Innsbruck Informiert
Jg.2019
/ Nr.6
- S.42
Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Stadtleben
Stadtquiz zu E-Scootern
1. Für was steht das „E“
im Wort „E-Scooter“?
a.) Elektro
b.) Ergometrie
c.) Energie
2. In welchem Zeitraum dürfen E-Scooter
in Innsbruck genutzt werden?
a.) rund um die Uhr
b.) von 06.00 bis 20.00 Uhr
c.) von 10.00 bis 22.00 Uhr
3. Was müssen Anbieter von E-ScooterVerleihsystemen in Bezug auf
Kundendaten gewährleisten?
a.) Die Stadt Innsbruck hat
Zugriff darauf.
b.) datenschutzkonformen Umgang
c.) Vollständigkeit
4. Wie schnell dürfen E-Scooter im
Stadtgebiet maximal fahren?
a.) 7 km/h
b.) 18 km/h
c.) 25 km/h
5. Wo muss die Geschwindigkeit
generell auf maximal 5 km/h
gedrosselt werden?
a.) FußgängerInnenzonen
b.) Parkanlagen
c.) Radwegen
6. Wo dürfen E-Scooter in Innsbruck
nicht abgestellt werden?
a.) auf Parkplätzen
b.) auf Wegen, die breiter sind als 2,5 Meter
c.) an fixen Fahrradabstellanlagen
7. Dürfen E-Scooter mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln transportiert werden?
a.) Ja
b.) Nein
c.) nur bei Schlechtwetter
42
INNSBRUCK INFORMIERT