Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.7

- S.44

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© STADTARCHIV/STADTMUSEUM INNSBRUCK (3)

Hungerburgsee mit Hotel Hungerburgseehof.
Farbpostkarte, zwischen 1912 und 1920

Innsbruck vor 100 Jahren
von Angelika Kollmann-Rozin

2. Juli 1920
Über die Badegäste des Hungerburgseehotels, denen man ja den gesunden
Genuß der Luft-, Wasser-, und Sonnenbäder gewiß gerne vergönnt, geht uns
eine Beschwerde zu, in der es heißt: Man
braucht kein Nörgler zu sein, aber es geht
einem doch gegen alles Sittlichkeitsgefühl, wenn man im Garten des Seehotels
neben den anderen Gästen, es sind Frauen und Kinder, nackte Burschen sitzen
sieht, welche sich beim Bier ungeniert

unterhalten. Die nasse, zusammengeschrumpfte Schwimmhose ist schon
keine Bekleidung mehr zu nennen. Beim
Zaune der See- und Gartenfront stehen
ebenfalls Nackte, deren allzu freies Treiben an diesem vielbesuchten Orte denn
doch nicht am Platze ist. Es ist gewiß keine Prüderie, wenn im Namen vieler Mütter und vieler anderer, die einen solchen
Anblick nicht wollen oder suchen, gebeten wird, dieses Treiben entsprechend
einzuschränken.

10. Juli 1920
Wettersturz. Nach einer Reihe von
schwülen, ja heißen Tagen, fegte vorgestern ein staubaufwirbelnder Sturm
durch die Straßen der Stadt; seit gestern
nachmittags regnete es ununterbrochen
und heute früh erfrischt uns eine ungewöhnlich kühle Morgenluft, der Himmel
ist verhangen und Neuschnee deckt die
Nordkette bis zur Höttingeralm. So sehr
die Abkühlung uns Städtern willkommen
ist, so hoffen wir, daß zu Gunsten der Ernte bald wieder warme Witterung eintritt.

12. Juli 1920

Gruppenbild mit der Belegschaft der Molkerei Tollinger
bei den Sillhöfen. Foto, 1920

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INNSBRUCK INFORMIERT

Milchbezug an Sommerfrischler. Die
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck verfügte, daß die Milchausgabe an Sommerfrischler in den Gemeinden aus den für
die Stadt Innsbruck oder einem anderen
Konsumzentrum angeforderten oder vertraglich vereinbarten Quantum durchwegs verboten ist. Ausgenommen von
dieser Verfügung sind nur Innsbrucker,
welche zur Sommerfrische an einem jener Orte, die Milch nach Innsbruck liefern,
weilen, wenn sie eine Bestätigung des
städt. Milchversorgungsamtes vorweisen, daß ihre Milchkarten in Innsbruck