Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.6

- S.15

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© M. FREINHOFER

Bei dringenden Fällen stehen die MitarbeiterInnen der
Mindestsicherung unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen auch vor Ort zur Verfügung.

rona-Krise gab es zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner in unserer Stadt,
die mit ihrem Einkommen gerade noch
über die Runden kamen. Trotz Erwerbseinkommen oder Arbeitslosengeldbezug
haben die Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen
Rechtsanspruch auf Mindestsicherung“,
erklärt der für Soziales verantwortliche
Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes
Anzengruber, BSc.

Zunahme an Anträgen
Die Zahlen im Referat Mindestsicherung
zeigen bereits jetzt, dass die Anträge von
Personen, die niemals zuvor eine Mindestsicherung bezogen haben, deutlich
zunehmen. Noch sind die Steigerungen
nicht mit jenen des Arbeitsmarktservice
(AMS) vergleichbar. Dies ist darauf zurückzuführen, dass betroffene BürgerInnen
die weitere Entwicklung (Wiedereinstellungszusage etc.) abwarten bzw. zurzeit
noch über ausreichende finanzielle Mittel verfügen oder während der Kurzarbeit
noch den Großteil der Lohnzahlung erhalten. „In den nächsten Monaten rechnen
wir mit einem Anstieg der Anträge, ge-

rade in den vergangenen Tagen hat sich
eine deutliche Erhöhung gezeigt, aber das
komplette Ausmaß kann man momentan
noch nicht beziffern“, berichten Amtsleiter Warger und Referatsleiter Kapferer.
Die Höhe der Mindestsicherung hängt
im Einzelfall von verschiedenen Komponenten ab. Insbesondere von der Anzahl
der Haushaltsangehörigen, der Miethöhe sowie den zur Verfügung stehenden
Eigenmitteln der Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft. Diese Einkommen
dürfen bestimmte Richtwerte nicht
überschreiten. Es ist aber zu berücksichtigen, dass vor Inanspruchnahme
von Leistungen der Mindestsicherung
vorhandene Vermögenswerte zur Deckung des Lebensbedarfs zu verwenden
sind und erst nachfolgend die Mindestsicherung in Anspruch genommen werden kann. Dazu gehört beispielsweise
auch ein PKW, der die Wertgrenze von
4.586,75 Euro übersteigt. Sobald Ersparnisse und Rücklagen nicht mehr vorhanden sind und die monatlich zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung
des Lebensunterhalts nicht mehr ausreichen, besteht unter bestimmten Vo-

Amt für Soziales
Referat für Mindestsicherung
Ing.-Etzel-Straße 5
Tel.: +43 512 5360 9128
post.sozialamt@innsbruck.gv.at
Service-Center:
Mo–Do 7.30–12.30 Uhr,
Fr 7.30-12.00 Uhr
Mehr Informationen sowie
Antragsformulare unter:
www.innsbruck.gv.at , Leben | Soziales , Soziales | Mindestsicherung
und www.mindestsicherungtirol.at

raussetzungen Anspruch auf Mindest­
sicherung.
Der Antrag auf Mindestsicherung kann
im Amt für Soziales eingebracht werden.
Während der noch aufrechten Covid-19Sicherheitsmaßnahmen wird ersucht,
die Anträge möglichst digital einzubringen. Sofern es die Komplexität des
Einzelfalls erfordert, sind persönliche
Vorsprachen während der Parteienverkehrszeit aber jederzeit möglich. MF
INNSBRUCK INFORMIERT

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