Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.6

- S.40

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Diese Ausgabe – 2020_Innsbruck_informiert_06
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Höttin ger Au

Rathausmitteilungen

IG-B12

HÖ-B13

Mar iahi lf - St. Ni kolau s

Mar iahi lf - St. Ni kolau s

Hötti ng

Sagge n

Hötting

IN
N

iah ilf
Ig Mar
ls

Vill

Saggen

Mariahilf - S t. Nikol aus
IN
N

Höttin g

Höttin g

Höttinger Au

- St. N ikola us
In nenstadt

In nenstadt

Ig ls

INN

INN

Vill

Höttinger Au

Innenstadt

In nenstad t

Höttin ger Au

Höttin ger Au

HÖ-B15

HÖ-B13

IG-B12

HÖ-B13Verordnung Nr. 2.2,
HA-B40
St. Nikolaus - Hötting Ost

HÖ-B15
IG-B12HÖ-B13

IG-B12 HA-B38 und HA-F43

Hötti ng
Hötting

Saggen

Saggen

Sagge n
Mariahilf - S t. Nikol aus

Hötti ng
Hötting

Mariahilf - S t. Nikol aus

Sagge n

Höttinger Au

Igls

Mar iah ilf - St. N ikola us
INN

INN

Mar iah ilf - St. N ikola us

Innenstadt

Innenstadt

In nenstad t

Verordnung Nr. 2.2, St. Nikolaus-Hötting Ost

mit der die Schutzzone
Verordnung
Nr. 2.2, Nr. 2,
HÖ-B15

Nikolaus
St. Mariahilf-Hötting-St.
Nikolaus - Hötting
Ost geändert wird

mit der die Schutzzone Nr. 2,
Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus geändert wird.

zwischen Höttinger Gasse, Riedgasse,
Inn-straße und Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B15, Mariahilf-St. Nikolaus und
Hötting, Bereich zwischen Riedgasse, Fallbachgasse, Innstraße
In diesen Bereichen besteht die Notwendigkeit der planungsrechtlichen Neubearbeitung gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz.
Dabei ist auch die inhaltliche Überarbeitung der Bebauungspläne vorgesehen. Zielsetzungen sind die Erhaltung und behutsame Weiterentwicklung des Bestandes.
Entwurf der Verordnung der Schutzzone
Nr. 2.2, St. Nikolaus-Hötting Ost, mit der
die Schutzzone Nr. 2, Mariahilf-Hötting-St.
Nikolaus, geändert wird
Die bestehende Schutzzone Nr. 2, Mariahilf-Hötting-St.Nikolaus wurde in einem
Teilbereich inhaltlich überarbeitet und soll
neu verordnet werden. Im Sinne der Zielsetzungen und Erfahrungen werden dabei
wesentlich mehr Häuser als bisher als cha40

INN

INN

mit der die Schutzzone Nr. 2,
Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus geändert wird.

INNSBRUCK INFORMIERT

IG-F19
Verordnung Nr. 2.2,
IG-F19
St. Nikolaus - Hötting Ost

In nenstad t

HA-B40

HA-B40
HÖ-B15

mit der die Schutzzone Nr. 2,
Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus geändert wird.

rakteristische Gebäude (Abbruchverbot) und Fahrzeuge wird der Flächenwidmungsfestgelegt.
plan geändert.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B40, Die Auflagefrist der Entwürfe erfolgt
Höttinger Au, Bereich nördlich der Tiergar- vom 02.06.2020 Igls
bis einschließlich
tenstraße, Gst. 1779/2
30.06.2020.
Für die Umsetzung eines Wohnbauvorha- Personen, die in der Gemeinde einen
bens wird ein Bebauungsplan erstellt.
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
Entwurf des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde eine Liegenschaft oder eiNr. HA-F43, Höttinger Au, Bereich Fürs- nen Betrieb besitzen, haben das Recht,
tenweg 84 und Entwurf des Bebauungs- bis spätestens eine Woche nach Abplanes Nr. HA-B38, Höttinger Au, Bereich lauf der Auflegungsfrist eine schriftliche
Fürstenweg 84
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeIG-F19
Für die geplante Aufstockung eines beste- ben.
henden Betriebsgebäudes wird der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan geändert.
Einsichtnahme und Informationen:
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. Aufgrund der behördlichen EinschränIG-F19, Igls, Bereich Gp. 870/6 und Teilflä- kungen ist die Einsichtnahme online auf
che der Gp. 870/1 Patscher Straße südlich der Amtstafel möglich. Wir geben detailKurweg, KG Igls
lierte Informationen zu den aufgelegten
Für die Errichtung eines großen Flugdaches Entwürfen nach vorheriger Terminvereinals Ergänzung der bereits bestehenden barung unter Einhaltung von verordneten
Halle für landwirtschaftliche Gerätschaften Verhaltensregeln (eine Person mit max. 1