Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.2

- S.7

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Amtsblatt Nr. 2.
tretung und wird gemäß § IN Einwohner-Gesetz,
VGVl. Nr. 406/1935. mit Geld bis 8 300N.— oder mit
Arrest bis zu drei Monaten bestraft: bei erschwerenden
Umständen können beide Strafen nebeneinander verhängt werden.
A l l e in Innsbruck Zu verzeichnenden Personen,
Österreicher, Ausländer und Staatenlose, sind, wenn
sie über 18 Jahre alt und weder geisteskrank noch
vollentmündigt sind, gemäß der 2. Durchführungsverordnung verpflichtet, bei der Einwohnermeldestelle
persönlich zu erscheinen. Für die in Innsbruck zu verzeichnenden, unter 18 Jahre alten Personen, sür Geisteskranke und Vollentmündigte, sofern diese im Haushalt ihres gesetzlichen Vertreters ständig leben, hat dieser, sonst der Unterstandsgeber, die Meldepflicht zu erfüllen. Bei Personen, die infolge ihrer körperlichen Beschaffenheit am Erscheinen behindert sind, obliegt die
Anmeldung einem über 18 Jahre alten, im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglied, sonst dem
Unterstandsgeber, sofern der Verzeichnungspflichtige
nicht eine andere Person Zur Anmeldung schriftlich bevollmächtigt.
Für Personen unter 18 Jahren, die den größeren
Teil des Jahres in Erziehungsanstalten, Waisenhäusern, Kinderbewahranstalten und ähnlichen Anstalten
zubringen, sind zur Anmeldung die A n s t a l t s l e i t e r verpflichtet.
Zur Verzeichnung der in Heil- und Pflegeanstalten
und in Irrenanstalten dauernd oder länger als sechs
Monate untergebrachten Pfleglinge, von kasernenmäßig
untergebrachten Angehörigen der bewaffneten Macht
und der Vunoesexekutive sowie von Personen, die
sich in gerichtlichen oder polizeilichen Gewahrsam befinden (Strafhaft. Untersuchungshaft, Schubhaft u. dgl.),
werden behördliche Organe in diefe Unterkünfte entsendet.
Personen, die im Kalenderjahr 1936 das 18. Lebensjahr vollenden, werden bei der Anlegung der Einwohnerverzeichnisse in jeder Beziehung den über 18 Jahre
alten Personen gleichgehalten.
Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck
Der Bürgermeister: Franz F i s c h e r e. h.

Bekanntmachung
für öle Hausbesitzer am linken 3nnufer
Wegen bestehender Unklarheiten bezüglich des Beschlusses des Gemeindetages vom 10. Dezember 1935 in
Angelegenheit der Einführung einer Kanalreinigungsaebühr für das linke Innufer wird bekannt gegeben, daß
sich die Kanalgebühr für die Anwefen am linken Innufer auf jede mittelbare und unmittelbare Entwässerung
eines Anwesens in den städt. Kanal erstreckt; demnach
ist für jeden mit dem Kanal verbundenen Wasserauslauf
die Reinigungsgebühr von 8 7.— für das Jahr zu entrichten.
Die bezügliche Veröffentlichung in Folge 13 des Amtsblattes vom 15. Dezember 1935 ist in diesem Sinne zu
verstehen.

Vürgermeister Franz Fischer mit öem Komturtreuz öes österr. Veröienstoröens
ausgezeichnet
Am Ball der Stadt Innsbruck trug Vürgermeister
Franz Fischer allen zur Überraschung und Freude das
Komturkreuz des österr. Verdienstordens. Die Auszeichnung war ihm einige Stunden vor Beginn des Balles
vom Herrn Landeshauptmann mit dem ausdrücklichen
Wunsche übermittelt worden, sie am Feste der Stadt zu
tragen. Der Bürgermeister wurde selbstverständlich an
diesem Abend von allen Seiten herzlichst beglückwünscht.
I m Amte brachten sämtliche Abteilungsleiter des
Stadtmagistrates unter Führung des Magistratsdirektors und die Vertreter der Kameradschaft der Gemeindebediensteten dem Bürgermeister die Glückwünsche der
Beamten und Arbeiter dar. I n seiner Erwiderung verwies der Bürgermeister darauf, daß diestädtischenAngestellten einen nicht geringen Anteil an den Erfolgen
hätten, die nach feinen Informationen den Anlaß feiner
Auszeichnung gebildet haben. Er dankte für die stets
restlose Pflichterfüllung und ersuchte, ihn weiter wie
bisher in seinen Obliegenheiten zu unterstützen.

Arbeitslosenstanö im
staötgebiete Innsbruck am ) i . Janner
Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 2425
Frauen 1188
Zusammen: 3613

Hieuon sind unterstützt:

Männer 2251
Frauen 976
Zusammen: 322?

Die 3613 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die
einzelnen Berufsklassen wie folgt:
Männer Frauen Zufam.
13
3
1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei)
10
2. Bergbau und Salinenwesen
42
2
40
3. Stein-, Ton-, Glasindustrie
801
3
798
4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe
5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-W.
333
333
H
6. Metallindustrie
129
129
7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe

6
6
8. Leder- und Häuteindustrie
124
97
27
9. Textilindustrie
90
179
89
10. Bekleidungsindustrie
11
9
20
11. Papierindustrie
14
45
31
12. Graphische Industrie
2
2
13. Chemische Industrie
131
1
130
14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie
775
591
184
15. Hotel-, Gast- und Tchankgewerbe
196
94
102
16. Handel
176
6
170
17. Transport und Verkehr
14
14
18. Bank- und Versicherungswesen
65
27
38
19. Körperpflege und Reinigungswesen
11
5
6
2V. Heilkunde und Gesundheitswesen
21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unter28
8
20
haltungsberufe
22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten,
2
2
Notare usw.)
1
1
23. Öffentlicher Dienst
24
24
24. Haushaltungsberufe
25. I n verschiedenen Industriezweigen vor212
496
284
kommende Berufe
Summe: 2425
1188
3613
I m Vergleich zum Stande der Arbeitslofen am 31. Dezember
1935 ergibt sich eine Zunahme um 334 Personen.