Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1960

/ Nr.10

- S.1

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Innsbruck
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Ottob cr

23. Jahrgang

Bisherige Erfahrungen mit der vorbeugenden Impfung gegen Kinderlähmung
in Innsbruck
Zu den wenigen Erkrankungen, welche auch heute
noch nicht von der modernen Medizin überwunden
sind, gehurt die sogenannte „Kinderlähmung". „Sogenannt" deshalb, weil sie durchaus auch Erwachsene
ergreifen kann. Der gegenwärtig einzige tatsächliche
Schutz gegen diese furchtbare Krankheit ist die vorbeugende Impfung- sie verhindert entweder die
Erkrankung überhaupt oder mildert doch deren Verlauf wesentlich, dies ist millionenfach bewiesen. Es
gibt heute zwei Arten von Impfungen, und zwar durch
Injektionen oder Tabletteneinnahme," letztere birgt
noch gewisse Gefahren und wird daher in Österreich
bisher nicht durchgeführt, sondern man wartet ab, bis
diese Methode dieselbe Ungefährlichkeit erreicht wie
die Injektionen.

des Vorjahres stammen aus Familien, in denen die
geimpften Geschwister gesund blieben und nur die
aus irgendeinem Grunde nicht geimpften erkrankten.
Dies spricht wohl durchaus für diese vorbeugenden
Maßnahmen.
Um der Bevölkerung, welche es bisher verabsäumte,
die Impfaktionen des Gesundheitsamtes in Anspruch
zu nehmen, Gelegenheit zu geben, sich und ihre Kinder von künftigen Erkrankungen zu fchützen, hat das
Gesundheitsamt mit der Impfaktion bereits begonnen, obwohl diese eigentlich erst für Jänner kommendes Jahr geplant war. Die Impfungen erfolgen
jeden Nachmittag von Montag bis Freitag zwischen
14.30 Uhr und 17.30 Uhr im Rathaus, Neubau, 1. St.
Jede gesunde Person ab vollendetem ersten Lebensjahr
kann zu dieser Schutzimpfung gemeldet werden.
Wir haben in Innsbruck in den letzten Jahren wirkBei
Neuanmeldung
von Minderjährigen haben die
lich Glück gehabt, denn die Zahl der Krankheitsfälle
Eltern
oder
Erziehungsberechtigten
eine Einverständwar sehr gering, und zwar:
niserklärung zu unterschreiben. Für die volle Impfung
I m Jahre 1955
5 sind drei Injektionen nötig, die ersten beiden in einem
I m Jahre 1956
,
2 Abstand von vier Wochen, die dritte etwa nach einem
I m Jahre 1957
12 Jahr. Eine vierte Injektion ungefähr ein Jahr nach
der dritten wäre zur Auffrischung des Impfschutzes
I m Jahre 1958
5
empfehlenswert.
I m Jahre 1959
2
Die Impfung kostet pro Injektion 10.— Schilling,
I m Jahre 1960 bisher
5 Empfänger der Fürsorgcrente bezahlen nichts. Eine
Dies kann sich jedoch täglich ändern und wir stün- Ermäßigung auf 5.— Schilling pro Injektion erhalten
alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, deren
den dann einer Epidemie wehrlos gegenüber.
Eltern vom Stadtfürsorgeamt einen Schein für
Aus dieser Erkenntnis heraus hat das städtische Strom- und Gnsermäßigung besitzen. Die entsprechenGesundheitsamt während der letzten Jahre zwei große den Dokumente sind bei der Impfanmeldung mitzuImpfaktionen durchgeführt, bei denen !1l>00 Personen, bringen.
vornehmlich Kinder und Jugendliche, gegen die KinDiejenigen Impflinge, welche im Laufe des heuriderlähmnng geimpft wurden, nicht gerechnet die ziem- gen Frühjahrs die ersten beiden Impfungen gegen
lich große Zahl der durch Privatärzte Geimpften. Vis- Kinderlähmung erhielten, werden unmittelbar nach
her ist keiner der Geimpften erkrankt, im Gegenteil, den Weiynachtsfeiertagen zur Driltimpsung aufgefordie beide» an Kinderlähmung erkrankten Kinder dert.
Dr. L. Unterrichter. Stadtphysitus