Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.6

- S.14

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Lebensraum Innsbruck

Unterstützung
in Notlagen

© CHRIST

IAN FORC

HER

Die Mindestsicherung unterstützt alle InnsbruckerInnen,
wenn diese ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst
bestreiten können. Gerade in Krisensituationen steigt
der Bedarf an Sozialleistungen.

I

n Krisenzeiten, wie wir sie derzeit mit
dem Corona-Virus erleben, nehmen
Unterstützungsleistungen für Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, eine ganz bedeutende
Rolle ein. So stellen die Covid-19-Umstände gerade den sozialen Bereich vor
große Herausforderungen.
Das städtische Sozialamt im Bürgergarten, Ing.-Etzel-Straße 5, fungiert dabei
als wichtige Anlaufstelle für unverschuldet in Not geratene Personen. Erstmals
gegen Ende März 2020 war im Bereich
der Mindestsicherung bei den AntragstellerInnen im Vergleich zu den Vormonaten eine Steigerung zu verzeichnen.
Diese Erhöhung des BezieherInnen-Kreises hat sich im April 2020 markant fortgesetzt.

Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit
Die ausgewiesene Steigerung an um Unterstützung ansuchenden Personen hat
Covid-19-bedingt vielfältige Ursachen:
An erster Stelle steht der für viele Menschen völlig unvorhersehbare, plötzliche
14

INNSBRUCK INFORMIERT

„Menschen, die sich in einer Notlage befinden,
können sich an das Referat für Mindestsicherung
wenden. Die Mindestsicherung ist ein wichtiges
soziales Instrument in Krisenzeiten und soll in erster
Linie Menschen helfen, die aus unterschiedlichen
Gründen Gefahr laufen, vom gesellschaftlichen Leben
völlig ausgeschlossen zu werden.“
Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc

Verlust des Arbeitsplatzes. Aber auch die
Umstellung auf Kurzarbeit kann dazu
führen, dass mit dem nunmehr zur Verfügung stehenden Gehalt die laufenden
Lebenshaltungskosten nicht mehr beglichen werden können.
„Zudem wird es auch für Personen, die
bereits längere Zeit Mindestsicherung in
Anspruch nehmen, auf Grund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation immer
schwieriger, in den Arbeitsprozess einzusteigen“, weiß Amtsleiter für Soziales, Dr. Markus Warger. „Sollte gar ein Teil
der gegenwärtigen Kurzarbeitsplätze auf
Dauer entfallen oder die aktuell Arbeitssuchenden nach dem Ende des Bezugszeitraumes für Arbeitslosenunterstützung in die Notstandshilfe fallen, bleibt
auch diesem Personenkreis letztlich nur
mehr der Gang zum Sozialamt“, ergänzt
Mindestsicherungs-Referatsleiter Norbert Kapferer.

Anspruch auf Mindestsicherung
Personen, die aus eigenen Kräften und
Mitteln (Einkommen und Vermögen)

ihre Existenz nicht mehr bestreiten können, haben Anspruch auf die sogenannte
„Bedarfsorientierte Mindestsicherung“
(BMS). Die Mindestsicherung ist eine
Leistung der öffentlichen Hand zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des
Wohnbedarfes sowie zur Hilfe bei Krankheit. Die Mindestsicherung hat zum Ziel,
Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden,
die Existenz von alleinstehenden und in
Familien lebenden Personen zu sichern
sowie die dauerhafte Eingliederung oder
Wiedereingliederung in das Erwerbsleben weitestgehend zu fördern. Die Mindestsicherung ist kein fixer Betrag wie
etwa die Familienbeihilfe. Die Sozialleistung soll garantieren, dass anspruchsberechtigten Personen ein bestimmter Betrag (= Mindestsatz) monatlich für ihren
Erhalt bleibt. Leistungen der Mindestsicherung sind im Tiroler Mindestsicherungsgesetz geregelt.
„Vor allem in dieser schweren Zeit bestimmen Existenzsorgen den Alltag
von vielen Menschen. Auch vor der Co-