweg
WI-F31
licher Widmung für die Dachsanierung Es erfolgt eine Änderung des Flächeneines Bestandsgebäudes erfolgt eine widmungsplanes und des Örtlichen
geringfügige Änderung des Flächenwid- Raumordnungskonzeptes, um die plamungsplanes sowie des Örtlichen Raum- nungsrechtlichen Voraussetzungen für
ordnungskonzeptes.
die beabsichtigte Errichtung eines Dop-

Hötting

IN
N

Pradl

Hötting

Wilten

Vill

Saggen

MÜ-B19

HW-OE2.7 und HW-F41

Hötting West
Hötting West

INN

MÜ-B19

H

IN
N

Wilten

Igls
Höttinger Au

Igls

Igls

HA-F46

HW-OE2.5
HW-OE2.5 und
HW-F40und HW-F40
VI-F2
Hinweis:
IG-F21
Vill§ 9 Tiroler COVID-19-Gesetz werGem.

den Rechtsakte, insbesondere Verordnungen oder Teile davon, aufgrund
landesgesetzlicher Anordnung an der
Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen
Einsichtnahme bei der Behörde oder
in beiderlei Weise kombiniert kundgeIglsmacht, so wird die Rechtswirksamkeit
der Kundmachung durch behördliche
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von
COVID-19 nicht berührt.

VI-F2Für den Gemeinderat
IG-F21
Dr. Robert Schöpf

IG-F21
VI-F2
IG-F21

M

MÜ-OE2.4 und MÜ-F19

MÜ-OE2.4
MÜ-OE2.4 und
MÜ-F19und MÜ-F19

Baudirektor

INNSBRUCK INFORMIERT

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