Innsbruck Informiert
Jg.2020
/ Nr.6
- S.40
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Gesamter Text dieser Seite:
Höttin ger Au
Rathausmitteilungen
IG-B12
HÖ-B13
Mar iahi lf - St. Ni kolau s
Mar iahi lf - St. Ni kolau s
Hötti ng
Sagge n
Hötting
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Vill
Saggen
Mariahilf - S t. Nikol aus
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Höttin g
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Höttinger Au
- St. N ikola us
In nenstadt
In nenstadt
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INN
INN
Vill
Höttinger Au
Innenstadt
In nenstad t
Höttin ger Au
Höttin ger Au
HÖ-B15
HÖ-B13
IG-B12
HÖ-B13Verordnung Nr. 2.2,
HA-B40
St. Nikolaus - Hötting Ost
HÖ-B15
IG-B12HÖ-B13
IG-B12 HA-B38 und HA-F43
Hötti ng
Hötting
Saggen
Saggen
Sagge n
Mariahilf - S t. Nikol aus
Hötti ng
Hötting
Mariahilf - S t. Nikol aus
Sagge n
Höttinger Au
Igls
Mar iah ilf - St. N ikola us
INN
INN
Mar iah ilf - St. N ikola us
Innenstadt
Innenstadt
In nenstad t
Verordnung Nr. 2.2, St. Nikolaus-Hötting Ost
mit der die Schutzzone
Verordnung
Nr. 2.2, Nr. 2,
HÖ-B15
Nikolaus
St. Mariahilf-Hötting-St.
Nikolaus - Hötting
Ost geändert wird
mit der die Schutzzone Nr. 2,
Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus geändert wird.
zwischen Höttinger Gasse, Riedgasse,
Inn-straße und Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B15, Mariahilf-St. Nikolaus und
Hötting, Bereich zwischen Riedgasse, Fallbachgasse, Innstraße
In diesen Bereichen besteht die Notwendigkeit der planungsrechtlichen Neubearbeitung gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz.
Dabei ist auch die inhaltliche Überarbeitung der Bebauungspläne vorgesehen. Zielsetzungen sind die Erhaltung und behutsame Weiterentwicklung des Bestandes.
Entwurf der Verordnung der Schutzzone
Nr. 2.2, St. Nikolaus-Hötting Ost, mit der
die Schutzzone Nr. 2, Mariahilf-Hötting-St.
Nikolaus, geändert wird
Die bestehende Schutzzone Nr. 2, Mariahilf-Hötting-St.Nikolaus wurde in einem
Teilbereich inhaltlich überarbeitet und soll
neu verordnet werden. Im Sinne der Zielsetzungen und Erfahrungen werden dabei
wesentlich mehr Häuser als bisher als cha40
INN
INN
mit der die Schutzzone Nr. 2,
Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus geändert wird.
INNSBRUCK INFORMIERT
IG-F19
Verordnung Nr. 2.2,
IG-F19
St. Nikolaus - Hötting Ost
In nenstad t
HA-B40
HA-B40
HÖ-B15
mit der die Schutzzone Nr. 2,
Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus geändert wird.
rakteristische Gebäude (Abbruchverbot) und Fahrzeuge wird der Flächenwidmungsfestgelegt.
plan geändert.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B40, Die Auflagefrist der Entwürfe erfolgt
Höttinger Au, Bereich nördlich der Tiergar- vom 02.06.2020 Igls
bis einschließlich
tenstraße, Gst. 1779/2
30.06.2020.
Für die Umsetzung eines Wohnbauvorha- Personen, die in der Gemeinde einen
bens wird ein Bebauungsplan erstellt.
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
Entwurf des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde eine Liegenschaft oder eiNr. HA-F43, Höttinger Au, Bereich Fürs- nen Betrieb besitzen, haben das Recht,
tenweg 84 und Entwurf des Bebauungs- bis spätestens eine Woche nach Abplanes Nr. HA-B38, Höttinger Au, Bereich lauf der Auflegungsfrist eine schriftliche
Fürstenweg 84
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeIG-F19
Für die geplante Aufstockung eines beste- ben.
henden Betriebsgebäudes wird der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan geändert.
Einsichtnahme und Informationen:
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. Aufgrund der behördlichen EinschränIG-F19, Igls, Bereich Gp. 870/6 und Teilflä- kungen ist die Einsichtnahme online auf
che der Gp. 870/1 Patscher Straße südlich der Amtstafel möglich. Wir geben detailKurweg, KG Igls
lierte Informationen zu den aufgelegten
Für die Errichtung eines großen Flugdaches Entwürfen nach vorheriger Terminvereinals Ergänzung der bereits bestehenden barung unter Einhaltung von verordneten
Halle für landwirtschaftliche Gerätschaften Verhaltensregeln (eine Person mit max. 1