Innsbruck Informiert
Jg.2020
/ Nr.6
- S.39
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Die Stadtplanung informiert
Innenstadt
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seinen Sitzungen am
Wilten
27.02.2020 und am 30.04.2020 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
IN-F30
IN
Vill
Innenstadt
Innenstadt
Innenstadt
Innenstadt
Wilten Wilten
Wilten Wilten
Igls
IN-F30
IN-F30IN-F30
E
ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
IG-B12, Igls, Bereich Lanser Straße, Obexerstraße und Grätschenwinkelweg
Vill
Vill
Hier besteht die Notwendigkeit der planungsrechtlichen Neubearbeitung gemäß
Tiroler Raumordnungsgesetz. Dabei ist
auch die inhaltliche Überarbeitung des Bebauungsplanes vorgesehen. Zielsetzungen
sind die Erhaltung und behutsame WeiterIgls
Igls
entwicklung des Bestandes.
VI-B1 VI-B1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
IN-F30, Innenstadt, Bereich Adamgasse
1–7
Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG beabsichtigt den Um- und Neubau der in den
1960/70er-Jahren errichteten Bankzentrale
am Standort Adamgasse 1–7. Für das Bauvorhaben werden die widmungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B45, Innenstadt, Bereich zwischen Adamgasse,
Brixner Straße, Südtiroler Platz, Salurner
Straße
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung aufgrund der Notwendigkeit,
Bebauungspläne auf der Grundlage der
aktuellen raumordnungsrechtlichen Be-
IN-B45
IN-B45IN-B45
stimmungen und den aktualisierten Zielsetzungen laut TROG 2016 zu erlassen.
Gleichzeitig werden für den geplanten Umund Neubau der in den 1960/70er-Jahren errichteten Bankzentrale am Standort
Adamgasse 1 die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI-B1,
Vill, Bereich Dorfstraße 1
Für die Erweiterung der Feuerwache Vill
werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HA-B39,
Höttinger Au, Bereich Dr.-Stumpf-Straße 2
Die bestehende Straßenfluchtlinie wird an
die rechtskräftige Widmungsabgrenzung
angeglichen.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
PR-F22, Pradl, Bereich Amraser Straße 29,
31, 33 und Pradler Straße 78, 2. Entwurf
Aufgrund von Stellungnahmen zum 1. Entwurf wird eine Teilabgrenzung der Widmung korrigiert.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. DH-OE2.1, Dreiheiligen, Bereich Zeughausgasse 1a und
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
DH-F8, Dreiheiligen, Bereich Zeughausgasse 1a
VI-B1
VI-B1
Es besteht die Absicht der Stadt Innsbruck,
bis zur Umsetzung des Neustrukturierungsprojektes rund um das Zeughaus, eine sich
dort bereits befindliche Zwischennutzung
(private Kinderbetreuungseinrichtung und
Schule) noch für einen weiteren, befristeten
Zeitraum baurechtlich zu ermöglichen. Als
Grundlage dafür sollen das Örtliche Raumordnungskonzept und die Flächenwidmung adaptiert werden.
Die Auflagefrist der Entwürfe erfolgt
vom 18.05.2020 bis einschließlich
15.06.2020.
Für den Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F22 (2. Entwurf) wird gem.
§ 68 iVm § 63 TROG 2016 die Auflagefrist
auf zwei Wochen herabgesetzt. Hier ist
die Auflagefrist vom 18.05.2020 bis einschließlich 02.06.2020.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 27.02.2020 und am 20.05.2020 die
Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B13, Mariahilf-St. Nikolaus und Hötting, Bereich
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