Innsbruck Informiert
Jg.2020
/ Nr.2
- S.29
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Gesamter Text dieser Seite:
Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 29.01.2020 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
Saggen
Hötting
E
ntwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
SA-B14, Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße 8 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B2, SA-B2/2 und SA-B2/3):
Für das geplante Sicherheitszentrum werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
hervorgegangene Projekt, welches die
Neuerrichtung einer Wohnanlage mit 14
Wohneinheiten, einer gewerblich nutzbaSaggen
renHöttinger
Einheit und
werInnenstadt
Au Tiefgarage vorsieht,
den die planungsrechtlichen VoraussetHÖ-B16
zungen geschaffen.
Hötting
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
PR-F22, Pradl, Bereich Amraser Straße 29,
31, 33 und Pradler Straße 78 (als Änderung
des Flächenwidmungsplans Nr. PR-F9)
und Entwurf des Bebauungsplanes und
SA-B14 Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PRB29, Pradl, Bereich Amraser Straße 29, 31,
33 und Pradler Straße 78 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. PR-B29):
Nach Abbruch der Bestandsgebäude ist
die Errichtung eines aus einem Architekturwettbewerb
hervorgegangenen
Wohn- und Geschäftsprojektes mit ca.
130 Wohnungen samt Anteil an leistbarem Wohnen sowie privat betriebenen
Sozial-, Bildungs- und Begegnungszentrum vorgesehen. Für die Umsetzung dieses Projektes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den
Schaukästen der Magistratsabteilung III/
Stadtplanung, 4. Stock, vom 03.02.2020
bis einschließlich 02.03.2020 einsehbar.
Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während
der Parteienverkehrszeit von 08.00 Uhr–
10.00 Uhr eingeholt werden. Allgemeine
Informationen über diese Entwürfe können auch während der erweiterten Parteienverkehrszeit von 07.30 Uhr–08.00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
N
IN
Mariahilf - St. Nikolaus
Innenstadt
Saggen
Höttinger Au
N
IN
Innenstadt
HÖ-B16
Innenstadt
SA-B14
SA-B14
HÖ-B16
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HÖB16, Hötting, Bereich Höttinger Gasse 3739 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 15/aa):
Für das aus einem Architekturwettbewerb
Pradl
Pradl
SA-B14
PR-F22 und PR-B29
PR-B29 und PR-F22
Akzente setzen
im Bad
Seit nunmehr 45 Jahren punktet Geiger + Platter
mit einem überaus gut sortierten Warenangebot
PR-B29 und PR-F22
samt umfangreichen Ersatzteillager und einem
hochqualifizierten Mitarbeiterteam, das immer
wieder neue Akzente in Sachen Bad setzt.
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bestehendes Familienunternehmen, das seinen
Kunden in allen Belangen der Sanitär- und
Heizungstechnik zur Seite steht. Wir verstehen
uns als Fachhändler für Markenware und
differenzieren uns damit von den No-NameProdukten, die von großen Handelsketten und
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und 13.00 – 17.00 Uhr
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„Wanne
raus,
Dusche
rein!“
Innenstadt
Mariahilf - St. Nikolaus
© STADT INNSBRUCK (3)
t
Profitipps für das
altersgerechte Bad
Rathausmitteilungen
Weiters wurde beschlossen:
• Flächenwidmungsplan Nr. PR-F20
• Bebauungsplan Nr. PR-B26
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