Innsbruck Informiert

Jg.2020

/ Nr.4

- S.8

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020_Innsbruck_informiert_04
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Lebensraum Innsbruck

Maßnahmen und
Einschränkungen
im Alltag

Parteienverkehr im Magistrat
Aktuell ist nur noch das Bürgerservice im Erdgeschoß der RathausGalerien für den notwendigsten Parteienverkehr geöffnet. Das
Bürgerservice ist nur mehr über den Eingang
Maria-Theresien-Straße erreichbar, alle anderen Zugänge bleiben gesperrt. Es wird eindringlich gebeten, behördliche Anliegen online oder
telefonisch zu erledigen. Nähere Infos erhalten
Sie telefonisch unter +43 512 5360-0 oder per
E-Mail an kontakt@innsbruck.gv.at.

Versorgung
Bis auf Weiteres bleiben Geschäfte geschlossen. Um die Versorgung der Grundbedürfnisse
zu gewährleisten, sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Drogerien, Tier8

INNSBRUCK INFORMIERT

versorgungsgeschäfte, Banken sowie Poststellen, Notfall-Dienstleistungen und Trafiken
geöffnet. Gastronomielokale wie Restaurants
oder Cafés bleiben geschlossen. Lieferservice
ohne Kundenverkehr im Lokal ist weiterhin
zulässig.

Parken
Die Parkordnung wird bis auf Weiteres aufgehoben. Damit ist das Parken in Innsbruck ohne
Parkschein bis auf Widerruf möglich.

Wohn- und Pflegeheime,
Krankenhäuser
Zum Schutz alter und hochbetagter Menschen
sollen Besuche in Wohn- und Pflegeheimen
vermieden werden. Konkret wird empfohlen,
Besuche nur in unvermeidbaren Fällen zu tätigen und auf Kontaktaufnahme via Telefon
oder E-Mail zurückzugreifen.
An Tiroler Spitälern gilt ein generelles Besuchsverbot. Ausnahmen sind Besuche bei
Kindern und PatientInnen in Palliativbetreuung (hier ist pro PatientIn und Tag ein/e BesucherIn erlaubt). Um für einen sicheren Informationsfluss zu sorgen, bieten die Tiroler
Spitäler ein zusätzliches Service an: Jede/r PatientIn kann bei der Aufnahme ein Kennwort
vergeben, das er seinen Angehörigen nennt
und in den Klinik-/Spitalsinformationssystemen gespeichert wird. So ist garantiert, dass
bei telefonischer Nachfrage nur berechtigte

CK.COM

Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, gelten für alle BürgerInnen bis auf Weiteres Verkehrsbeschränkungen. Das bedeutet, dass man sein Zuhause nicht ohne triftige
Gründe verlassen darf. Als Ausnahmen sind definiert:
,
Berufliche Gründe
,
Medizinische Versorgung
,
Versorgung der Grundbedürfnisse
,
Rückkehr zum eigenen Wohnort
,
Berechtigte Gründe das Land zu verlassen
Es gilt außerdem ein generelles Veranstaltungsverbot.

© SHUT
TERSTO

Verkehrsbeschränkungen

Personen Auskunft über den Gesundheitszustand erhalten.

Schließungen städtischer
Einrichtungen
Die Innsbrucker Stadtbibliothek, die Stadtteilbüchereien und die städtische Galerie
Plattform6020 bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Es wird gebeten, keine Medien,
wie Bücher und DVDs, in den Rückgabeautomaten im Foyer einzuwerfen. Alle Medien werden automatisch verlängert, solange
die Stadtbibliothek geschlossen bleibt. In
diesem Zeitraum fallen also keine Mahngebühren an. Auch die städtischen Sportanlagen, Sportplätze, Turnhallen, Kegelbahnen,
die Anlagen der Sillside (Leichtathletikhalle,