Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.2

- S.12

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1936_Amtsblatt_02
Ausgaben dieses Jahres – 1936
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
12

.Amtsblatt Nr. 2

Arbeitspreis
Selbsttätige Verbilligung
Preisgestaltung
nach Verwen«
dungsart

Der Arbeitspreis wird nach der tatsächlich abgenommenen Arbeitsmenge, gemessen in Kilowattstunden
sK^K)*, berechnet.
Derart erstellte Grundpreistarife sind nicht nur den Gestehungskosten des Werkes angepaßt, sie berücksichtigen auch die Interessen der Abnehmer: Je mehr K^li abgenommen werden, um so kleiner wird der
Teil des Grundpreises, der auf die einzelnen i ^ K entfällt, um so billiger also der mittlere Strompreis.
Die entwickelten Grundsätze widersprechen keineswegs der bisher üblichen, je nach Verwendungszweck
des elektrischen Stromes verschiedenen Preisstellung: bei richtiger Würdigung der Ausnützung und der
Zeit der Abnahme ergibt sich vielmehr ganz von selbst, daß
Lichtstrom,
welcher nur während weniger Abendstunden, vielleicht während eines Hundertstels des
Jahres und gerade zur ungünstigsten Spitzenzeit bezogen wird, teuer zu stehen kommt,
Kraftstrom, der je nach der Beschäftigung der gewerblichen Abnehmer, bei einschichtigem Betrieb
etwa während eines Zehntels des Jahres bezogen wird, wesentlich billiger sein kann,
Wärmestrom, der sich günstig in die Belastungsuerhältnisse des Werkes einfügt (Kochstrom und Nachtstrom für Heißwasserspeicher), „zusätzlich" ist und daher besonders billig geliefert werden
kann.

Die geltenden Tarife des E W I :
Die Tarife des E W I entsprechen im allgemeinen den vorstehend entwickelten Grundsätzen,- sie sind jedoch
Rücksicht auf nicht ausschließlich auf die Gestehungskosten aufgebaut, sondern nehmen in starkem Maße Rücksicht auf
Kleinabnehmer die Bedürfnisse und die Zahlungsmöglichkeit der Abnehmer, besonders der kleinen Abnehmer. Es wurden
keineswegs die ganzen festen Kosten in die Grundpreise einbezogen: es wurde vielmehr, um die Grundpreise niedrig zu halten, ein erheblicher Teil der festen Kosten in die Arbeitspreise eingerechnet. Bei jenen
Verwendungszwecken, bei welchen Zeit und Art der Abnahme vorausgesehen werden kann, wurde auf
Für Wärme- die Zweiteilung des Strompreises überhaupt verzichtet; so wird z. V. Wärmestrom zu reinen Arbeitsstrom kein preisen (ohne Grundpreise) und Lichtstrom für Stiegenhäuser usw. zu reinen Grundpreisen, diesfalls
Grundpreis Bauschpreisen, abgegeben.

Alles mi< dem Ziele, unsere Wasserballe der heimischen Wirtschaft nützlich zu machen!
und llWll

* Die bedauerlicherweise ähnliche Bezeichnung der durchaus verschiedenartigen Begriffe „
und
" führt
immer wieder zu Verwechslungen.
Kilowatt (KV^) ist das Maß für die elektrische Leistung- man sagt, das Kraftwerk ist z. B. auf 1000 K ^ ausgebaut, es kann 1000 K ^ leisten; oder ein Abnehmer hat einen Motor mit einer Leistung von 2 K ^ oder er hat
zehn Lampen mit je 40 Watt ( ^ ) . zusammen also 10 X 0.04 K^ ^ 0.4 k ^ , angeschlossen.
Hingegen ist die Kilowattstunde (K^K) das Maß für die elektrische Arbeit, d. i. die in einer bestimmten Zeit
verbrauchte Elektrizitätsmenge, also Leistung mal Zeit, K ^ X K sk — Kora, Stunde).

Die stäöt. Herberge an öer Hunolöstraße unö
sie Jugenöwanöerherberge im Jahre
Die Anzahl der Nächtigungen in der städtischen Herberge an der Hunoldstraße betrug im Berichtsjahre
39.023 lim Vorjahre 42.280), und zwar im
Jänner
Feber

März
April
Mai

Juni

3666
3258
3468
3205
3262
308?

Juli
August
September
Oktober
November
Dezember

3102
3083
3034
3210
3293
3355

I m Durchschnitt waren täglich 106 Betten belegt, davon 63 mit Männern, 41 mit Frauen und 2 mit Kindern. Gegenüber dem Vorjahre ist der Durchschnittsbelag bei den Männern um 2, bei den Frauen um 5
und bei den Kindern um 3 Zurückgegangen. Am 31. Dezember 1935 waren in der Herberge 40 Männer und

33 Frauen als Eingelpersonen und 5 Ehepaare mit zusammen 3 Kindern untergebracht.
Die vorgeschriebene Nächtigungsgebühr von 50 g
konnte nur für 4714 Nächtigungen eingehoben werden;
für 34.309 Nächtigungen mußte die Gebühr mit Rücksicht auf die Vermögens- und Einkommenslosigkeit der
Herbergsbesucher nachgesehen werden. Die Nächtigungsgebühren brachten eine Einnahme von 2357 8; gegenüber dem Vorjahre ist ein Einnahmenrückgang von
5 520.40 festzustellen. Während des Berichtsjahres wurden an die Herbergsbesucher 39.023 Portionen Milchkaffee zum Frühstück, gleichviel Portionen Suppe Zum
Nachtmahl und 78.046 Portionen Brot, während dec
Dauer des Winterhilfswerkes auf Rechnung des Hilfswerkes nachmittags Milch mit Brot verabreicht.
Am Weihnachtsabend erhielten die Insassen (68
Männer, 72 Frauen und 4 Kinder) ein gutes und ergiebiges Nachtmahl sowie Bedarfsgegenstände, Lebensmittel und Rauchwaren.