Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.6

- S.19

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© INNSBRUCK TOURISMUS (2014)

Die Gastgärten können auch in der
Maria-Theresien-Straße vergrößert
werden, damit die Sicherheitsabstände bei gleichbleibenden
Plätzen eingehalten werden.

nommen. Insbesondere in der Innenstadt machen die GastronomInnen von
dem Angebot Gebrauch. Interessierte
können die gewünschte Erweiterungsfläche schriftlich Antrag beim Referat
Gewerbe und Betriebsanlagen beantragen. Bei Gastgärten in Kurzparkzonen
wird maximal ein weiterer Parkplatz zur
Verfügung gestellt. In den Laubengängen der Altstadt darf kein Mobiliar aufgestellt werden und die Ladezonen in
der Maria-Theresien-Straße, am Burggraben, Adolf-Pichler-Platz, Marktplatz
sowie der Altstadt müssen bis 10.30 Uhr
wie bisher gewährleistet bleiben.

Verzicht auf Mietzins
Außerdem setzte die Stadt Innsbruck ein
weiteres Signal – für die laufende Saison
verzichtet sie auf die Entgelte gemäß
der geltenden Gastgarten-Richtlinie.
„Damit werden die lokalen Betreiberinnen und Betreiber zumindest in dieser
Hinsicht entlastet“, sagt Oppitz-Plörer.
Die Stadträtin ist sich sicher: „Gemein-

sam – mit Hinschauen und dem Aufeinanderschauen – werden wir diese Krise
schaffen.“

Kommunalsteuer stunden
Über die Maßnahmen für die Gastronomie hinaus hat die Stadtregierung
weitere Schritte im Sinne eines Wirtschaftspakets gesetzt: UnternehmerInnen, die nachweislich Einnahmenverlus-

Seilergasse 13, 6020 Innsbruck-Altstadt
Mo-Fr 10:00-18:00, Sa 10:00-15:00
Online Shop: www.tiroleredles.at

te oder einen völligen Einnahmenentfall
durch die Corona-Krise hatten bzw. haben, wird die monatlich fällige Kommunalsteuer aufgrund eines formlosen
Schreibens an das Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung bis auf Weiteres
gestundet. Vorschreibungen von Säumniszuschlägen und Stundungszinsen erfolgen im Fall dieser Stundungsansuchen nicht. SAKU

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